Tumpel für Freistellung für Väter anläßlich der Geburt eines Kindes  

erstellt am
06. 05. 04

AK fordert Recht auf Vaterschutzmonat bei vollem Lohnausgleich
Wien (ak) - "Jeder Vater sollte nach der Geburt seines Kindes das Recht auf ein Vaterschutzmonat haben und sich Zeit für sein neugeborenes Kind und für seine Frau nehmen können", fordert AK Präsident Herbert Tumpel. Damit würden Mütter in der schwierigen Anfangszeit entlastet werden und könnten Väter in ihre Väterrolle hineinwachsen. Den Vätern soll durch eine solche Freistellung die Chance gegeben werden, selbstbewusster mit der Betreuung eines Kleinkindes umzugehen. Es ist zu erwarten, dass sich durch eine solche Maßnahme mehr Väter als bisher die Kinderbetreuung zutrauen und sich eher für eine Väterkarenz entscheiden werden. Tumpel verlangt ua ein Recht auf einen Vaterschutzmonat bei vollem Lohnausgleich, einen Kündigungs- und Entlassungsschutz und den Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz nach Inanspruchnahme.

"Es mangelt nicht so sehr am Willen der Väter, warum die Hauptlast der Kinderbetreuung bei den Frauen liegt. Sondern es gibt konkrete Hinderungsgründe wie die Angst um den Arbeitsplatz oder die erheblichen Einkommensverluste, die aufgrund des niedrigen Kinderbetreuungsgeldes entstehen", sagt Tumpel. Eine Studie belegt, dass sogar 37 Prozent der Väter eine Karenzzeit in Anspruch nehmen würden. Aber weil die Einkommenseinbußen zu groß sind, können nur 2 Prozent der Väter den Karenzwunsch in die Wirklichkeit umsetzen. Der durschnittliche Einkommensverlust in der Zeit der Karenz beträgt bei den Frauen 58 Prozent, bei den Männern 71 Prozent. Immer mehr Väter würden gerne eine aktive Rolle im Leben ihrer Kinder einnehmen. Tumpel: "Dazu braucht es aber Rahmenbedingungen, die junge Väter dabei unterstützen. Ein Vaterschutzmonat wäre ein erster wichtiger Schritt."

Geltende Dienstfreistellungen zu kurz
Derzeit ist für Väter eine Freistellung anläßlich der Geburt ihres Kindes nur im Ausmaß von ein bis zwei Tagen je nach Kollektivvertrag möglich. Diese kurzen Dienstfreistellungen reichen nicht aus, um Mütter in der schwierigen Anfangszeit zu entlasten und den Vater in die voll mitverantwortliche Betreuung des Neugeborenen hineinwachsen zu lassen. Die Belastungen für die Familien in der ersten Zeit mit dem Säugling sind enorm. Um partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit von Anfang an zu erleichtern, soll auch den Männern die Möglichkeit einer Freistellung im Ausmaß eines Monates unmittelbar nach der Geburt eines Kindes eröffnet werden. Eine Freistellung von Vätern anläßlich der Geburt gibt es in Frankreich, Dänemark, Schweden, Finnland und Belgien. Dort haben Väter Anspruch auf freie Zeit und erhalten in dieser Zeit einen vollen Lohnausgleich.

Die AK fordert:

  • Jeder Arbeitnehmer soll das Recht auf einen Vaterschutzmonat ab der Geburt seines Kindes bei vollem Lohnausgleich erhalten.
  • Der Kündigungs- und Entlassungsschutz soll ab Bekanntgabe des Wunsches auf Freistellung, frühestens jedoch 3 Monate vor der voraussichtlichen Geburt eintreten und bis vier Wochen nach dem Vaterschutzmonat gelten.
  • Dieses Recht soll auch Vätern zustehen, die in freien Dienstverträgen oder in sonstigen atypischen Beschäftigungsverhältnissen stehen.
  • Der Vaterschutzmonat soll nicht verpflichtend sein, sondern auf freiwilliger Basis von den Vätern in Anspruch genommen werden können.
  • Nimmt der Arbeitnehmer den Vaterschutzmonat nicht bis zum Ende der Mutterschutzzeit (in der Regel 8 Wochen nach der Geburt) der Mutter in Anspruch, verfällt dieser.
  • Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz nach Inanspruchnahme des Vaterschutzmonats.
     
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