Justizministerium: Kaprun Katastrophe    

erstellt am
16. 04. 04

Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer setzt eine Vermittlungskommission zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe und ihrer Hinterbliebenen ein
Wien (bmj) - Die Brandkatastrophe von Kaprun vom 11.11.2000 hat bei den Hinterbliebenen der 155 Opfer (92 Österreicher, 37 Deutsche, 8 Amerikaner, 10 Japaner, 4 Slowenen, 2 Holländer, 1 Engländer, 1 Tscheche) tiefe Wunden hinterlassen, die bis heute nicht geheilt sind.

Unabhängig von dem Strafverfahren gegen 16 Beschuldigte, welches am 19. Februar 2004 beim Landesgericht Salzburg mit Freisprüchen endete und das wegen der von der Staatsanwaltschaft Salzburg angemeldeten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe beim Oberlandesgericht Linz überprüft wird und unabhängig der beim Landesgericht Salzburg anhängigen Zivilprozesse zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche der Hinterbliebenen, kommt der Unterstützung der Hinterbliebenen einer Katastrophe derartigen Ausmaßes, insbesondere mit 63 ausländischen Opfern aus 7 verschiedenen Nationen besondere Bedeutung zu.

Weder die Instrumentarien des Strafverfahrens, noch des Zivilverfahrens können derart umfänglich Hilfe leisten, wie dies von den Hinterbliebenen erwartet wird. Das Strafverfahren dient nämlich primär der Durchsetzung des öffentlichen Interesses der Strafverfolgung (wenngleich auch unter Berücksichtigung der Opferinteressen); das Zivilverfahren konzentriert sich auf Fragen des Schadenersatzes und des Schmerzengeldes.

Die Reaktionen der Hinterbliebenen auf die justizielle Aufarbeitung der Brandkatastrophe in Verbindung mit den bisherigen medialen Reaktionen zeigen, dass die gerichtliche Aufarbeitung derartiger Katastrophen allein nicht ausreicht, um den Betroffenen entsprechend zu helfen.

Justizminister Dr. Böhmdorfer hat daher am 25.2.2004 eine Vermittlungskommission eingerichtet, um die Opfer der Brandkatastrophe von Kaprun bzw. deren Hinterbliebenen bei Bewältigung ihrer psychischen Probleme, vor allem aber auch bei deren außergerichtlichen Bemühungen für eine rasche Regelung der Schmerzen- und Schadenersatzforderungen aktiv zu unterstützen.

Diese Vermittlungskommission soll sich auch mit der Frage befassen, welche Maßnahmen in einem modernen demokratischen Rechtsstaat - über die Anwendung der Zivil- und Strafgesetze hinaus - in Katastrophenfällen dieser Art notwendig sind, um dem menschlichen Leid der Opfer und deren Hinterbliebenen gerecht werden zu können.

Die Vermittlungskommission wird sich natürlich nicht mit Fragen des anhängigen Strafverfahrens oder der anhängigen Zivilverfahren beschäftigen.

Vorsitzender der Vermittlungskommission ist der Gouverneur der österreichischen Nationalbank, Dr. Klaus Liebscher. Weitere Mitglieder sind Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes, Dipl.-Ing. Johann Haider, Generaldirektor der Verbundgesellschaft; Dr. Klaus Hoffmann, Ehrenpräsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages und o.Univ.Prof. Dr. Günther Winkler, Universität Wien.

Diese Kommission hat bereits am 2. und 8. März 2004 zwei ausführliche Vorbesprechungen abgehalten und sich am 15. März 2004 konstituiert. An diesem Tag fand auch eine erste Besprechung mit Rechtsanwälten der Hinterbliebenen bzw. Opfer statt. Eine weitere Sitzung mit Beteiligten wurde am 22. März 2004 abgehalten.

Die Arbeiten der Kommission sind in vollem Gange, die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich.
     
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