Versorgung der Wiener Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen per Krankenschein ist gesichert
Wien (sva) - Der Verwaltungsrat des Hauptverbandes der österreichischen Sozial- versicherungsträger
hat in seiner Sitzung am Freitag (30. 04.) dem Gesamtvertrag der Wiener Gebietskrankenkasse
mit der Wiener Ärztekammer seine Zustimmung gegeben. Verwaltungsrats-Präsident Herwig Frad: "Die
rund 1,4 Millionen Wiener Versicherten können damit weiterhin darauf vertrauen, dass sie mit einem Krankenschein
ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können."
Möglich wurde die Zustimmung des Verwaltungsrates durch folgende Ergänzungen:
- Ziel des Hauptverbandes ist eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Der Verwaltungsrat des Hauptverbandes
geht davon aus, dass die Gesamtauswirkungen eines Honorarabschlusses - also inklusive möglicher Frequenzsteigerungen
- grundsätzlich in der Beitragseinnahmensteigerung der Wiener Gebietskrankenkasse Deckung finden.
- Vor dem Hintergrund der Finanzierungserklärung der Wiener Gebietskrankenkasse vom 23. April wird die WGKK
vom Verwaltungsrat des Hauptverbandes aufgefordert, vierteljährlich ein Monitoring betreffend die finanziellen
Auswirkungen hinsichtlich Arzthonorare und Medikamentenkosten durchzuführen und dem Hauptverband bekanntzugeben.
- Die Wiener Gebietskrankenkasse wird weiters ersucht, bei allen künftigen Vertragsverhandlungen Qualitätssicherungsmaßnahmen
einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Die Geschäftsführung des Hauptverbandes wird gebeten,
auch bei Vertragsverhandlungen anderer Krankenkassen auf Qualitätssicherungsmaßnahmen besonderes Augenmerk
zu legen.
Bekanntlich hat das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 13. März 2004 die bisher geltenden Rahmenbedingungen
des Ausgleichsfonds aller Krankenversicherungsträger auf den Kopf gestellt und die Wiener Gebietskrankenkasse
in eine prekäre Finanzlage gebracht, wie dies auch die ersten Zwischenergebnisse der Einschau des Bundesministeriums
für Gesundheit und Frauen bei der Wiener Gebietskrankenkasse bestätigt haben.
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