Tirols Verkehrsreferent LHStv Gschwentner: »Die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs ist nur dürftig begründet!«
Innsbruck (lk) - „Dass sich der Europäische Gerichtshof nicht einmal die Mühe einer ordentlichen
Argumentation macht, ist zutiefst enttäuschend und einmal mehr ein Kniefall vor der Frächterlobby. Von
der Europäischen Union selbst gesetzte Regeln zum Schutz der Gesundheit werden hier offensichtlich weitaus
geringer geachtet als das Diktat des freien Warenverkehrs", macht LHStv Hannes Gschwentner seinem Ärger
Luft.
Zur Begründung des EuGH zu seiner Entscheidung vom Dienstag (27. 04.), das sektorale
Fahrverbot für bestimmte Güter bis zur endgültigen Urteilsfindung auszusetzen, meint er weiters:
„Die dürftige Begründung ist für mich äußerst unbefriedigend." Tirols Verkehrsreferent
fügt allerdings hinzu, dass eine solche Entscheidung zu befürchten gewesen war, speziell nachdem Vertreter
der Tiroler Wirtschaftskammer gemeinsam mit ihren bayrischen Kollegen gegen das sektorale Fahrverbot aufgetreten
waren.
„Wenn schon Tirol nicht mit einer Zunge spricht, wie können wir dann Einigkeit für unsere Anliegen in
Brüssel erwarten?", fragt sich Tirols Landeshauptmann-Stellvertreter.
LHStv Hannes Gschwentner geht davon aus, dass das Gutachten zur möglichen Verlängerung des Nachtfahrverbots
bald vorliegen wird. „Dann ist abzuschätzen, was für eine Regelung möglich ist, um die Luftsituation
im Sanierungsgebiet zu verbessern, ohne den Sicherheitsmoment zu vernachlässigen."
Und er stellt nochmals klar: „Wir werden das Nachtfahrverbot so ausdehnen, dass es zu keinem Sicherheitsrisiko
kommt, wenn der LKW- und der Pendler-PKW-Verkehr aufeinander treffen!" |