e-card: Chipkartenauftrag an Giesecke & Devrient  

erstellt am
13. 04. 04

Bundesvergabeamt gibt Grünes Licht für Zuschlag
Wien (sva) - Das Bundesvergabeamt hat am 9. April 2004 die Entscheidung des Haupt- verbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, den Auftrag für das Kartensystem im e-card Projekt an den deutschen Chipkartenhersteller Giesecke & Devrient zu vergeben, für rechtmäßig befunden. Ein nicht zum Zug gekommener Bieter hatte die Entscheidung des Hauptverbandes bekanntlich beim Bundesvergabeamt angefochten.

Dr. Josef Kandlhofer, Sprecher der Geschäftsführung des Hauptverbandes: "Nach der raschen, korrekten und fairen Abwicklung dieses Verfahrens hat der Hauptverband den Auftrag nunmehr definitiv an den Bestbieter Giesecke & Devrient vergeben". Dieser wird nun die Produktion der Chipkarten für die Versicherten und der Ordinationskarten für die Vertragsärzte übernehmen. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 48 Millionen Euro.
Kandlhofer: "Wir haben nun auch für das 2. Teilprojekt - das Kartensystem - einen ausgezeichneten Partner an Bord geholt und sind auf dem besten Weg, das e-card-System mit all seinen Vorteilen im Laufe des Jahres 2005 für alle ÖsterreicherInnen zur Verfügung stellen zu können".


Zu den in Medien kursierenden Gerüchten, dass das erste Teilprojekt "Betriebszen-trale und Terminal-Software" in Verzug sei, entgegnete Kandlhofer: "Das entspricht nicht den Tatsachen. Selbstverständlich gibt es in jedem Projekt Diskussionspotential zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, wenn es um die Auftragsabwicklung geht. Deshalb kann man aber noch nicht von einer Gefährdung des Einsatztermines sprechen."

Was kann die e-card?
Die e-card wird in einem ersten Schritt den Krankenschein ablösen. Medizinische Leistungen werden damit für alle Versicherten und deren Angehörige grundsätzlich papierlos zugänglich.
In der e-card steckt aber noch viel mehr als der elektronische Krankenschein. Sie ist für die elektronische Signatur vorbereitet und wird auch als Bürgerkarte nach dem E-Government- Gesetz verwendet werden können. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde im März verlautbart (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004, BGBl I Nr. 18/2004).

Schon heute können mit den bereits vorhandenen Bürgerkarten und anderen Zertifikaten auf der Website http://www.sozialversicherung.at Auskünfte über Versicherungsdaten (Versicherungsdatenauszug, Versicherungsstatus) abgerufen werden. "Als Schlüssel zum Gesundheitssystem und zu e-Government wird die e-card allen Beteiligten das Leben wesentlich erleichtern", argumentiert Kandlhofer.
     
zurück