Erweiterung und Umwelt – Fragen und Antworten  

erstellt am
20. 04. 04

1. Welche Umweltvorschriften haben die neuen Mitgliedstaaten bereits übernommen und umgesetzt?
Nahezu 100% des Umwelt-Acquis wurden in den neuen Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen. Bei den horizontalen Vorschriften, etwa auf den Gebieten Luft und Wasser, ist die Übernahme nahezu abgeschlossen. Beim Naturschutz, beim Abfall und der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen bestehen zwar immer noch Gesetzeslücken, doch diese werden in den Wochen vor dem Beitritt geschlossen.

Auch bei der Umsetzung wurden wichtige Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Verstärkung der Verwaltungskapazitäten in den neuen Mitgliedstaaten. Der überwiegende Teil der neuen Länder ist auf gutem Wege, den Acquis umzusetzen. Dies gilt vor allem für das horizontale Umweltrecht also die Vorschriften zur Luftqualität, zur Wasserwirtschaft, Wasserqualität, zu den Chemikalien und gentechnisch veränderten Organismen, zum Lärm, zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz.

Sechs neue Mitgliedstaaten haben darüber hinaus das Århus-Übereinkommen über den Zugang zu Umweltinformationen ratifiziert. Was den Zugang zu Informationen und zu den Gerichten anbelangt, so wurde die ursprüngliche EU-Richtlinie über den Zugang zu Informationen in allen Beitrittsländern frühzeitig übernommen. Auch wenn die Umsetzung nur langsam in Gang kam, wurden Fortschritte erzielt.

Ferner verzeichnet die Kommission stete Fortschritte etwa bei Fragen der öffentlichen Anhörung im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Großinfrastrukturprojekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden.
2. Was bleibt noch zu tun?

Sorgen bereitet in allen neuen Mitgliedstaaten die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten im Sinne der Habitat-Richtlinie, die in allen Ländern bis zum Beitritt abgeschlossen sein muss.

Einige Länder müssen noch erhebliche Anstrengungen auf den Gebieten Wasserwirtschaft und Verschmutzung durch Industrieanlagen unternehmen. Auch bestehen noch Probleme mit der angemessenen Mittel- und Personalausstattung von Umweltbehörden und der immer noch fehlenden Koordinierung zwischen verschiedenen Politikfeldern. Durch diese Faktoren wurden die bisherigen Fortschritte gebremst.

Nach dem 1. Mai haben die Länder noch weitere Verpflichtungen:

Sie müssen die Zusagen einhalten, die sie während der Beitrittsverhandlungen bezüglich der Umsetzung von Richtlinien gemacht haben, für die ihnen Übergangsfristen gewährt wurden.

Sie müssen den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus dem Inkrafttreten bestimmter Richtlinien für die neuen Mitgliedstaaten mit dem Zeitpunkt des Beitritts ergeben. Hierzu gehören beispielsweise die Erteilung von IVP-Genehmigungen für bestehende Anlagen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), die bis 30. Oktober 2007 abgeschlossen sein muss, und die Umsetzung von Aktionsplänen zur Reduzierung der Wasserverschmutzung mit Nitraten und gefährlichen Stoffen.

 

3. Welche Übergangsfristen wurden den 10 neuen Mitgliedstaaten gewährt?

Übergangsfristen wurden allen Beitrittsländern für bestimmte Umweltschutzmaßnahmen, vor allem für die Bereiche Wasser, Abfall und Verschmutzung durch Industrieanlagen gewährt, um insbesondere Sektoren mit hohem Investitionsbedarf genügend Zeit einzuräumen, den EU-Vorschriften nachzukommen. (Die Übergangsfristen im Einzelnen sind in Anhang I aufgeführt).

Bei den Übergangsfristen wurde genau festgelegt, welche rechtlich verbindlichen Zwischenetappen erreicht werden müssen. Dies ermöglicht während der gesamten Übergangsfrist eine genaue Kontrolle der Umsetzung. Die Ziele wurden in die Beitrittsakte aufgenommen. Zum Umfang der Übergangsmaßnahmen wurden, soweit wie möglich, Listen der einzelnen Anlagen erstellt.

Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Übergangsmaßnahmen zeitlich und im Umfang begrenzt sein sollten, hat die EU von Verhandlungsbeginn an betont, dass für folgende Bereiche keine Übergangsfristen eingeräumt werden:

  • für die Übernahme (im Gegensatz zur Umsetzung)
  • für Rahmenvorschriften (Luft, Abfall, Wasser, UVP, Zugang zu Informationen)
  • Naturschutz (Habitat, Vögel)
  • Eckpfeiler des Binnenmarkts (sämtliche produktbezogenen Vorschriften)
  • Neuanlagen

Den Anträgen auf Übergangsfristen mussten detaillierte Umsetzungspläne beigefügt werden, mit denen gewährleistet werden sollte, dass die Einhaltung des Acquis mit der Zeit erreicht wird. Anhand dieser Pläne konnten die neuen Mitgliedstaaten Zwischenziele festlegen, die rechtlich bindend sind. So ermöglichen es ihnen die Übergangsmaßnahmen, mit dem Erbe der Vergangenheit fertig zu werden, ohne jedoch neue Investitionen aufgrund niedriger Umweltstandards anzulocken.


 

4. Was passiert, wenn die neuen Mitgliedstaaten um eine neuerliche Verlängerung der Umsetzung bestimmter Gemeinschaftsvorschriften bitten?

Die neuen Mitgliedstaaten haben keine Möglichkeit mehr, Verlängerungen für ältere EU-Vorschriften zu erwirken. Sie sind an die Übergangsvereinbarungen gebunden, die im Beitrittsvertrag festgehalten wurden. Zur Zeit prüft die EU Übergangsmaßnahmen und technische Anpassungen an das Umweltrecht, das erst jüngst nach Abschluss der Verhandlungen verabschiedet wurde.

 

5. Wie viel kostet es die neuen Mitgliedstaaten, das EU-Umweltrecht einzuhalten?

Die Kosten für die Realisierung des mit Großinvestitionen verbundenen Umwelt-Acquis wurden für die zehn Beitrittsländer auf ca. 50-80 Mrd. € geschätzt. Allein die EU-Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer erfordert hohe Investitionen von rund 15 Mrd. €. Die neuen Mitgliedstaaten müssen in den kommenden Jahren für die vollständige Umsetzung im Durchschnitt zwischen 2 % und 3 % ihres BIP für die Umwelt ausgeben. Die derzeit aufgewendeten Mittel liegen im Allgemeinen weit unter diesem Ziel.

 

6. Wie viel finanzielle Unterstützung haben die neuen Mitgliedstaaten bereits von der EU erhalten?

Seit dem Jahr 2000 haben die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer Finanzhilfen über die Beitrittsinstrumente ISPA, PHARE und SAPARD erhalten. Für Zypern und Malta gab es zusammengefasste landesbezogene Unterstützungsprogramme. Sämtliche Programme zielten, wie nachstehend erläutert, auf die Verbesserung der Umwelteinrichtungen und der Umweltinfrastruktur ab.

Seit 1999 war ISPA das wichtigste Finanzierungsinstrument der Gemeinschaft in der Heranführungsphase zur Unterstützung von großen Umweltinfrastrukturprojekten in den mittel- und osteuropäischen Bewerberländern. Die Hälfte des gesamten ISPA-Budgets in Höhe von € 1 Mrd. pro Jahr für die 10 Bewerberländer also etwa € 500 Millionen wurde für Umweltprojekte bereitgestellt, bei denen es sich meist um Großinfrastrukturen für Wasser und Abfall handelte. (Aufschlüsselungen je Beitrittsland in Mittel- und Osteuropa siehe Anhang II).

