Haupt: Kundenschutz bei Mehrwertdiensten bewahrt vor überhöhten Rechnungen  

erstellt am
31. 03. 04

Wien (nso) - Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt begrüßte am Dienstag (30. 03.), dass die langjährige Forderung seines Hauses nach einer Regelung für den äußerst beschwerdeträchtigen Bereich der Mehrwertdienste nun umgesetzt wird. Die Rundfunk und Telekom-Regulierungs GmbH ist auf Grund der gesetzlichen Vorgabe des Telekommunikationsgesetzes 2003 dazu verpflichtet, per Verordnung Regelungen zu erlassen, die den erforderlichen Schutz der Nutzer bei der Erbringung von Mehrwertdiensten gewährleisten sollen. Haupt: "Der vorliegende Entwurf für diese Verordnung berücksichtigt viele Forderungen der Konsumentenschützer. So wird in Zukunft bei der Werbung eine Information über das zu zahlende Entgelt und eine korrekte Beschreibung des Inhalts des Dienstes erfolgen müssen. Erfreulich ist auch, dass bei Mehrwertdiensten nun erstmals Tarifobergrenzen festgelegt werden. Wermutstropfen bleibt, dass die Tarifobergrenze mit 3,64 Euro relativ hoch angesetzt wurde."

Besonders erfreulich sei auch, dass endlich Regelungen festgelegt werden, die die Erbringung von Mehrwertdiensten im Internet, durch sogenannte "Dialerprogramme", in Zukunft konsumentenfreundlicher gestalten werden. Es wird vor Inanspruchnahme Preisinformationen geben müssen, und die "teure" Verbindung darf nur nach ausdrücklicher Bestätigung aufgebaut werden.

Verbindungen zu Mehrwertdiensten sollen nach dem Entwurf nach 30 Minuten automatisch getrennt werden müssen, um exorbitant hohe Rechnungen zu verhindern. In Diskussion steht eine Erhöhung dieser Frist auf eine Stunde. "Da jedoch bereits eine halbe Stunde Mehrwertdienst-Telefonat zum Höchsttarif knapp über 100 Euro ausmachen kann, kann ich diesen Wünschen nach einer Verlängerung der Frist auf eine Stunde nur eine klare Absage erteilen", so Konsumentenschutzminister Haupt.

Weiters drängte er darauf, dass die Branche ähnlich wie in Deutschland einen Verhaltenskodex einführt, der problematischen Inhalten von Mehrwertdiensten, wie Gefährdung Minderjähriger durch Pornografie, Grenzen setzt.

Vorsichtig sollten Kunden bei Mehrwertdiensten in Zukunft weiterhin sein. Wer diese nie in Anspruch nimmt und sich vor eventuellem Missbrauch schützen möchte, kann die Mehrwertnummern beim Telekommunikationsunternehmen gratis sperren lassen.
     
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