MwSt: Kommission fordert Mitgliedstaaten zu ver- stärkter Zusammenarbeit bei Betrugsbekämpfung auf  

erstellt am
23. 04. 04

Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die EU-weite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des MwSt-Betrugs vorgelegt. Die genaue Höhe der betrugsbedingten Einnahmenverluste lässt sich kaum ermitteln, jedoch schätzen einige Mitgliedstaaten, dass ihnen dadurch bis zu 10% des Netto-MwSt-Aufkommens entgehen. In den letzten Jahren konnten deutliche Verbesserungen bei der Zusammenarbeit in diesem Bereich erzielt werden, u.a. durch die Annahme wirkungsvollerer EU-Vorschriften (siehe IP/03/1350), die Überarbeitung nationaler Kontrollvorschriften infolge eines Informationsaustauschs über vorbildliche Praktiken sowie durch die Ausweitung und Verbesserung der Qualität der Amtshilfe zwischen den Steuerverwaltungen. Die Kommission empfiehlt in ihrem Bericht den Mitgliedstaaten allerdings die Verwaltungszusammenarbeit weiter zu intensivieren, z.B. durch einen umfassenderen Informationsaustausch, die Aufstockung des dafür zuständigen Personals und die Beseitigung der noch bestehenden rechtlichen Hindernisse (Datenschutzvorschriften). Die Kommission weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten kürzlich zwar eine Änderung des MwSt-Systems an sich angeregt haben, um das Problem des MwSt-Betrugs in den Griff zu bekommen, die massiven Nachteile dieser Änderungsvorschläge ihren möglichen Nutzen jedoch überwiegen.

"Unser Bericht hebt die wichtigen Fortschritte hervor, die bereits in den letzten drei Jahren bei der Bekämpfung des MwSt-Betrugs erzielt wurden." erklärt der für den Bereich Steuern und Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein. "Dieser Betrug kann auch ohne einschneidende Änderungen des MwSt-Systems wirksam eingedämmt werden, wenn die Mitgliedstaaten weiterhin eng zusammenarbeiten und ihre jeweiligen nationalen Kontrollvorschriften verbessern."

In dem Bericht wird festgestellt, dass die genaue Höhe der betrugsbedingten Einnahmenverluste zwar nur schwer zu beziffern ist, es sich jedoch zweifellos um beträchtliche Summen handelt. Manche Mitgliedstaaten schätzen diese Verluste auf bis zu 10 % des MwSt-Aufkommens. Diese Entwicklung ruft bei vielen Mitgliedstaaten große Besorgnis hervor.

Das Betrugsausmaß wirkt sich nicht nur auf die Staatshaushalte aus, sondern benachteiligt auch den rechtmäßigen Handel in bestimmten Sektoren der Wirtschaft und bewirkt Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der unehrlichen Wirtschaftsbeteiligten.

Seit dem letzten Kommissionsbericht über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der MwSt (siehe IP/00/115) sind erhebliche Verbesserungen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zu verzeichnen:

  • Der Rat nahm im Oktober 2003 die Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 (siehe IP/03/1350) an, die klarere und verbindlichere Vorschriften für den Informationsaustausch enthält, den direkten Kontakt zwischen nationalen Betrugsbekämpfungsstellen fördert und einen umfassenderen Informationsaustausch erleichtert.
  • Im Oktober 2002 nahm der Rat das Programm "Fiscalis 2003-2007"(siehe IP/02/1550) zur Verbesserung der täglichen Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen an.

Die Mitgliedstaaten haben ihrerseits erhebliche Fortschritte bei der Modernisierung und Verbesserung der Wirksamkeit ihrer MwSt-Kontrollen erzielt und gehen allmählich dazu über, die Verwaltungszusammenarbeit als alltägliches Instrument in ihre Kontrollpraktiken einzubeziehen. Einige Mitgliedstaaten haben Strategien für die Bekämpfung des Karusselbetrugs entwickelt und die Kontrollen aufgrund der Erkenntnisse verstärkt, die sie aus dem Informationsaustausch über vorbildliche Praktiken in diesem Bereich gewonnenen haben.
Einige nationale Behörden, Wirtschaftsvertreter und Wissenschaftler haben eine grundlegende Reform des MwSt-Systems an sich vorgeschlagen, wobei entweder bei sämtlichen innergemeinschaftlichen Umsätzen zwischen Steuerpflichtigen (so genannte B2B-Umsätze) die MwSt tatsächlich zu entrichten wäre oder die Zahlung der MwSt auf inländische B2B-Umsätze ausgesetzt würde. Allerdings fehlt nach Ansicht der Kommission der erforderliche politische Wille, um zur Besteuerung nach dem Ursprungslandprinzip überzugehen. Alle anderen Möglichkeiten sind dagegen mit zu großen Nachteilen verbunden, die einen möglichen Nutzen überwiegen, da sie neue Betrugsmöglichkeiten eröffnen oder einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für ehrliche Wirtschaftsbeteiligte bedeuten.

