Eisenstadt (bvz.at) - Das Land Burgenland
bereitet wegen einer gut acht Jahre zurück liegenden kurzfristigen Zwischenfinanzierung der früheren
Bank Austria Handelsbank für die Bank Burgenland eine Schadenersatzklage gegen die BA-CA vor.
Wenn der Vorstand der Bank Burgenland nicht klage, werde das Land die Klage einbringen, kündigte am Dienstag
die Landesregierung an. Die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), die schon im vorjährigen Börseprospekt
einer solchen Forderung - kolportierter Streitwert: 150 Mio. Euro - jegliche rechtliche Grundlage abgesprochen
hatte, bleibt cool: "Wir sehen einer etwaigen Klage mehr als gelassen entgegen", meinte BA-CA-Sprecher
Martin Hehemann. Schon mehrfach hatte der Vorstand deponiert: "Jede Klage wird bestritten."
"Konsortialkredit war völlig legal"
Hehemann verweist einmal mehr zu dieser Sachlage auf ein rechtskräftiges Urteil des Strafgerichts
Wiener Neustadt aus dem Jahr 2002. In diesem Verfahren wurden die ehemaligen Vorstände der Bank Burgenland
freigesprochen. "Das Urteil sagt sehr deutlich, dass es sich bei dem Konsortialkredit, um den es hier geht,
um ein völlig legales Geschäft gehandelt hat, über dass der Mehrheitseigentümer der Bank -
das Land Burgenland - voll informiert war", so Hehemann.
Klagsankündigung "total absurd"
Die Klagsankündigung ist in den Augen der BA-CA "total absurd": "Wenn man jetzt eine
Klage gegen die BA Handelsbank einbringen will, dann ist das so, wie wenn jemand beklagt wird, bei Rot über
die Ampel gefahren zu sein. Das Verfahren endet mit einem Freispruch. Und dann überlegt man, den Beifahrer
wegen Beihilfe anzuzeigen."
Zum Hintergrund des Streits hält die BA-CA fest: Die BA-CA-Gruppe habe vor vier Jahren bei der Rettung der
Bank Burgenland maßgeblich geholfen, in dem sie ihren Minderheitsanteil an der Bank Burgenland für einen
symbolischen Schilling dem Land überlassen habe, den bestehenden Kredit in ein Besserungskapital umgewandelt
und eine neue Kreditlinie begeben habe. Das Land Burgenland hat damals im Jahr 2000 gegenüber der BA-CA für
diese Verbindlichkeiten der Bank Burgenland eine vertragliche Garantie abgegeben - und zwar mit einem Beschluss
der gesamten Landesregierung. "Wir gehen unverändert davon aus, dass ein österreichisches Bundesland
seine vertraglichen Pflichten einhält."
Auch in dem kürzlich fertiggestellten Rechtsgutachten im Auftrag der in Privatisierung befindlichen Bank Burgenland
leitet die BA-CA jedenfalls keine Schadenersatzansprüche ab.
Fast vier Jahre nach Auffliegen des Kreditskandals um den Bauunternehmer Walter Alexander Thom ("Hom-Rusch")
hat das Land Burgenland angedroht, sich über eine Schadenersatzklage an der BA-CA (frühere Miteigentümerin
der Bank Burgenland) schadlos halten zu wollen. Die BA-CA hatte im Jahr 1996 über eine "Zwischenfinanzierung"
("Pensionsgeschäft") der Bank Burgenland die Bilanz gerettet und ihr zum Wirtschaftsprüfer-Testat
verholfen. Die Vorgangsweise wurde, so betont die BA-CA auch unter Berufung auf das bereits vorliegende Gerichtsurteil,
vom Land Burgenland voll mitgetragen.
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