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ÖCV möchte Abtreibung ohne Indikation per Verfassung verbieten lassen |
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Cartellverband übergab Stellungnahme zum Österreichkonvent:
Religionsunterricht ein »wichtiger Beitrag für eine positive Wertorientierung« Wien (kath.net) - Der Österreichische Cartellverband (ÖCV) hat am Montag (05. 04.) an den Vorsitzenden des Österreichkonventes Präsident Franz Fiedler einen Vorschlag für eine neue Bundesverfassung übergeben und in dem Entwurf den Schutz des Lebens und der Familie gefordert. Der Entwurf des Cartellverbandes, der sich in die Kapitel Würde der Person, Gleichheitsgrundsatz, grundlegende Freiheitsrechte, Gewissens- und Religionsfreiheit, Familien- und Hausrechte, politische Rechte, Recht auf Bildung, soziale Rechte, Rechte auf Leben und Gesundheitsvorsorge, Recht auf, staatliche Wirtschaftsordnung und Recht auf staatliche Friedensordnung unterteilt, basiert stark auf den christlich humanistischen Wertvorstellungen europäischer Prägung. Im Zentrum staatlichen Schutzes müsse die Familie stehen. „Die tradierte Form der Familie aus Vater, Mutter und Kindern erhält als unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung des Kindes zu seelischer, geistiger und körperlicher Reife den besonderen Schutz und die Förderung der Republik.“ Allerdings soll der Staat - so der ÖCV - die Existenz nichtehelicher Lebensgemeinschaften anerkennen. Abgelehnt wird vom Österreichischen Cartellverband das Klonen menschlicher Embryonen, die Abtreibungen ohne Indikation und die aktive Sterbehilfe. Gewährleistet muss hingegen die Arbeitsruhe an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sein. Einen wichtigen Beitrag für eine positive Werteorientierung unserer Gesellschaft sieht der Österreichische Cartellverband im Religionsunterricht. „Von allen gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften ist für den Religionsunterricht an den Schulen angemessen Sorge zu tragen, unbeschadet der allgemeinen Kostentragungspflicht des Staates. Der staatlichen Gemeinschaft steht das Recht der obersten Leitung und Aufsicht zu.“ |
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