Neue EU-weite GVO-Kennzeichnung ab 18. April ist wichtige Hilfe für
Konsumenten
Wien (bmlfuw) - Jetzt lohnt es sich, beim Lebensmittelkauf genau aufs Etikett zu schauen. Die neue
EU-weite Gentechnik-Kennzeichnung, die ab 18. April EU-weit gilt, ist für die Konsumenten ein wichtiger Schritt.
Wer Sicherheit haben will, keine gentechnisch veränderten Lebensmittel zu kaufen, kann sich in Zukunft genau
und verlässlich informieren. Dies erklärte Landwirtschaftsminister Josef Pröll zum Start der Neuregelung
der Lebensmittelkennzeichnung für Gentechnikprodukte.
Die Kennzeichnung von Lebensmittel, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, diese enthalten
oder daraus hergestellt wurden, wird mit Hinweisen wie zum Beispiel „genetisch verändert“ oder „enthält
genetisch veränderten…“ erfolgen. Die GVO-Kennzeichnung wird EU-weit ab 18.April 2004 für Lebensmittel
und Futtermittel angewandt. Sie ist ein wichtiger Beitrag für einen vorsorgenden und transparenten Umgang
mit gentechnisch veränderten Produkten.
Mit dieser neuen Wahlfreiheit für oder gegen bestimmte Lebensmittel können die Konsumenten durch ihre
Kaufentscheidung die Erwartungen über die zukünftige Herstellungsweise ihrer Nahrungsmittel ausdrücken.
Sie beeinflussen damit nachhaltig das Angebot der Lebensmittelwirtschaft und des Handels. Mit der EU-weiten Regelung
haben österreichische Konsumenten, die in anderen EU-Mitgliedsländern einkaufen, ebenfalls die Möglichkeit,
auf Gentechnikfreiheit zu achten.
Trotz dieser Neuregelung müssen noch weitere wichtige Fragen befriedigend geklärt werden. Eine EU-weite,
befriedigende Lösung des Problems der Koexistenz, eines gerechten Nebeneinanders von GVO-freier konventioneller
bzw. Bio-Landwirtschaft und von GVO-Landwirtschaft ebenso wie EU-weite Haftungsregelungen bleiben weiter offen.
Österreichs Landwirtschaft ist für die außergewöhnlich hohe Qualität ihrer umweltschonend
hergestellten Produkte bekannt und steht der landwirtschaftlichen Produktion gentechnisch veränderter Erzeugnisse
skeptisch gegenüber. Diese skeptische Haltung gegen die Anwendung der Gentechnik in der landwirtschaftlichen
Praxis hat sich nicht geändert. Daher ist diese Position durch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen
abzusichern, forderte Pröll abschließend. |