Jeder zweite Marktstandler und alle untersuchten Supermärkte haben jetzt neue Einzelei-Kennzeichnung
Wien (ak) - Seit Jänner sind Hühnereier neu zu kennzeichnen: Haltungsform, Herkunftsland
und Erzeugerbetrieb müssen direkt auf das Ei gestempelt sein. Ein AK-Nachtest auf 9 Märkten und 9 Supermärkten
zeigt: Die Eikennzeichnung hat sich auf den Wiener Märkten seit Jänner zwar verbessert, ist aber noch
immer lückenhaft. Im Supermarkt sind alle Eier korrekt gestempelt. Die AK bemängelt allerdings, dass
die notwendige Angabe der Haltungsform bei Käfigeiern am Marktstand nach wie vor fehlt und die Stempelung
oft undeutlich ist.
Eine AK-Nachkontrolle im März auf 9 Märkten (Karmeliter-, Vorgarten-, Landstraßer-, Rochus-, Nasch-,
Brunnen-, Meidlinger-, Viktor Adler-, Floridsdorfer Markt) bei 42 Anbietern zeigt: Fanden die Konsumenten im Jänner
bei keinem Einzelhändler oder Marktfahrer die neue Eikennzeichnung, so sind nun bei jedem zweiten Standler
die Eier ordentlich gestempelt. Bei 28 Prozent der Anbieter wurden ungestempelte und gestempelte Eier gefunden.
Jeder fünfte Standler hatte nach wie vor kein gestempeltes Ei im Angebot.
Die AK-Nachkontrolle in 9 Supermärkten bei 33 Packungen von Eiern aus Käfighaltung zeigt: Waren im Jänner
27 Prozent der untersuchten Packungen mit Eiern aus Käfighaltung noch mangelhaft gekennzeichnet, so waren
es jetzt nur mehr neun Prozent, die Kennzeichnungsmängel hatten. Auch bei diesen Produkten waren zwar mittlerweile
die einzelnen Eier korrekt gestempelt, aber es fehlte die Haltungsform auf der Packung.
Die AK kritisiert ferner, dass auf den Märkten die notwendige Angabe der Haltungsform am Verkaufspult für
Eier aus Käfighaltung fehlte. Ebenso fehlte die Erklärung des Zahlencodes für die Haltungsform,
mit dem die einzelnen Eier gekennzeichnet sind. Diese Stempelung ist auch oft schlecht lesbar, sehr undeutlich
oder verschmiert. Auch im Supermarkt sind die vorhandenen Informationen auf den Ei-Packungen häufig nicht
leicht zu finden, und auf den Eiern ist der Stempel ebenso hin und wieder schlecht zu lesen. Die Eier müssen
gut lesbar gekennzeichnet sein, auch bei unverpackten Eiern muss die Haltungsform am Verkaufspult klar gekennzeichnet
sein, fordert die AK.
Seit Jänner gelten neue Kennzeichnungsvorschriften für Hühnereier. Es muss auf jedem offen oder
verpackt angebotenem Ei Haltungsform, Herkunftsland und Erzeugerbetrieb im Legebetrieb oder in der Packstelle aufgestempelt
werden. Wird die Haltungsform als Zifferncode angegeben, muss dieser auf der Packung oder beim Einzelverkauf an
der Verkaufsstelle deutlich erklärt werden. 0 bedeutet aus biologischem Landbau, 1 aus Freilandhaltung, 2
aus Bodenhaltung, 3 aus Käfighaltung. Das Erzeugerland ist abgekürzt, zB AT für Österreich,
und dann folgt noch die Betriebsnummer des Legebetriebs, häufig ist auch das Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden.
Ein Beispiel: 3-AT-0044555, dh österreichische Eier aus Käfighaltung vom Betrieb xy. Die bisherige Kennzeichnung
auf der Packung oder am Verkaufsstand gilt weiterhin, wie Mindesthaltbarkeitsdatum, Angabe der Güte- und Größenklasse
oder Verbraucherhinweise. |