Innsbruck (rms) - Die Tochter des im September 1979 verstorbenen Innsbrucker Vizebürgermeisters und
Landesjugendreferenten Reg.-Rat Arthur Haidl, Frau Dr. Roswitha Stiegner, hat der Stadt Innsbruck einen Betrag
in der Höhe von 250.000 € geschenkt. Der Stadtsenat hat die äußerst großzügige Schenkung
mit Beschluss vom 23. Juli 2003 dankend angenommen. Der Betrag wird zinsengünstigst angelegt, die Zinsen fließen
entsprechend dem Willen der Spenderin in einen Preis, der ab 2004 jährlich im Herbst (September/Oktober) vergeben
wird. Der Preis wird den Namen „Arthur-Haidl-Preis“ tragen. Die erste Ausschüttung wird zum 14. Oktober 2004
fällig und beträgt exakt 9.000 €. Diese Veranlagungsform garantiert eine gleich bleibende Höhe des
Gesamtpreises bis Oktober 2013.
Bei der Pressekonferenz nach dem am Mittwoch (31. 03.) tagenden Stadtsenat gab Bürgermeisterin
Hilde Zach die Ausschreibung des Arthur-Haidl-Preises im „Innsbruck Informiert“ bekannt. Der Preis sei, so Zach,
nicht aus einem Legat oder einer testamentarischen Verfügung entstanden, sondern sollte das Andenken an Vizebgm.
Haidl in Ehren halten: „Ich schätze die vornehme Gestion der Tochter und der Witwe von Arthur Haidl. 9000
€ sind ein schöner Betrag mit dem man etwas anfangen kann“.
Wer war Dr. Haidl?
Reg.-Rat Arthur Haidl war von 1956 bis 1959 Gemeinderat, von 1959 bis 1971 amtsführender Stadtrat
und von 1971 bis 1977 Vizebürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck. Haidl bleibt vor allem auch wegen
seiner legendären Herzensgüte und Mitmenschlichkeit unvergessen. In seiner Funktion als Landesjugendreferent
war ihm die Schaffung von jugendgerechten Einrichtungen ein besonderes Anliegen. Die Arthur-Haidl-Promenade (am
orografisch linken Innufer von der Universitätsbrücke bis zur Innbrücke) erinnert u.a. an ihn.
Welche Projekte kommen in Frage?
Für den Arthur-Haidl-Preis kommen Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege,
Bildung oder Geisteswissenschaften in Frage. Allen eingereichten Projekten muss gemeinsam sein, dass sie für
das Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck einen außerordentlichen Beitrag geleistet haben. Die Ausschreibung
erfolgt jeweils im April und wird in den Medien sowie in jedem Fall im offiziellen Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt
„Innsbruck informiert“ bekannt gemacht. Die Einreichfrist umfasst ab Erscheinen der Zeitung einen Zeitraum von
mindestens sechs Wochen.
Wer kann sich bewerben?
Um den „Arthur-Haidl-Preis der Stadt Innsbruck“ können sich Einzelpersonen aber auch so genannte „juristische
Personen“ bewerben. Sie dürfen das 33. Lebensjahr (bzw. Bestandsjahr) zum Zeitpunkt des Einreichschlusses
noch nicht vollendet haben. Sie müssen EU-Staatsbürger sein und ihren (Wohn)Sitz seit mindestens fünf
Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck oder seit mindestens zehn Jahren im Gebiet von Tirol
(Nord-, Süd- und Osttirol) haben. Die Einreichung für einen Dritten/eine Dritte ist möglich.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizuschließen: Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, ggf.
Titel, Telefonnummer, ein Foto, Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes z. B. auch in Form
eines Reisedokuments, Nachweis des Hauptwohnsitzes in Innsbruck bzw. in Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol),
Nachweis der finanziellen Situation des Bewerbers in geeigneter Art und Weise, ggf. Nachweis über den Studienerfolg,
Dokumentation bisher geleisteter Projekte und Arbeiten (z. B. in Form von Publikationen, Exponaten, Werken, Presseartikeln,
Webseiten etc.) sowie ein Motivationsschreiben, warum sich der Preisträger für den Preis bewirbt.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Die Preisvergabe wird von einer Jury, bestehend aus dem Magistratsdirektor, der Leiterin des Kulturamtes
und dem Rektor der Leopold-Franzens-Universität vorberaten. Über die endgültige Vergabe entscheidet
ausschließlich die Bürgermeisterin. Sie hat auch das Recht, die Preisvergabe ohne Angabe von Gründen
gegebenenfalls für ein Jahr auszusetzen. Die Überreichung des Arthur-Haidl-Preises soll im Rahmen eines
Festaktes erfolgen.
Einreichadresse
Stadt Innsbruck; Büro von Bürgermeisterin Hilde Zach, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18,
A-6010 Innsbruck. Einreichschluss: 17. Mai 2004 (Einlagen im Büro der Bürgermeisterin). Kennwort: Arthur-Haidl-Preis. |