Burgstaller: Wichtiger Eckstein für die Chancengleichheit / Intensiver und partizipativer
Vorbereitungsprozeß
Salzburg (lk) - Die Salzburger Landesregierung hat nach siebenjähriger Vorbereitungszeit den
Frauenförderplan für den Salzburger Landesdienst endlich beschlossen. „Damit wurde ein weiterer Schritt
in der Realisierung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Land Salzburg gesetzt“, sagt die designierte
Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am Montag (29. 03.) Erlassen wurde der Frauenförderplan
auf Grund des Landes-Gleichbehandlungs- gesetzes, das seit 1. Juli 1996 in Kraft ist. Alle Grundsätze der
Frauenförderung und Chancengleichheit dieses Gesetzes wurden im Frauenförderplan konkretisiert und um
einen Maßnahmenkatalog ergänzt.
In die Arbeit am Frauenförderplan waren viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte
des Salzburger Landesdienstes eingebunden. Aus der Vielfalt von Vorschlägen und Anregungen wurde ein umfassender
Maßnahmenkatalog erstellt. In den Frauenförderplan wurden ergänzend zu den Vorgaben des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes
auch die in den vergangenen Jahren hinzugekommenen Rechtsgrundlagen (Objektivierungsgesetz, Objektivierungsverordnung,
Prinzip des Gender Mainstreaming als verbindliche politische Strategie, Frauenförderpläne für die
Landeskliniken Salzburg sowie für den Magistrat Salzburg) vollständig eingearbeitet.
Ein Instrument, das Wirkung zeigen will
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Salzburg Mag. Romana Rotschopf hat mit der Einbeziehung möglichst
vieler Personen in den Entstehungsprozess des Frauenförderplanes für eine umfassende Diskussion über
Frauenförderung und Chancengleichheit im Landesdienst gesorgt. Erfreuliches Ergebnis dieser teilweise auch
kontrovers geführten Verhandlungsrunden, Diskussionen und Workshops ist ein in der Zwischenzeit entstandener
breiter Konsens, dass Frauenförderung letztlich nur dann die erwarteten Erfolge und Wirkungen zeigen wird,
wenn sie geplant und mit konkreten Maßnahmen und begleitender Kontrolle durchgeführt wird.
„Der Frauenförderplan ist ein wichtiges Instrument, um die berufliche Chancengleichheit zwischen Frauen und
Männern im Landesdienst herzustellen und sicherzustellen“, ist Rotschopf überzeugt. Ausgehend von der
höchsten Führungsebene ist die Chancengleichheit in der Landesverwaltung zu verwirklichen. Bei allen
Maßnahmen der Personalplanung und Personalentwicklung ist auf die Ziele und Maßnahmen des Frauenförderplanes
Bedacht zunehmen. Der Dienstgeber bekennt sich im Frauenförderplan außerdem zur beruflichen Förderung
von Frauen und ermöglicht den weiblichen Bediensteten die Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit
und Laufbahnentwicklung auch bei Eingehen oder Bestehen von familiären Verpflichtungen.
Umfassender Rechtsschutz bei Diskriminierung
Gleichbehandlung ist aber nicht nur ein Appell an die Verantwortlichen, denn Rechtsschutz für alle Fälle
von Diskriminierung wird über die Beschwerdemöglichkeit an die Landes-Gleichbehandlungskommission gewährt.
Das Anstreben und Erreichen sowie Sicherstellen des 40-prozentigen Frauenanteils bei den Führungspositionen
und in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen wird über eine regelmäßig angepasste und veröffentlichte
Ist-Stand-Darstellung sowie über die regelmäßigen Berichte der Führungskräfte durch die
Organe der Gleichbehandlung und Frauenförderung (Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte, Landes-Gleichbehandlungskommission,
Expertinnen für Gleichbehandlung bei der Personalauswahl und Kontaktfrauen in den einzelnen Dienststellen)
beobachtet bzw. eingefordert.
Da dieser Frauenförderplan für alle Landesbediensteten – ausgenommen für die Landes- kliniken Salzburg,
für die ein Frauenförderplan bereits seit dem 1. April 2000 in Kraft ist – Geltung hat, konnte nunmehr
die wesentlichste Lücke in der Umsetzung des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes vollständig geschlossen
werden. |