Derzeitiges Agreement über +2,9 Cent nicht mehr zeitgemäß - bei den für Autofahrer
maßgeblichen Bruttopreisen liegt Österreich im EU-Vergleich im unteren Drittel
Wien (bmwa) - "Ich werde nach Ostern mit der OMV als der maßgeblichen Gesellschaft Gespräche
über eine Anpassung des so genannten 'Gentlemen's Agreement' führen, um den darin festgelegten 'Österreich-Zuschlag'
von 2,9 Cent innerhalb der nächsten zwei Jahre abzubauen. Bei den für die Autofahrer/innen wirklich bedeutenden
Bruttopreisen an der Tankstelle liegt Österreich bei einem EU-Vergleich aber im unteren Drittel." Das
erklärte Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein am Montag (05. 04.) nach dem
von ihm einberufenen Round Table zur Treibstoffpreisentwicklung den wartenden Journalisten.
Der vor rund fünf Jahren informell vereinbarte "Österreich-Zuschlag" für Treibstoffe sieht
vor, dass die Nettopreise in Österreich um bis zu 2,9 Cent über dem EU-Durchschnitt liegen dürfen.
Damit sollen die gegenüber anderen EU-Ländern bestehenden Mehraufwendungen aufgrund der österreichischen
Topographie oder höherer Umweltstandards abgegolten werden können. De facto seien, so Bartenstein, die
Nettopreise derzeit ca. 2,0 Cent höher als im EU-Durchschnitt und somit um rund ein Drittel unter dem bisher
breit akzeptierten Höchstwert.
Bartenstein sieht heute die damals ins Treffen geführten Kostenargumente für diese "informelle Vereinbarung"
nur mehr teilweise gegeben und der "Österreich-Zuschlag" daher nicht mehr in voller Höhe gerechtfertigt:
Zum Einen seien auch in anderen Ländern inzwischen Umweltauflagen wie Gaspendelleitungen und doppelwandige
Tanks vorgeschrieben, zum Anderen sei das Geschäftsfeld der Tankstellen-Shops nach weiteren Liberalisierungsschritten
deutlich erweitert worden. An diese geänderten Kosten- und Wettbewerbsverhältnisse sei daher eine modifizierte
"informelle Vereinbarung" mit der OMV anzupassen. Deutlich sprach sich Bartenstein gegen ein Festhalten
an der derzeitigen Regelung aus.
Eine eindeutige Absage erteilte Bartenstein der Forderung nach eine amtlichen Preisfestsetzung: "Dirigistische
Preisregelungsmechanismen sind ein Thema von vorgestern!" Es gebe kein besseres Druckmittel auf Preise als
die Regeln des freien Marktes. Sollte aber wettbewerbswidriges Verhalten der Ölfirmen vermutet oder festgestellt
werden, könne sich jeder an die Wettbewerbsbehörde wenden, die nach Erhebungen gegebenenfalls ein Kartellverfahren
einleiten würde, betonte der Minister. Bisher seien ihm aber derartige Verdachtsmomente nicht zur Kenntnis
gebracht worden. |