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EU-Kommission klagt Österreich wegen Kontrollen bei Biolandbau |
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Ausländische Prüfer müssen zugelassen werden Brüssel / Wien (aiz.info) - Die EU-Kommission klagt Österreich und Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil beide Staaten bei Kontrollen der biologischen Landwirtschaft keine privaten Inspektoren aus anderen EU-Staaten zulassen. Diese Regelung wäre eine unzulässige Einschränkung des freien Wettbewerbs, betroffen seien vor allem Klein- und Mittelbetriebe, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch (31. 03.) mit. Private Kontrollstellen für den biologischen Landbau müssen in Österreich im eigenen Land niedergelassen sein. Dieselbe Bestimmung gilt auch in Deutschland und hindert private Inspektoren aus dem Ausland, grenzüberschreitende Kontrollen durchzuführen. Fehlender Wettbewerb in diesem Bereich könnte letztlich auch die Konsumenten von biologischen Produkten treffen, argumentiert die Kommission. Ein Sprecher von EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein sagte, man habe in dieser Angelegenheit gegen Österreich bereits im Jahr 2000 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grundlage seien Beschwerden von Konkurrenzunternehmen aus dem Ausland gewesen. Österreich sei den Aufforderungen zur Umsetzung der EU-Vorschriften aber bisher nicht nachgekommen. |
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