Mehrwertsteuer: Änderung der Definition des Ortes der Dienstleistung  

erstellt am
13. 04. 04

Karas-Berichte wurden einstimmig im Ausschuss angenommen - wichtig für Österreich
Brüssel (övp-pk) - "Die Zeit für eine Reformierung der Mehrwertsteuerrichtlinie im Hinblick auf den Ort der Dienstleistung ist schon längst reif. Eine rasche Verabschiedung dieser Richtlinie ist gerade für Österreich besonders wichtig. "Im Gegensatz zu Österreich ist der Vorsteuerabzug beim Pkw-Leasing in Deutschland möglich. Diese steuerliche Regelung hätte eine massive Verlagerung des Inlandsleasings und des Inlandskaufes ins Ausland bedingen können", erklärte EVP-ED-Wirtschaftssprecher und Berichterstatter Othmar Karas am Dienstag (13. 04.).

Die bis dato geltende Richtlinie sieht vor, dass die Mehrwertsteuer dort bezahlt wird, wo das dienstleistungserbringende Unternehmen seinen Sitz hat. Diese Grundregel hat in der Vergangenheit auch tatsächlich dazu geführt, dass die Steuern dem Land zuflossen, in dem konsumiert wurde.

"Durch die Realisierung des Binnenmarktes und die gestiegene Internetnutzung ist es jedoch leichter geworden, Dienstleistungen aus der Entfernung zu erbringen", so Karas. Der Vorschlag der Kommission sieht eine Änderung der Definition des Ortes der Dienstleistung vor, wenn es sich beim Kunden um ein Unternehmen handelt. "Nun soll der Ort der Dienstleistung jener Ort sein, an dem der Kunde den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat", betonte Karas abschließend.
     
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