In der Heranführungsphase leistete die Gemeinschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas technische Unterstützung zur Stärkung der Institutionen und zur Vorbereitung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Rahmen des PHARE-Programms. Das gesamte PHARE-Budget, einschließlich der nationalen Unterstützungsprogramme, der grenzübergreifenden Programme und der thematischen Mehr-Länder-Programme belief sich auf über € 1,5 Milliarden pro Jahr. Auch wenn keine Mittel speziell für den Umweltbereich eingestellt wurden und keines der Projekte nach Sektoren eingestuft wurde, gab es doch eine beachtliche Zahl nationaler und grenzübergreifender Projekte, die entweder speziell auf den Umwelt-Acquis ausgerichtet waren oder Elemente der Einbeziehung des Umweltbereichs enthielten (wie z. B. im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten). Dieses Definitionsproblem macht es zwar schwierig, genau zu beziffern, welcher Betrag von den € 108,8 Millionen, die für das nationale ungarische PHARE-Progamm 2001 bereitgestellt wurden, für den Umweltbereich ausgegeben wurden, doch sei auf die drei folgenden Projekte mit einem Gesamtbudget von € 12,7 Millionen verwiesen, die sich speziell mit Umweltfragen befassten:

Untersuchung kommunaler Abfalldeponien (EU-Beitrag: € 4 Millionen)

Aufbau des ungarischen Überwachungssystems für die Luftqualität (EU: € 3 Millionen)

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (EU: € 5,7 Millionen)

Insgesamt gab es zwischen 1998 und 2003 fast 80 Partnerschaftsprojekte innerhalb der nationalen Programme der Beitrittsländer (im Rahmen von Phare oder anderer Instrumente wie bei Malta oder Zypern), die sich mit Umweltfragen befassten und so dazu betrugen, Kompetenz und Kapazitäten in der Umweltverwaltung aufzubauen. Neben den nationalen Programmen gab es auch Mehr-Länder-Programme für den Umweltbereich (2002: € 1,5 Millionen, 2003: € 5 Millionen), die von der GD-Umwelt abgewickelt wurden. Mit Hilfe und zur Unterstützung von lokalen und regionalen Pilotprojekten sollten diese Programme die Ausbildung und den Erfahrungsaustausch etwa bei der Durchsetzung des Umweltrechts, bei Inspektionen und der Planung von Umweltinvestitionen fördern.

Aus dem SAPARD-Programm erhielten die 10 mittel- und osteuropäischen Länder Hilfen für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung in Höhe von € 500 Millionen pro Jahr. Auch wenn dieses Programm nicht speziell als Umweltprogramm konzipiert war, hatten die Länder die Möglichkeit, kleine Infrastrukturen für die ländliche Umwelt (wie kleine Kläranlagen) und Agro-Umwelt-Programme hieraus zu finanzieren. Anders als bei PHARE und ISPA wurde das SAPARD-Programm direkt von den Empfängerländern verwaltet, was deren Fähigkeiten im Projektmanagement weiter stärkte.

Mehrere Länder (Estland, Ungarn, Lettland, Slowenien und die Slowakei) beteiligten sich bereits während der Heranführungsphase am LIFE-Programm. Als Mitglieder dieses Programms konnten Akteure in diesen Ländern als Gegenleistung für die Festbeiträge zum LIFE-Budget Anträge für die Programme LIFE-Umwelt und LIFE-Natur einreichen. Im Rahmen des LIFE-Programms hat zum Beispiel Estland ein Projekt mit folgendem Titel durchgeführt: Einführung und Umsetzung von Verfahren zur Abschätzung von Lebenszyklen: Auswirkungen der Stromerzeugung aus Ölschiefer auf die Umweltbilanz von Produkten (2003). Lettland führte 2003 ein Projekt zum Einsatz von Kompostierungstechniken für die Behandlung biologisch abbaubaren Siedlungsabfalls durch. Bislang haben die fünf genannten Beitrittsländer auf der Grundlage der Verordnung über LIFE III (2001-2003) insgesamt etwa € 11 Millionen Fördermittel für 26 LIFE-Umwelt Projekte sowie weitere € 17 Millionen für LIFE-Natur Projekte erhalten. Zypern und Malta sind im Rahmen des LIFE-Drittlandprogramms, für das keine nationalen Beiträge geleistet werden müssen, zuschussberechtigt. In der gleichen Zeit erhielten 8 Projekte einen EU-Beitrag von insgesamt etwa € 2,7 Millionen.

