Neue Vorschriften zum Recycling von Kraftfahrzeugen ab 2008  

erstellt am
23. 03. 04

Brüssel (eu-int) - Die Kommission hat soeben neue Vorschriften zur Festlegung von Mindestwerten für das Recycling und die Verwertung von Bauteilen und Werkstoffen von Neufahrzeugen verabschiedet. Ziel der Maßnahmen ist es, die Wiederverwendung der Bauteile, ihr Recycling und ihre Verwertung zu erleichtern, um die für das Jahr 2015 gesetzten Ziele für Recycling und Verwertung von Altfahrzeugen erreichen zu können. Die Vorschriften werden für alle Neufahrzeuge gelten, die drei Jahre nach Verabschiedung dieser neuen Richtlinie, also ab 2008, auf den Markt gebracht werden.

Die Automobilindustrie ist eine Schlüsselindustrie, die für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die nachhaltige Entwicklung im Verkehrssektor eine wichtige Rolle spielt. 34 % der weltweiten Kraftfahrzeugproduktion entfallen auf die europäische Industrie. Erkki Liikanen, der für Unternehmenspolitik zuständige EU-Kommissar, erklärte: „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn in Richtung auf das Recycling der beim Fahrzeugbau verwendeten Bauteile und Werkstoffe. Ganz besonders begrüße ich es, dass diese Maßnahme es uns ermöglichen dürfte, mit Unterstützung der Automobilindustrie die ehrgeizigen Ziele für 2015 zu erreichen und unsere Umwelt etwas besser zu schützen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Hersteller das Recycling bereits auf der Stufe der Entwicklung neuer Fahrzeuge einbeziehen; die Automobilindustrie hat sich damit zur Herstellung sichererer und umweltfreundlicherer Fahrzeuge verpflichtet, selbst wenn dies zu einem Anstieg der Produktionskosten führen sollte. Und schließlich wird auch der Binnenmarkt besser funktionieren, denn diese Maßnahmen werden zeitgleich für sämtliche in der Europäischen Union in Betrieb genommenen Neufahrzeuge gelten."

2002 kamen knapp 16 Millionen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf den europäischen Markt. Andererseits erreichen jährlich 9 bis 10 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer im Durchschnitt 13 bis 14 Jahre, nachdem sie auf den Markt gekommen sind. Diese Altfahrzeuge erzeugen zwischen 8 und 9 Millionen Tonnen „Abfall". Um hier für Abhilfe zu sorgen, haben das Europäische Parlament und der Rat am 18. September 2000 die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge verabschiedet.

In dieser Richtlinie werden die Ziele im Hinblick auf die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Bauteilen und Werkstoffen von Altfahrzeugen festgelegt. Demnach kann künftig nur noch ein sehr geringer Bruchteil der eingesetzten Werkstoffe auf Deponien beseitigt werden. Hingegen wird ein erheblicher Teil der Bauteile und Werkstoffe wiederverwendet, recycelt oder verwertet werden.

Die ab 2006 geltenden Mindestwerte liegen bei 80 % je Fahrzeug für die Recyclingfähigkeit und 85 % für Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit. Eine Anhebung der Mindestwerte ist bis 2015 vorgesehen. Sie werden dann auf 85 bzw. 95 % erhöht werden, diese Ziele werden allerdings zuvor vom Europäischen Parlament und dem Rat nochmals geprüft werden.

Es liegt auf der Hand, dass solche Ziele nur erreicht werden können, wenn die Autormobilindustrie in erheblichem Maße dazu beiträgt. Sie wird gehalten sein, beim Fahrzeugbau einen größeren Anteil potenziell recyclingfähiger Werkstoffe zu verwenden und Anforderungen an das Recycling bzw. die Demontage bereits bei der Konzeption des Fahrzeugs einzubeziehen, um die Wiederverwendung und das Recycling der Bauteile zu erleichtern.

Wenn die Verantwortung für die Entwicklung leistungsfähiger Recyclingverfahren auch in erster Linie bei der Recyclingindustrie liegt, so ist doch die Einbeziehung des späteren Recyclings bereits im Stadium des ersten Entwurfs des Fahrzeugs am Zeichenbrett zweifellos die wirksamste Formel für eine einfachere Verwertung am Ende seiner Nutzungsdauer.

Die Maßnahmen werden für neue Modelle und gegenwärtig produzierte Modelle von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen gelten, die drei Jahre nach Verabschiedung der neuen Richtlinie auf den Markt gebracht werden. Sie dürften daher ab 2008 Wirkung zeigen. Die Vorschriften gelten allerdings nicht für in Kleinserien (weniger als 500 Fahrzeuge pro Jahr in jedem Mitgliedstaat) hergestellte Fahrzeuge, da diese mittelständischen Unternehmen für die entsprechende Anpassung ihrer jährlichen Produktion erhebliche Investitionen tätigen müssten.

Ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 1 000 kg enthält derzeit schätzungsweise zwischen 700 und 750 kg Metall. Daher werden ab Januar 2006 im Durchschnitt etwa 150 bis 200 kg nichtmetallische Werkstoffe darunter ungefähr 95 kg Kunststoffe recycelt werden müssen, ein Anteil, der bis zum Jahr 2015 noch steigen wird, da beim Fahrzeugbau immer mehr leichte Werkstoffe verwendet werden.

Die allgemeinen Bestimmungen dieser neuen Richtlinie stehen im Einklang mit dem EG-Typgenehmigungsverfahren, das in der Richtlinie 70/156/EWG des Rates geregelt wird. Die Einhaltung der technischen Vorschriften wird von den zuständigen Behörden anhand eines von der „Internationalen Normungsorganisation" in Genf(1) entwickelten Bogens für die Berechnung der Recycling- und Verwertungsquoten geprüft werden.
     
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