Wien (bmlfuw) - Nach eingehender Prüfung der Stellungnahmen der Anlageninhaber konnte jetzt der vollständige
Nationale Zuteilungsplan auf Anlagenebene im Rahmen des EU-internen Emissionshandels fertig gestellt werden. Dieser
Plan wurde am Mittwoch (14. 04.) bei der Europäischen Kommission nachnotifiziert,
nachdem bereits fristgerecht am 31. März 2004 die Rahmenzahlen notifiziert worden waren. Dies teilt das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Am 31. März hatte man sich nach intensiven Verhandlungen auf den Zuteilungsschlüssel für Verschmutzungsrechte
geeinigt. Laut diesem nationalen Allokationsplan werden der österreichischen Industrie und E-Wirtschaft für
die erste Periode des Emissionshandels (2005 bis 2007) Gratiszertifikate für einen Ausstoß von 33,2
Mio. Tonnen Kohlendioxid jährlich zugestanden. Nunmehr wurden die Details, nämlich die Aufteilung der
Gratis-Verschmutzungsrechte auf die betroffenen 224 Anlagen aus Industrie und E-Wirtschaft festgelegt.
Die nunmehr getroffene Zuteilung der Verschmutzungsrechte auf die einzelnen Betriebe stellt eine ausgewogene Entscheidung
dar, die Europäische Kommission hat nunmehr drei Monate Zeit für ihre Stellungnahme. Die Anlageninhaber
werden demnächst schriftlich über die vorgenommenen Änderungen gegenüber der ersten schriftlichen
Information von Februar bzw. März 2004 in Kenntnis gesetzt. Die jetzt vorgenommene Zuteilung ist jedenfalls
nicht geringer als in der ursprünglichen Information. Die rechtsverbindliche Zuteilung kann erst im Herbst
erfolgen.
Insgesamt hatten nur fünf EU-Länder ihre Zuteilungsschlüssel fristgerecht nach Brüssel gemeldet.
Neben Österreich waren dies Finnland, Dänemark, Irland und Deutschland. Mit der heutigen Übersendung
des vollständigen Nationalen Zuteilungsplans auf Anlagenebene nach Brüssel ist ein weiterer wichtiger
Schritt für den fristgerechten Start des Emissionshandelssystems Anfang 2005 gesetzt worden, teilt das Lebensministerium
abschließend mit. |