Kommission empfiehlt konkrete Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung
in der erweiterten Union
Brüssel (eu-int) - Die am Mittwoch (07. 04.) von der Europäischen
Kommission angenommene erste Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik bestätigt die vom Europäischen
Rat im Juni 2003 beschlossene wirtschaftspolitische Strategie, die auch für die Beitrittsländer als angemessen
betrachtet wird. Parallel dazu wird die Kommission auch Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik aussprechen,
die sich auf die Beschlüsse des Europäischen Rates vom März 2004 und die Ergebnisse der Europäischen
Task Force "Beschäftigung" unter dem Vorsitz von Wim Kok stützen, während der Rahmen der
Europäischen Beschäftigungsstrategie und der Beschäftigungspolitischen Leitlinien in der 2003 überarbeiteten
Form bestehen bleibt. Auch wenn die neuen Mitgliedstaaten vor ähnlichen Aufgaben stehen wie die heutige EU-15,
sind die Herausforderungen in einigen Fällen doch erheblich größer. Arbeitslosigkeit und Haushaltsdefizite
sind dort insgesamt etwa doppelt so hoch wie in der EU-15, während das Pro-Kopf-Einkommen nicht einmal halb
so hoch ist. Allerdings bestehen zwischen den neuen Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede. Unter gebührender
Berücksichtigung ihrer jeweiligen Entwicklung werden länderspezifische Empfehlungen an jedes einzelne
Land gerichtet.
Kommissionspräsident Prodi: "Das heutige Paket stärkt die Wirtschaftsintegration im neuen Europa
der 25. Es enthält eine umfassende Strategie für die dringende Notwendigkeit, Wachstum und Beschäftigung
in Europa zu stärken und ehrgeizige Ziele für die Zukunft zu stecken."
Kommissionsmitglied Solbes zur Empfehlung der Kommission: "Die Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in den
EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung über die Gründzüge der Wirtschaftspolitik
ist ein wichtiger Schritt. Diese Länder haben ein großes Potenzial für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung,
das durch ihre effektive wirtschaftliche Integration und durch die Umsetzung der Lissabon-Agenda angeregt wird."
Stavros Dimas, Kommissionsmitglied für Beschäftigung und Soziales: "Durch Einhaltung dieser Empfehlungen
müssen die Mitgliedstaaten ihr beständiges Engagement für mehr und bessere Arbeitsplätze in
der Europäischen Union unter Beweis stellen. Die Empfehlungen stützen sich auf die verdienstvolle Arbeit
von Wim Kok und seinen Kollegen in der Task Force "Beschäftigung". Nun gilt es, diese Empfehlungen
in die Praxis umzusetzen".
Grundzüge der Wirtschaftspolitik: Gesamtstrategie bleibt gültig
Im Mittelpunkt der aktualisierten Grundzüge steht die Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in den bestehenden
Rahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung. Wenngleich sich die strukturellen Herausforderungen, die
die neuen Mitgliedstaaten zu bewältigen haben, nicht grundlegend von jenen der heutigen Mitgliedstaaten unterscheiden,
sind sie in einigen Fällen doch noch anspruchsvoller. Der Grund:
Die Arbeitslosigkeit ist fast doppelt so hoch wie in der EU-15, das Haushaltsdefizit beläuft sich auf rund
6 % des BIP, das Einkommensniveau ist nicht einmal halb so hoch wie in den heutigen Mitgliedstaaten. Die Grundzüge
konzentrieren sich weiterhin auf drei große Themen:
- Wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik: bei den neuen Mitgliedstaaten namentlich
reale und nachhaltige nominale Konvergenz, gesunde Haushaltspositionen, Abbau der Leistungsbilanzdefizite und ein
mit Preisstabilität zu vereinbarender und der Produktivitätsentwicklung entsprechender Nominallohnanstieg.
- Wirtschaftsreformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials Europas: bei den neuen Mitgliedstaaten namentlich
beschäftigungspolitische Maßnahmen zur Unterstützung des laufenden Strukturwandels bei der Zusammensetzung
des Arbeitsmarkts, Steigerung der Produktivität durch mehr Wettbewerb, weniger Verwaltungsaufwand, bessere
FuE sowie besser entwickelte Kapitalmärkte.
- Verbesserung der Nachhaltigkeit: der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit insbesondere zur Bewältigung der
Bevölkerungsalterung, der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere angesichts der Bedeutung von Arbeitsplätzen
im Kampf gegen die Armut und der ökologischen Nachhaltigkeit, wobei Investitionen in den Verkehrs-. und Energiesektor
eine wichtige Rolle spielen können.
Angesichts der Größenordnung dieser Herausforderungen stehen den neuen Mitgliedstaaten zweifellos
schwierige politische Entscheidungen bevor. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik tragen den besonderen Umständen
der beitretenden Länder Rechnung, indem sie ihnen in den länderspezifischen Empfehlungen beispielsweise
längere Anpassungszeiten einräumen als den heutigen Mitgliedstaaten.
Was die heutigen Mitgliedstaaten angeht, so behalten die Empfehlungen in den vom Europäischen Rat im Juni
2003 angenommenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik ihre Gültigkeit bis 2005. Aktualisiert wurden lediglich
die länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, die Niederlande,
Portugal und das Vereinigte Königreich, da hier Kurskorrekturen im Bereich der Haushaltspolitik erforderlich
sind.
Beschäftigungspolitische Empfehlungen für 2004
Die beschäftigungspolitischen Empfehlungen geben den Mitgliedstaaten gezielte Hinweise für die Umsetzung
der 2003 festgelegten Beschäftigungspolitischen Leitlinien. Um den Rahmen stabil zu halten, schlägt die
Kommission keine Änderung der Leitlinien vor, sondern hat die Empfehlungen lediglich an die beschäftigungspolitischen
Entwicklungen in den Mitgliedstaaten sowie die Ergebnisse der Europäischen Task Force "Beschäftigung"
angepasst. Die beschäftigungspolitischen Empfehlungen 2004 gliedern sich in drei Abschnitte:
Vier gemeinsame Empfehlungen, die sich auf die Reformprioritäten konzentrieren, namentlich: die Anpassungsfähigkeit
der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern, mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen
investieren, mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und in Arbeit halten und die wirksame Durchsetzung der
Reformen durch bessere Governance sicherstellen.
Empfehlungen an die einzelnen heutigen Mitgliedstaaten, in denen zahlreiche von der Europäischen Task Force
"Beschäftigung" angesprochene Punkte aufgegriffen werden.
Prioritäten, die die beitretenden Länder bei der Erstellung ihrer ersten Nationalen Aktionspläne
für Beschäftigung berücksichtigen sollten und die auf den von der Europäischen Task Force "Beschäftigung"
und in den von den Beitrittsländern und der Kommission unterzeichneten "Dokumenten zur gemeinsamen Bewertung
der Beschäftigungspolitik" festgehaltenen Prioritäten aufbauen.
Die Empfehlungen gehören zu den Instrumenten zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungspolitik,
denn sie zeigen auf, wo in den einzelnen Mitgliedstaaten der dringendste Handlungsbedarf besteht. Mit den Empfehlungen
wird anerkannt, dass es keine "Patentlösungen" gibt. Statt dessen zeigen sie Einzelmaßnahmen
auf, die den im Rahmen der Europäischen Beschäftigungspolitik so wichtigen Prozess des gegenseitigen
Lernens und des Erfahrungsaustauschs stärken.
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