Während der letzten Jahre haben die neuen Mitgliedstaaten weitere Unterstützung erhalten und zunehmend gemeinsam mit den derzeitigen Mitgliedstaaten Anstrengungen unternommen, die Umsetzung zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist die seit 1997 erfolgte schrittweise Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten in die Tätigkeiten des IMPEL-Netzes, einem informellen Netz von Umweltinspektoren und Behörden für den Informationsaustausch über beispielhafte Vorgehensweisen bei der Umsetzung und Durchsetzung des Umweltrechts. Die neuen Mitgliedstaaten haben sich darüber hinaus am Netz der Wasserwirtschaftsämter beteiligt, das die Umsetzung des EU-Wasserrechts, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie, unterstützt.

 

7. Werden die neuen Mitgliedstaaten auch weiterhin finanzielle Unterstützung für Umweltprojekte erhalten, wenn Sie Mitglieder geworden sind?

Nach dem Beitritt wird sich die Unterstützung für den Umweltbereich nahezu verdreifachen. Bis zum Ablauf der geltenden Haushaltsplans 2006 werden die neuen Mitgliedstaaten etwa € 8 Milliarden erhalten und damit etwas mehr als 10 % ihres gesamten Investitionsbedarfs.

Im Einzelnen wird sich die gemeinschaftliche Unterstützung über die Struktur- und Kohäsionsfonds nach dem Beitritt auf insgesamt € 21,7 Milliarden für die Jahre 2004-2006 verdreifachen, wovon etwa 1/3 (€ 6 Mrd.) auf den Kohäsionsfonds entfallen und hiervon € 3 Mrd. speziell für die Umwelt gebunden sind. Umweltmaßnahmen sind auch in allen künftigen Strukturfonds-Programmen enthalten, entweder als eigener Bereich oder themenübergreifend.


Über diese Fonds erhalten die neuen Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Richtlinien, die umfangreiche Investitionen erfordern und für die Übergangsfristen gewährt wurden. Es kommt darauf an, nach Ablauf des derzeitigen Programmzeitraums (2006) auf EU-Ebene und auch auf nationaler Ebene eine ausreichende Finanzierung zu gewährleisten, da die neuen Mitgliedstaaten dann in der Lage sein sollten, eigene Finanzierungsquellen zu erschließen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Da die Ziele für die Übergangszeit verbindlich festgelegt wurden und die Übergangsfristen für die Umsetzung bestimmter Richtlinien unumstößlich sind, lässt sich die Bereitstellung angemessener finanzieller und humaner Ressourcen für die Umsetzung auf nationaler Ebene rechtfertigen.

Während der Verhandlungen über die Übergangsfristen für Richtlinien mit hohem Investitionsbedarf mussten die neuen Mitgliedstaaten prüfen, welche Quellen ihnen zur Finanzierung im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Richtlinien zur Verfügung stehen. Zu diesen Quellen gehören EU-Programme, Darlehen internationaler Finanzinstitutionen, nationale Haushalte und Investitionen des Privatsektors.

Die neuen Mitgliedstaaten können Lücken im Aufbau von Umweltinstitutionen auch noch nach dem Beitritt, insbesondere durch Partnerschafts- und Austauschprogramme schließen. Mit der so genannten ‚Übergangsfazilität' (€ 420 Mio. 2004-2006) wird den neuen Mitgliedstaaten hierfür Unterstützung gewährt. Die Länder müssen der Kommission eine Liste der Bereiche und Projekte vorlegen, die sie vorrangig in diese Fazilität aufnehmen wollen, wobei der Umweltbereich eines der von der EU vorgesehenen Politikfelder ist.

Nach 2006 muss die EU ein neues Finanzierungsinstrument für die Umwelt des erweiterten Europa sicherstellen. Hierbei sind sich neu abzeichnende Umweltziele sorgfältig einzubeziehen, laufende Umweltförderprogramme zu ersetzen und ein künftiges LIFE-Programm aufzunehmen.

