AK fordert Recht auf Vaterschutzmonat bei vollem Lohnausgleich
Wien (ak) - "Jeder Vater sollte nach der Geburt seines Kindes das Recht auf ein Vaterschutzmonat
haben und sich Zeit für sein neugeborenes Kind und für seine Frau nehmen können", fordert AK
Präsident Herbert Tumpel. Damit würden Mütter in der schwierigen Anfangszeit entlastet werden und
könnten Väter in ihre Väterrolle hineinwachsen. Den Vätern soll durch eine solche Freistellung
die Chance gegeben werden, selbstbewusster mit der Betreuung eines Kleinkindes umzugehen. Es ist zu erwarten, dass
sich durch eine solche Maßnahme mehr Väter als bisher die Kinderbetreuung zutrauen und sich eher für
eine Väterkarenz entscheiden werden. Tumpel verlangt ua ein Recht auf einen Vaterschutzmonat bei vollem Lohnausgleich,
einen Kündigungs- und Entlassungsschutz und den Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz nach Inanspruchnahme.
"Es mangelt nicht so sehr am Willen der Väter, warum die Hauptlast der Kinderbetreuung bei den Frauen
liegt. Sondern es gibt konkrete Hinderungsgründe wie die Angst um den Arbeitsplatz oder die erheblichen Einkommensverluste,
die aufgrund des niedrigen Kinderbetreuungsgeldes entstehen", sagt Tumpel. Eine Studie belegt, dass sogar
37 Prozent der Väter eine Karenzzeit in Anspruch nehmen würden. Aber weil die Einkommenseinbußen
zu groß sind, können nur 2 Prozent der Väter den Karenzwunsch in die Wirklichkeit umsetzen. Der
durschnittliche Einkommensverlust in der Zeit der Karenz beträgt bei den Frauen 58 Prozent, bei den Männern
71 Prozent. Immer mehr Väter würden gerne eine aktive Rolle im Leben ihrer Kinder einnehmen. Tumpel:
"Dazu braucht es aber Rahmenbedingungen, die junge Väter dabei unterstützen. Ein Vaterschutzmonat
wäre ein erster wichtiger Schritt."
Geltende Dienstfreistellungen zu kurz
Derzeit ist für Väter eine Freistellung anläßlich der Geburt ihres Kindes nur im Ausmaß
von ein bis zwei Tagen je nach Kollektivvertrag möglich. Diese kurzen Dienstfreistellungen reichen nicht aus,
um Mütter in der schwierigen Anfangszeit zu entlasten und den Vater in die voll mitverantwortliche Betreuung
des Neugeborenen hineinwachsen zu lassen. Die Belastungen für die Familien in der ersten Zeit mit dem Säugling
sind enorm. Um partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit von Anfang an zu erleichtern, soll auch den Männern
die Möglichkeit einer Freistellung im Ausmaß eines Monates unmittelbar nach der Geburt eines Kindes
eröffnet werden. Eine Freistellung von Vätern anläßlich der Geburt gibt es in Frankreich,
Dänemark, Schweden, Finnland und Belgien. Dort haben Väter Anspruch auf freie Zeit und erhalten in dieser
Zeit einen vollen Lohnausgleich.
Die AK fordert:
- Jeder Arbeitnehmer soll das Recht auf einen Vaterschutzmonat ab der Geburt seines Kindes bei vollem Lohnausgleich
erhalten.
- Der Kündigungs- und Entlassungsschutz soll ab Bekanntgabe des Wunsches auf Freistellung, frühestens
jedoch 3 Monate vor der voraussichtlichen Geburt eintreten und bis vier Wochen nach dem Vaterschutzmonat gelten.
- Dieses Recht soll auch Vätern zustehen, die in freien Dienstverträgen oder in sonstigen atypischen
Beschäftigungsverhältnissen stehen.
- Der Vaterschutzmonat soll nicht verpflichtend sein, sondern auf freiwilliger Basis von den Vätern in Anspruch
genommen werden können.
- Nimmt der Arbeitnehmer den Vaterschutzmonat nicht bis zum Ende der Mutterschutzzeit (in der Regel 8 Wochen
nach der Geburt) der Mutter in Anspruch, verfällt dieser.
- Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz nach Inanspruchnahme des Vaterschutzmonats.
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