Land Salzburg beschließt Frauenförderplan  

erstellt am
30. 03. 04

Burgstaller: Wichtiger Eckstein für die Chancengleichheit / Intensiver und partizipativer Vorbereitungsprozeß
Salzburg (lk) - Die Salzburger Landesregierung hat nach siebenjähriger Vorbereitungszeit den Frauenförderplan für den Salzburger Landesdienst endlich beschlossen. „Damit wurde ein weiterer Schritt in der Realisierung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Land Salzburg gesetzt“, sagt die designierte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am Montag (29. 03.) Erlassen wurde der Frauenförderplan auf Grund des Landes-Gleichbehandlungs- gesetzes, das seit 1. Juli 1996 in Kraft ist. Alle Grundsätze der Frauenförderung und Chancengleichheit dieses Gesetzes wurden im Frauenförderplan konkretisiert und um einen Maßnahmenkatalog ergänzt.

In die Arbeit am Frauenförderplan waren viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte des Salzburger Landesdienstes eingebunden. Aus der Vielfalt von Vorschlägen und Anregungen wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog erstellt. In den Frauenförderplan wurden ergänzend zu den Vorgaben des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes auch die in den vergangenen Jahren hinzugekommenen Rechtsgrundlagen (Objektivierungsgesetz, Objektivierungsverordnung, Prinzip des Gender Mainstreaming als verbindliche politische Strategie, Frauenförderpläne für die Landeskliniken Salzburg sowie für den Magistrat Salzburg) vollständig eingearbeitet.

Ein Instrument, das Wirkung zeigen will
Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Salzburg Mag. Romana Rotschopf hat mit der Einbeziehung möglichst vieler Personen in den Entstehungsprozess des Frauenförderplanes für eine umfassende Diskussion über Frauenförderung und Chancengleichheit im Landesdienst gesorgt. Erfreuliches Ergebnis dieser teilweise auch kontrovers geführten Verhandlungsrunden, Diskussionen und Workshops ist ein in der Zwischenzeit entstandener breiter Konsens, dass Frauenförderung letztlich nur dann die erwarteten Erfolge und Wirkungen zeigen wird, wenn sie geplant und mit konkreten Maßnahmen und begleitender Kontrolle durchgeführt wird.

„Der Frauenförderplan ist ein wichtiges Instrument, um die berufliche Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Landesdienst herzustellen und sicherzustellen“, ist Rotschopf überzeugt. Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist die Chancengleichheit in der Landesverwaltung zu verwirklichen. Bei allen Maßnahmen der Personalplanung und Personalentwicklung ist auf die Ziele und Maßnahmen des Frauenförderplanes Bedacht zunehmen. Der Dienstgeber bekennt sich im Frauenförderplan außerdem zur beruflichen Förderung von Frauen und ermöglicht den weiblichen Bediensteten die Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit und Laufbahnentwicklung auch bei Eingehen oder Bestehen von familiären Verpflichtungen.

Umfassender Rechtsschutz bei Diskriminierung
Gleichbehandlung ist aber nicht nur ein Appell an die Verantwortlichen, denn Rechtsschutz für alle Fälle von Diskriminierung wird über die Beschwerdemöglichkeit an die Landes-Gleichbehandlungskommission gewährt. Das Anstreben und Erreichen sowie Sicherstellen des 40-prozentigen Frauenanteils bei den Führungspositionen und in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen wird über eine regelmäßig angepasste und veröffentlichte Ist-Stand-Darstellung sowie über die regelmäßigen Berichte der Führungskräfte durch die Organe der Gleichbehandlung und Frauenförderung (Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte, Landes-Gleichbehandlungskommission, Expertinnen für Gleichbehandlung bei der Personalauswahl und Kontaktfrauen in den einzelnen Dienststellen) beobachtet bzw. eingefordert.

Da dieser Frauenförderplan für alle Landesbediensteten – ausgenommen für die Landes- kliniken Salzburg, für die ein Frauenförderplan bereits seit dem 1. April 2000 in Kraft ist – Geltung hat, konnte nunmehr die wesentlichste Lücke in der Umsetzung des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes vollständig geschlossen werden.
     
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