 

8. Wie ist die heutige Umweltsituation in den zehn neuen Mitgliedstaaten?

Die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten stellt zunehmend Personal für die Umsetzung des Umweltrechts zur Verfügung. Darüber hinaus haben die im Rahmen von bilateralen oder von EU-Programmen durchgeführten Austauschprogramme und Partnerschaftsaktivitäten mit den Behörden der alten Mitgliedstaaten dazu geführt, dass das Personal in den neuen Mitgliedstaaten ganz praktische Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten erhielt. Parallel dazu wurden Inspektionsbehörden verstärkt, Umweltagenturen eingerichtet und die Überwachungssysteme für Luft- und Wasserqualität erweitert.

Diese rechtlichen und institutionellen Verbesserungen haben in allen Ländern zu deutlichen Fortschritten im Umweltschutz geführt. Insbesondere mit Blick auf die Reinhaltung von Luft und Wasser hat sich der Zustand der Umwelt verbessert: die Luftverschmutzung ging um 60-80% zurück, toxische Metalle um 50 %, während die Wasserbelastung mit organischen Stoffen um sogar 80 % sank. Der Anteil der Haushalte und sonstiger Anlagen, deren Abwässer zu Kläranlagen geleitet werden, hat sind in den 90er Jahren verdoppelt.

Nachstehend sind einige Beispiele aufgeführt, die die Verbesserungen im Umweltbereich in diesen Ländern infolge des Beitrittsprozesses besonders deutlich zeigen:

Polen konnte in den 90er Jahren mit Hilfe einer Kombination rechtlicher und finanzieller Instrumente die Schwefelemissionen um 50% senken.

Polen und die Slowakei konnten zwischen 1996 und 1999 ihren Kohlendioxidausstoß (CO2) pro Kopf reduzieren. Polen von 9,7 Tonnen auf 8,3 und die Slowakei von 8,7 auf 7,6 Tonnen. (Der EU-Durchschnitt liegt bei 8,4).

Die Tschechische Republik, Ungarn, Malta und Polen erhöhten den Anteil der an Wasseraufbereitungsanlagen angeschlossenen Einwohner zwischen 1996 und 2001. Die Tschechische Republik von 58 au 65 %, Ungarn von 22 auf 32 %, Malta von 8 auf 13 % und Polen von 43 auf 55 %.

Die Tschechische Republik war bereits in der Vergangenheit ein hoch industrialisiertes Land. Zu Zeiten des kommunistischen Regimes galt das besondere Interesse der Schwerindustrie, der Kohlegewinnung, dem Stahl, den Schwermaschinen und den chemischen Grundprodukten. Seit Beginn des Beitrittsprozesses wurde vor allem die Einführung von Umweltmanagementsystemen im Sinne von ISO 14000 und der Umweltbetriebsprüfung (EMAS) vorangetrieben, an der sich die Tschechische Republik von allen Bewerberländern am aktivsten beteiligte. Es war das einzige Land, das von dem EMAS-Programm der GD-Umwelt profitierte, die damit den Wissenstransfer von den Mitgliedstaaten zur Tschechischen Republik zu erleichtern beabsichtigte.

Ganz allgemein ist das frühere ‚Schwarze Dreieck' zu einem Beispiel drastischer Verbesserungen geworden. Das Grenzgebiet zwischen Polen, der Tschechischen Republik und dem früheren Ostdeutschland wandelte sich von Europas dreckigster Industrieregion zu einem ökologischen Vorzeigegebiet. Lachse kehrten in die vormals verschmutzten Flüsse zurück, Wälder, die vorher durch den sauren Regen stark geschädigt waren, wachsen wieder nach, und die Messwerte zur Luftqualität entsprechen jetzt denen der alten EU-Mitgliedstaaten. Polen und die Tschechische Republik verwalten jetzt gemeinsam ein Naturschutzgebiet in der Region und setzen Systeme zur ständigen Messung der Luftqualität ein.

Mit Hilfe der EU-Programme PHARE und SAPARD (und des WWF-International) wurde zwischen Polen und der Slowakei in der Region des Babia Gora ein transnationales Kooperationsprogramm zum Schutz der außergewöhnlich reichen Flora und Fauna des Gebiets durchgeführt (über 100 Vogelarten, hunderte von Bären, Wölfen und Luchsen).

