Morak: Impuls für bundesweites Privatradio  

erstellt am
22. 04. 04

Novellen zum Privatradio-, Privatfernseh- und KommAustria-Gesetz in Begutachtung
Wien (bpd/sts) - "Durch die verbesserte Frequenzplanung und -verwaltung sowie der Möglichkeit zu bundesweiten Zusammenschlüssen setzen wir einen entscheidenden Impuls für bundesweites Privatradio." Dies sagte Staatssekretär Franz Morak am Dienstag (20. 04.) anlässlich der beginnenden vierwöchigen Begutachtungsphase für die Gesetzesnovellen zum Privatradio-, Privatfernseh- und KommAustria-Gesetz. "Für alle drei Novellen gilt: "Eine weitere Liberalisierung sowie die Sicherung des fairen Wettbewerbs im dualen Rundfunksystem sind die wesentlichen Zielsetzungen", so der Staatssekretär.

Eine zentrale Neuerung bei der Novellierung des Privatradio-Gesetzes betrifft das Ziel, bundesweites Privatradio nicht wie bisher nur gesetzlich zu ermöglichen, sondern dafür auch funktionierende wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel ist, die Grundvoraussetzungen für eine vitale Hörfunklandschaft im dualen System zu schaffen, ergänzte der Staatssekretär.

"Ein wichtiges Element der Rundfunkgesetz-Novellen ist die Sicherung des fairen Wettbewerbs auf dem Werbemarkt", so Morak. "Durch ein Antragsrecht des Medienregulators KommAustria beim unabhängigen Bundeskommunikationssenat können in Hinkunft Verletzungen von Werbebestimmungen, im Zusammenhang mit dem ORF-Gesetz durch eine von den Rundfunkveranstaltern unabhängige Instanz verfolgt werden. Eine effiziente und faire Beobachtung des Wettbewerbs am elektronischen Markt ist ein wichtiger Baustein für den weiteren Ausbau des dualen Rundfunksystems", ergänzte Morak. Der Medienregulator KommAustria habe sich in den letzten Jahren zu einer wichtigen umsichtig und unabhängig agierenden Institution entwickelt. "Diese Schiedsrichterfunktion nicht nur in technischen, sondern auch in wirtschaftlichen Fragen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Anbietern stellt eine sinnvolle Erweiterung des Kompetenzspektrums dar", so Morak.

Bei den Änderungen im Privatfernseh-Gesetz geht es im wesentlichen um die Umsetzung des Richtlinienpakets der Europäischen Union über elektronische Kommunikation. Sowohl im analogen als auch im digitalen Bereich stehen ein diskriminierungsfreier Zugang sowie ein österreichbezogenes Programmbouquet im Vordergrund. "Mir war die Stärkung des Medien- und Kulturstandortes Österreich immer ein zentrales Anliegen. Neben der Produktion ist auch die Zugangsmöglichkeit der Konsumenten zu österreichischen Inhalten in Zukunft entscheidend", bekräftigte Staatssekretär Franz Morak.

"Die vorliegenden Novellen stellen entsprechend dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Etablierung des dualen Rundfunks in Österreich dar. Nach einigen Jahren der Praxis und der laufenden Evaluierung durch die Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) erfolgen nun weitere Reformschritte für den privaten Rundfunk in Österreich", schloss Staatssekretär Morak.

Der Begutachtungsentwurf ist auf der website des Bundeskanzleramtes unter http://www.bka.gv.at/medien/medienrecht.htm abrufbar.
     
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