Der Bericht gelangt zu dem Schluss, dass die Betrugsfälle auf der Grundlage des derzeitigen Systems wirksam eingedämmt werden können, wenn weiter auf die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und der MwSt-Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten hingearbeitet wird. Den Mitgliedstaaten wird daher empfohlen:

  • verstärkt auf die Abkommen über Verwaltungszusammenarbeit zurückzugreifen,
  • häufiger multilaterale Kontrollen einzusetzen,
  • die bestehenden rechtlichen Hindernisse (Datenschutzvorschriften) für den Informationsaustausch zu beseitigen,
  • möglichst rasch ein nationales Konzept zur Verkürzung der durchschnittlichen Reaktionsfrist bei Amtshilfeersuchen zu beschließen,
  • umgehend zusätzliche Mittel für die Amtshilfe bereitzustellen und die Dezentralisierung der Amtshilfe zu fördern, um Überlastungen des Systems zu vermeiden,
  • die Steuerprüfung weiterhin wirksamer und zeitgemäßer zu gestalten, insbesondere durch die rasche Einführung der elektronischen Steuerprüfung,
  • die bekannten vorbildlichen Praktiken bei der Bekämpfung des Karussellbetrugs umgehend umzusetzen und insbesondere nationale Betrugsbekämpfungsstellen einzurichten, die für den Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten zuständig sind.

Hintergrund des MwSt-Betrugs
Gemäß der seit dem 1. Januar 1993 geltenden MwSt-Übergangsregelung ist der Verkauf von Gegenständen durch Steuerpflichtige in einem Mitgliedstaat an mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten von der MwSt befreit. Die MwSt ist erst vom Käufer im Bestimmungsland zu entrichten, so dass die Einnahmen dem Land zufließen, in dem der Endverbrauch erfolgt. Da die Gegenstände steuerfrei zwischen den Mitgliedstaaten befördert werden, ist dieses System betrugsanfällig, wenn die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten nicht in vollem Umfang zusammenarbeiten, denn es ist den Mitgliedstaaten nicht mehr möglich, durch die traditionellen Zollkontrollen an den Grenzen Angaben über den Warenfluss in ihr Land zu erhalten.

Der Wert der Gegenstände, die innerhalb der Gemeinschaft mehrwertsteuerfrei zirkulieren (weil die Steuer im Mitgliedstaat des Verbrauchs erhoben wird), beträgt jährlich inzwischen über 1 500 Milliarden Euro.

Besonders besorgniserregend ist der Karusselbetrug. Hierbei werden innerhalb eines Kreises von Unternehmen, dessen Zusammensetzung sich rasch ändert, aufeinander folgende (grenzüberschreitende) Erwerbs- und Verkaufsumsätze getätigt. Da bei grenzüberschreitenden Lieferungen die MwSt nicht im Abgangsland der Lieferung zu entrichten ist, sondern im Bestimmungsland, taucht dann der Empfänger der Lieferung unter, ohne die Steuer zu entrichten. In der Regel wird das tatsächliche Geschehen aber durch eine lange, komplizierte Umsatzkette unter Einbeziehung mehrerer Länder verborgen. Karusselbetrug wird oft von kriminellen Organisationen begangen und hat erhebliche Steuerausfälle zur Folge.

Die Kommission muss weiterhin regelmäßig Berichte über die Entwicklung der EU-weiten Verwaltungszusammenarbeit zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs vorlegen.

Der vollständige Text des Berichts kann auf der Europa-Website abgerufen werden:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm

     
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