Im Rahmen eines Programms zur Honorierung erfolgreicher Städte "City towards compliance Awards" haben zahlreiche Städte die EU-Vorschriften zur Wasserwirtschaft umgesetzt und auch ermutigende Ergebnisse auf dem Gebiet der Luftqualität und der Abfallwirtschaft erzielt, sie beteiligen sich aktiv an der Lokalen Agenda 21 und kümmern sich um eine effiziente Umwelterziehung. Zu diesen Städten gehören Gyongyos in Ungarn, Valmiera in Litauen, Rimavska Sobota in der Slowakei und Domzale und Maribor in Slowenien.

In Polen ging die Luftverschmutzung in den 90er Jahren deutlich zurück (Staub 57%, Schwefelverbindungen 48%, Stickstoffverbindungen 28%). Im Bereich Wasser wurde in den 90er Jahren die Menge ungereinigter Abwässer um nahezu 70% reduziert, wobei bis zu 22% behandelt werden.

In Slowenien zeigen die Ergebnisse der Überwachung der Wasserqualität, dass sich die Situation in den letzten Jahren im Hinblick auf den Pestizid- und Nitratgehalt verbessert hat. Die Übernahme der neuen Wasserrahmenrichtlinie macht Fortschritte. Etwa 95% der Bestimmungen wurden erfolgreich übernommen.

Die Wälder Sloweniens, in ihrer Struktur vielfältiger, sind in einem besseren Zustand als die anderer europäischer Länder (einschließlich derzeitiger EU-Mitgliedstaaten). Entwicklung und Anzahl der wild lebenden Tiere werden überwacht und in eine spezielle Datenbank eingegeben.

Zypern hat bei der Ausarbeitung seiner UVP-Vorschriften gute Arbeit geleistet insbesondere wurden Möglichkeiten für die Beteiligung von NRO vorgesehen. Zypern hat auch mit Unterstützung aus dem LIFE-Programm sorgfältig und genau die Kartierung von Natrura-2000-Gebieten abgeschlossen.

Lettland hat bei der Umsetzung der IVP-Richtlinie rasante Fortschritte gemacht.

Litauen hat alle EU-Vorschriften im Bereich Luft übernommen.

 

9. Was passiert, wenn ein Land nicht alle Richtlinien zum 1. Mai umgesetzt hat? Leitet die Kommission dann am 2. Mai Rechtsverfahren ein?

Die Kommission hat juristisch gesehen das Recht und die Zuständigkeit, die Einhaltung der Vorschriften mit dem Tag des Beitritts zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. In der Praxis wird es sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, bis die Kommission die Einhaltung der Vorschriften durch die neuen Mitgliedstaaten überprüft hat und es dürfte höchst unwahrscheinlich sein, dass ein Verfahren bereits am 2. Mai eingeleitet wird. Es sei darauf hingewiesen, dass die neuen Mitgliedstaaten keine Sonderbehandlung bekommen, mit Ausnahme der Bereiche, für die ihnen im Beitrittsvertrag Übergangsfristen eingeräumt wurden. Die Kommission geht bei Beschwerden und etwaigen Vertragsverletzungsverfahren nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten, alter und neuer, vor.

 

10. Die Zeit nach dem Beitritt: Was muss geschehen, um die Einbeziehung von Umweltfragen im erweiterten Europa zu verbessern?

Die Kommission unternimmt alle Anstrengungen, um die Herausforderungen im Umweltbereich nach dem Beitritt zu meistern. Dabei haben der Aufbau von Kapazitäten und die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Bereiche Priorität, in denen noch weitere Fortschritte erzielt werden müssen.

Mit dem Beitritt stehen die Umweltbehörden in den Beitrittsländern vor größeren Herausforderungen und müssen zusätzliche Aufgaben in der Überwachung, der Erteilung von Genehmigungen und der Berichterstattung wahrnehmen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei folgenden Bereichen:

Institutionelle Unterstützung: insbesondere durch die Stellen, die das Umweltrecht lokal oder national umsetzen.

