Europaparlament beschließt Wertpapier- und Transparenzrichtlinie
Strassburg (evp-ed) - "Mit den heutigen Abstimmungen über die Transparenz- und die Wertpapierrichtlinie
haben wir unsere gesteckten Ziele erreicht: Wir konnten einen Vermittlungsausschuss vermeiden und für den
Finanzmarkt so entscheidenden Richtlinien werden noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet", zeigte sich
der Wirtschafts- und Währungssprecher der EVP-ED-Fraktion Mag. Othmar Karas am Dienstag (30. 03.)
zufrieden. "Beide Richtlinien sind Teil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen. Der heutige Beschluss
ist damit ein Beitrag zur Stärkung des EU-Finanzbinnenmarktes. Beide Richtlinien sind aber auch ein klarer
Erfolg für das Europäische Parlament: Wir konnten sowohl den Kommissionsentwurf als auch den gemeinsamen
Standpunkt des Rates substantiell in unsere Richtung verändern", sagte Karas.
Bei der Transparenzrichtlinie konnten sich bereits am vergangenen Dienstag Kommission, Rat und Europaparlament
auf einen drei Hauptkompromisse einigen: Erstens ist die von der Kommission geforderte verpflichtende Quartalsberichterstattung
für in der EU notierte Aktiengesellschaften vom Tisch. "Unser Kompromiss sieht jetzt Zwischenberichte
vor, die sich auf allgemein gehaltene, rein qualitative Angaben beschränken sollen und keinerlei Zwischeninformationen
über die Geschäftszahlen verlangen. Ausführliche Quartalsberichte bleiben wie bisher nur eine Option:
Sie können von den Mitgliedstaaten oder den Börsen verlangt, aber auch von den Unternehmen freiwillig
erstellt werden. Sie sind aber nicht europaweit zwingend", ist Karas zufrieden. Außerdem konnte das
Europaparlament in den Verhandlungen die Transparenzerfordernisse bei den Anleihen dramatisch verbessern. "Eine
Entwarnung gibt es auch für Printmedien: Die Mitgliedstaaten können von ihren Unternehmen zwar die Veröffentlichung
in Printmedien verlangen, das Konzept der simultanen Informationsverbreitung wurde aber gestrichen", so Karas.
"Im Großen und Ganzen entspricht der Kompromiss damit den Forderungen im Europaparlament", betont
der EVP-ED-Wirtschaftssprecher.
Auch bei der Wertpapierrichtlinie konnte das Europaparlament den Rat noch ein großes Stück bewegen.
"Obwohl ich eher für eine Festlegung eines Mindestkursvolumens gewesen wäre, bin ich mit dem Ergebnis
sehr zufrieden. Das Europaparlament hat aus dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates, den sogar mit Großbritannien,
Dänemark und Schweden drei für den Finanzmarkt wichtige Staaten ablehnten, einen Kompromiss zustande
gebracht, der nicht nur für die Marktteilnehmer um vieles praktikabler und klarer ist, sondern dem auch die
drei Staaten im Rat jetzt ihre Zustimmung geben werden. Das ist ein großer Erfolg", betonte Karas.
Die Richtlinie bringt nun für die Wertpapierhäuser einen 'europäischen Pass', der nach einer einmaligen
Zulassung die Niederlassung in allen Mitgliedstaaten erlaubt, sowie mehr Wettbewerb: "Der Wettbewerb zwischen
Internalisierern und Börsen wird EU-weit erlaubt. Dafür wurden hohe Transparenzvorschriften festgelegt,
denn diese sind die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Level-Playing-Field", so Karas. Für
die Bürger bedeutet der Verhandlungserfolg des Europaparlaments, dass ein Kunde in Zukunft den gleichen Regeln
des Anlegerschutzes unterliegt, egal ob er in England oder in Deutschland Wertpapiere kauft. Dem Bürger kommt
auch eine Förderung des grenzüberschreitenden Handels zugute und damit langfristig günstigere Preise. |