Arbeitslosenversicherung für Selbständige erweitert soziale Absicherung  

erstellt am
23. 03. 04

Wirtschaftskammer begrüßt Initiative der Regierung: Niemand soll aus sozialem Netz herausfallen – Nun Gespräche über praxisgerechte und leistbare Ausgestaltung notwendig
Wien (pwk) - "Die Wirtschaft steht dem vom Wirtschaftsminister Martin Bartenstein vorgelegten Entwurf einer Arbeitslosenversicherung für Selbständige grundsätzlich positiv gegenüber. Denn damit wird anerkannt, dass es bei der sozialen Absicherung für Unternehmer und die freien Dienstnehmer ähnliche Voraussetzungen geben soll wie für Arbeitnehmer. Niemand soll aus dem sozialen Netz herausfallen." Reinhold Mitterlehner, Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich, sieht in der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Kernbereiche der Sozialversicherung eine notwendige Maßnahme für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort: "Für alle Unternehmer, insbesondere für Gründer und Kleinunternehmer, wird immer öfter die Frage einer Absicherung im Falle des redlichen Scheiterns, bei Betriebsaufgaben, aber auch bei krankheitsbedingter Erwerbsunterbrechung oder bei unverschuldeten Notlagen gestellt."

Für Mitterlehner sind aber noch weitere Gespräche über die Arbeitslosenversicherung für Unternehmer nötig: "Wir brauchen eine praxisgerechte Regelung, die von den Selbständigen als echte Krisenvorsorge auch angenommen wird. Daher muss noch über die Beitragshöhe ebenso geredet werden wie über das Weitergelten bereits erworbener Anwartschaften auf Arbeitslosengeld aus früheren unselbständigen Tätigkeiten. Auch die im Gesetzesentwurf vorgegebene fünfjährige Frist beim freiwilligen Einstieg in die Arbeitslosenversicherung bzw. beim Ausstieg entspricht nicht der Grundintention einer soliden und solidarischen sozialen Absicherung auch für Arbeitgeber."

Positiv im Arbeitsmarktreformgesetz 2004 wird von Mitterlehner die Übernahme der von den Sozialpartnern ausgehandelten neuen Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose gesehen: "Durch eine qualitativ bessere Vermittlung durch neu geschaffene Betreuungspläne, ein Mehr an Mobilität, und damit einer kürzeren Verweildauer in der Arbeitslosigkeit wird der Arbeitsmarkt entlastet." Mit dem Gesetzesentwurf wird überdies fixiert, dass heuer erstmals vor Schulschluss die Finanzierung von Lehrgängen für arbeitslose Jugendliche sichergestellt wird.
     
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