Klimaschutz: Das in den kommenden Jahren in den Beitrittsländern zu erwartende Wirtschaftswachstum ist mit einem stetig steigenden Bedarf an Verkehr und Elektrizität verbunden, was wiederum die Umweltbilanz einiger dieser Länder gefährden könnte. Aufgrund des wirtschaftlichen Rückgangs und der Umstrukturierung in der ersten Hälfte der 90er Jahre gingen in den Beitrittsländern zwischen 1990 und 1999 entsprechende Schadstoffbelastungen der Luft um 32% zurück. Um zu gewährleisten, dass angesichts des wieder in Gang kommenden Wirtschaftswachstums in diesen Ländern nicht auch die Treibhausgasemissionen wieder ansteigen, kommt es langfristig auf nachhaltige Infrastrukturinvestitionen in diesen Ländern an. Deshalb sollte die weitere Einbeziehung der Klimaschutzpolitik in die Strukturfonds, auf deren Grundlage viele Verkehrs- und Energieinvestitionen finanziert werden, in einer langfristigen Perspektive nach Kyoto als Priorität betrachtet werden. Darüber hinaus muss ein besonderer Schwerpunkt auf die Integration von Verkehr und Energie gelegt werden.

Verkehr: In puncto Mix der Verkehrsträger, verkehrsbedingter Energieverbrauch und NOx-Emissionen ist die Situation in den Beitrittsländern immer noch deutlich besser als in den gegenwärtigen EU-Mitgliedstaaten. Mit dem Rückgang des Gütertransports auf der Schiene, einer Zunahme der Autobahnstreckenlänge um 62 % und einem 73-%igen Anstieg der Pkw-Besitzer beginnt sich allerdings ein besorgniserregender Umschwung abzuzeichnen. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft sollte sich daher auf Projekte für den nachhaltigen Verkehr konzentrieren, vor allem auf die Sanierung des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten, wo die Beitrittsländer einen großen Nachholbedarf haben.

Energie: Die Energieeffizienz hat sich in den Beitrittsländern aufgrund positiver Maßnahmen, aber auch aufgrund der wirtschaftlichen Umstrukturierung verbessert. Nichtsdestoweniger bleibt sie nach wie vor weit unter dem Durchschnitt der EU15, während die Intensität des Energieverbrauchs pro Produktionseinheit immer noch höher liegt als in den EU15.

Das für Win-win-Lösungen in der Energieeinsparung vorhandene Potenzial muss im Zusammenhang mit den Investitionen in Stromerzeugung und Unternehmenssektoren voll ausgeschöpft werden. Alle Gemeinschaftshilfen für diese Sektoren sollten gegebenenfalls an eine Energieeinsparkomponente gekoppelt sein.

Mit Blick auf die erneuerbare Energie haben die Beitrittsländer Ziele im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen verabschiedet. Das Gesamtziel für die EU25 für den Anteil erneuerbarer Energie bis zum Jahr 2010 liegt jetzt bei 21 % statt bei 22 % für die EU15.

 

11. Wie werden die neuen Mitgliedstaaten die künftige Entscheidungsfindung in der EU-Umweltpolitik beeinflussen?

Nach dem Betritt sieht die Kommission keine dramatischen Veränderungen in der Entscheidungsfindung in der Umweltpolitik. Über neue politische Konzepte herrscht bereits Einvernehmen, und der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten wird daran nichts ändern. Für die künftige Entwicklung der Umweltpolitik lässt sich soviel vorwegnehmen:

Der Schwerpunkt wird weniger auf der Ausarbeitung neuer Strategien liegen als vielmehr auf der Umsetzung vorhandener Vorschriften.

Größere Bedeutung kommt der Verknüpfung von Politikfeldern zu und der Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche, wie Verkehr und Energie, aber auch in die Gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik. Eine wichtige Entwicklung in diesem Zusammenhang ist die Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf alle wichtigen politischen Initiativen der Kommission seit letztem Jahr. Dabei werden die Verzahnung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen geprüft, so dass sichergestellt ist, dass jeder Bereich gebührend berücksichtigt wurde.

