Haupt zu Schwerarbeitergesetz: Guter Entwurf, dessen Richtung stimmt  

erstellt am
26. 04. 04

Wien (bmsg) - Als guten Entwurf, dessen Richtung absolut stimme, bezeichnete der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Mag. Herbert Haupt, am Freitag (23. 04.) den nun vorliegenden Entwurf für ein Schwerarbeitergesetz, der nun in Begutachtung gehen wird. Dem Entwurf zufolge sollen Schwerarbeiter unter bestimmten Auflagen mit 60 Jahren, Schwerarbeiterinnen mit 55 Jahren in Pension gehen können. "Es war und ist für mich nicht einzusehen, dass gerade jene Menschen in Österreich, die in ihrem Leben schwer und sehr lange Zeit gearbeitet und in vielen Fällen gesundheitliche Schäden in Kauf genommen haben, dafür auch noch benachteiligt werden sollen. Mit diesem Entwurf werden nun endlich bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt", so Haupt wörtlich.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnten jene Frauen und Männer, die in ihren harten Berufen schwer und lange gearbeitet haben, nun früher ihre Pension genießen, wodurch der Pensionsgerechtigkeit zum Durchbruch verholfen würde. "Ich glaube, dass der Entwurf im Rahmen des Begutachtungsverfahrens sicherlich noch die eine oder andere Erweiterung erfahren wird. Ich gehe davon aus, dass für den Bereich der öffentlich Bediensteten, wie etwa den Exekutivdienst-Wachkörper, die ja nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, eine entsprechende Regelung getroffen wird. Ich bin jedenfalls guten Mutes, dass wir mit all jenen eine Übereinstimmung finden werden, die es ehrlich mit Österreichs Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeitern meinen", erklärte der Sozialminister abschließend.
     
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