Wien (bmsg) - Als guten Entwurf, dessen Richtung absolut stimme, bezeichnete der Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Mag. Herbert Haupt, am Freitag (23. 04.)
den nun vorliegenden Entwurf für ein Schwerarbeitergesetz, der nun in Begutachtung gehen wird. Dem Entwurf
zufolge sollen Schwerarbeiter unter bestimmten Auflagen mit 60 Jahren, Schwerarbeiterinnen mit 55 Jahren in Pension
gehen können. "Es war und ist für mich nicht einzusehen, dass gerade jene Menschen in Österreich,
die in ihrem Leben schwer und sehr lange Zeit gearbeitet und in vielen Fällen gesundheitliche Schäden
in Kauf genommen haben, dafür auch noch benachteiligt werden sollen. Mit diesem Entwurf werden nun endlich
bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt", so Haupt wörtlich.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten jene Frauen und Männer, die in ihren harten Berufen schwer und
lange gearbeitet haben, nun früher ihre Pension genießen, wodurch der Pensionsgerechtigkeit zum Durchbruch
verholfen würde. "Ich glaube, dass der Entwurf im Rahmen des Begutachtungsverfahrens sicherlich noch
die eine oder andere Erweiterung erfahren wird. Ich gehe davon aus, dass für den Bereich der öffentlich
Bediensteten, wie etwa den Exekutivdienst-Wachkörper, die ja nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen,
eine entsprechende Regelung getroffen wird. Ich bin jedenfalls guten Mutes, dass wir mit all jenen eine Übereinstimmung
finden werden, die es ehrlich mit Österreichs Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeitern meinen", erklärte
der Sozialminister abschließend. |