Verfassungsgerichtshof hebt Beschränkung für Gewerbliche Buchhalter auf  

erstellt am
27. 04. 04

Grund: »Gleichheitswidrige Behandlung des Gewerblichen Buchhalters«
Wien (pwk) - "Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung die 1999 verfügten wertmäßigen Obergrenzen (nach Kundenumsatz) für das Tätigwerden der Gewerblichen Buchhalter als verfassungswidrig aufgehoben", zeigt sich Friedrich Bock, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zufrieden: "Damit wurde eindeutig klar gestellt, dass willkürliche Beschränkungen in Berufsrechten überholt, wirtschaftlich unsinnig und verfassungswidrig sind."

Mit seinem Spruch hat das Höchstgericht der Beschwerde eines betroffenen Gewerbetreibenden entsprochen und u.a. festgestellt: "Ohne ersichtlichen sachlichen Grund - ja sogar entgegen allen vernünftigen (betriebs-)wirtschaftlichen Dispositionen bewirkt die angefochtene Wortfolge, dass Betriebe im Zuge ihrer umsatzmäßigen Vergrößerung die Geschäftsbeziehung mit dem (…) besonders vertrauten Gewerblichen Buchhalter aufgeben müssen … Darin liegt eine gleichheitswidrige Behandlung des Gewerblichen Buchhalters."

Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie, der die Interessen der Gewerblichen Buchhalter vertritt, hat die jetzt aufgehobene Bestimmung von Anfang an bekämpft und wiederholt auf die sich daraus ergebenden Wettbewerbsverzerrungen und die unmittelbaren Schäden für die Wirtschaft hingewiesen. "Die jetzige Entscheidung", so Fachverbandsobmann Bock, "ist der Ansatzpunkt für eine Reihe von notwendigen Verbesserungen in den Rahmenbedingungen für wissensbasierte Dienstleistungen, die ein wichtiges Kapital des Wirtschaftsstandortes Österreich ausmachen."

Bei einem "Runden Tisch der Beratenden Berufe", der am 13. Mai stattfinden soll und an dem auch der stv. WKÖ-Generalsekretär und Nationalratsabgeordneter Reinhold Mitterlehner teilnehmen wird, können weitere Schritte zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen erörtert und vorgeschlagen werden.
     
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