BA-CA sieht Landes-Klage gelassen entgegen  

erstellt am
29. 04. 04

Eisenstadt (bvz.at) - Das Land Burgenland bereitet wegen einer gut acht Jahre zurück liegenden kurzfristigen Zwischenfinanzierung der früheren Bank Austria Handelsbank für die Bank Burgenland eine Schadenersatzklage gegen die BA-CA vor.

Wenn der Vorstand der Bank Burgenland nicht klage, werde das Land die Klage einbringen, kündigte am Dienstag die Landesregierung an. Die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), die schon im vorjährigen Börseprospekt einer solchen Forderung - kolportierter Streitwert: 150 Mio. Euro - jegliche rechtliche Grundlage abgesprochen hatte, bleibt cool: "Wir sehen einer etwaigen Klage mehr als gelassen entgegen", meinte BA-CA-Sprecher Martin Hehemann. Schon mehrfach hatte der Vorstand deponiert: "Jede Klage wird bestritten."

"Konsortialkredit war völlig legal"
Hehemann verweist einmal mehr zu dieser Sachlage auf ein rechtskräftiges Urteil des Strafgerichts Wiener Neustadt aus dem Jahr 2002. In diesem Verfahren wurden die ehemaligen Vorstände der Bank Burgenland freigesprochen. "Das Urteil sagt sehr deutlich, dass es sich bei dem Konsortialkredit, um den es hier geht, um ein völlig legales Geschäft gehandelt hat, über dass der Mehrheitseigentümer der Bank - das Land Burgenland - voll informiert war", so Hehemann.

Klagsankündigung "total absurd"
Die Klagsankündigung ist in den Augen der BA-CA "total absurd": "Wenn man jetzt eine Klage gegen die BA Handelsbank einbringen will, dann ist das so, wie wenn jemand beklagt wird, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Das Verfahren endet mit einem Freispruch. Und dann überlegt man, den Beifahrer wegen Beihilfe anzuzeigen."

Zum Hintergrund des Streits hält die BA-CA fest: Die BA-CA-Gruppe habe vor vier Jahren bei der Rettung der Bank Burgenland maßgeblich geholfen, in dem sie ihren Minderheitsanteil an der Bank Burgenland für einen symbolischen Schilling dem Land überlassen habe, den bestehenden Kredit in ein Besserungskapital umgewandelt und eine neue Kreditlinie begeben habe. Das Land Burgenland hat damals im Jahr 2000 gegenüber der BA-CA für diese Verbindlichkeiten der Bank Burgenland eine vertragliche Garantie abgegeben - und zwar mit einem Beschluss der gesamten Landesregierung. "Wir gehen unverändert davon aus, dass ein österreichisches Bundesland seine vertraglichen Pflichten einhält."

Auch in dem kürzlich fertiggestellten Rechtsgutachten im Auftrag der in Privatisierung befindlichen Bank Burgenland leitet die BA-CA jedenfalls keine Schadenersatzansprüche ab.

Fast vier Jahre nach Auffliegen des Kreditskandals um den Bauunternehmer Walter Alexander Thom ("Hom-Rusch") hat das Land Burgenland angedroht, sich über eine Schadenersatzklage an der BA-CA (frühere Miteigentümerin der Bank Burgenland) schadlos halten zu wollen. Die BA-CA hatte im Jahr 1996 über eine "Zwischenfinanzierung" ("Pensionsgeschäft") der Bank Burgenland die Bilanz gerettet und ihr zum Wirtschaftsprüfer-Testat verholfen. Die Vorgangsweise wurde, so betont die BA-CA auch unter Berufung auf das bereits vorliegende Gerichtsurteil, vom Land Burgenland voll mitgetragen.

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