Ein ganzheitlicher Ansatz für Umweltprobleme. Dies beinhaltet eine Verlagerung von einzelnen Schadstoffen zu den Umweltproblemen. Ein Beispiel ist die Strategie Umwelt und Gesundheit, an der wir derzeit arbeiten und mit der die Folgen von Umweltfaktoren auf die menschliche Gesundheit reduziert werden sollen.

Es wird verstärkt auf marktorientierte Lösungen gesetzt, wie der Emissionshandel, der nächstes Jahr anläuft.

Natürlich sind die neuen Mitgliedstaaten voll und ganz in die Entscheidungsfindung sowohl im Rat als auch im Parlament, sowie in den entsprechenden Komitologiegremien einbezogen. Angesichts ihrer sehr unterschiedlichen Vergangenheit (wie frühere Umweltsünden, Wirtschaftssituation und die reiche biologische Vielfalt) darf damit gerechnet werden, dass diese neuen Mitgliedstaaten im Vergleich zu den gegenwärtigen Mitgliedstaaten neue Sichtweisen einbringen werden.

 

Übergangsregelungen für die neuen Mitgliedstaaten

Zypern

  • Ziele für die Rücknahme von Verpackungsabfällen bis 2005
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen, Sonderbestimmungen
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2012
  • Aufschub von einem Jahr für den in der Richtlinie vorgeschriebenen Schwefelgehalt bestimmter Flüssigbrennstoffe
  • Tschechische Republik
  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2005
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2010
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen bis 2007


Estland

  • Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung von Öl bis 2006
  • Ablagerung von Ölschiefer bis 2009
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2010
  • Qualität von Trinkwasser bis 2013
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen bis 2015
  • strenger Schutz des Luchses, Sonderbestimmungen


Ungarn

  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2005
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2015
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen bis 2004
  • Verbrennung gefährlicher Abfälle bis 2005


Lettland

  • Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung von Öl bis 2008
  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2007
  • Abfalldeponien bis 2004
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2015
  • Qualität von Trinkwasser bis 2015
  • Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung bis 2010 (statt 2007 für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten)
  • Lagerung von Asbestabfällen bis 2004
  • Gesundheitsschutz von Personen gegen ionisierende Strahlung durch medizinische Geräte bis 2005


Litauen

  • Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung von Öl bis 2007
  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2006
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2009
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen bis 2015


Malta

  • Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung von Öl bis 2004
  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2009, Getränkeverpackungen bis 2007
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis März 2007
  • Qualität von Trinkwasser bis 2005
  • Einleitung von gefährlichen Stoffen in Oberflächengewässer bis März 2007
  • Schutz wild lebender Vögel, Verwendung von Klappnetzen für den Fang von sieben Finkenarten mit Blick auf den Aufbau eines Brutsystems in Gefangenschaft bis 2008
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen bis 2005


Polen

  • Schwefelgehalt in Flüssigbrennstoffen bis 2006
  • Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung von Öl bis 2005
  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2007
  • Abfalldeponien bis 2012 (statt bis 2009 für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten)
  • Verbringung von Abfällen bis 2007
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2015
  • Einleitung von gefährlichen Stoffen in Oberflächengewässer bis 2007
  • Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung bis 2010 (statt 2007 für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten)
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen bis 2017
  • Gesundheitsschutz von Personen gegen ionisierende Strahlung durch medizinische Geräte bis 2006


Slowakei

  • Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung von Öl bis 2007
  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2007
  • Behandlung von kommunalen Abwässern bis 2015
  • Einleitung von gefährlichen Stoffen in Oberflächengewässer bis 2006
  • integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung bis 2011
  • Luftverschmutzung durch Großfeuerungsanlagen bis 2007
  • Verbrennung gefährlicher Abfälle bis 2006


Slowenien

  • Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungsabfällen bis 2007
  • Behandlung von städtischen Abwässern bis 2015
  • Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung bis 2011 (statt 2007 für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten)
zurück