AK: Was gilt beim Einkauf in den EU-Beitrittsländern?  

erstellt am
05. 05. 04

Wien (ak) - Vor vier Tagen wurde die EU um 10 Länder erweitert. Die AK gibt Tipps fürs Shoppen in den Beitrittsländern: Billiger wird es im Osten nicht immer sein. Dort, wo der Preis günstiger ist, sind Zusatzkosten und Nachteile, etwa bei Mängeln, zu bedenken, sagt AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Markenprodukte, die es auch bei uns gibt, werden eher teurer sein. Wird eine Ware kaputt, gelten bei der Gewährleistung zwar die gleichen Gesetze wie in Österreich. Aber der Konsument muss wieder ins Ausland, und die Sprache kann eine zusätzliche Hürde sein.

Mit 1. Mai können Verbraucher also ungeschränkt für den persönlichen Gebrauch einkaufen und einführen. Es gibt keine Zölle mehr und auch keine Zollkontrollen. Ausnahme sind jedoch Zigaretten, sagt Glatz. Es dürfen nach wie vor nur 25 Zigaretten aus den angrenzenden Beitrittsländern nach Österreich eingeführt werden.

Gewährleistung nur vom Verkäufer im Ausland
Hält das Produkt zu Hause nicht, was beim Einkauf im EU-Ausland versprochen wurde, gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren. Der Konsument muss sich allerdings an den Händler, also Verkäufer wenden, wo er die Ware gekauft hat. Ein zusätzliches Problem kann die Sprache werden, erklärt Glatz. Der Händler muss dann das schadhafte Produkt reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, hat der Konsument einen Anspruch auf Preisminderung, oder er gibt die Ware zurück und bekommt auch das Geld zurück.

Hersteller geben häufig auch eine Garantie, also eine freiwillige Reparaturverpflichtung. Konsumenten kommen hier einfacher zu ihrem Recht, da sie sich in Österreich an eine Filiale oder eine Reparaturwerkstätte des Herstellers wenden können. Die Garantie ist meist kürzer als die Gewährleistungsfrist. Konsumenten sollten auch darauf achten, dass meistens Konsumenten bei einer Reparatur einen Teil der Kosten übernehmen müssen, sagt Glatz. Ausgetauscht wird die Ware nur selten, Preisminderung oder Ware zurück, Preis zurück gibt es so gut wie nie.

Mühsamer Rechtsweg
Wenn es Probleme gibt, und der Verkäufer lenkt nicht ein, bleibt oft nur der Weg der Kla-ge. Bevor geklagt wird, sollte jedoch eine Konsumentenschutzeinrichtung kontaktiert werden, zB die Europäische Verbraucherberatung im Verein für Konsumenteninformation (VKI) unter der Telefonnummer 0810 810 224, Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr oder per E-Mail: http://www.eurokonsument.at.

Kommt es trotz Mithilfe der Konsumentenschutzeinrichtung zu keiner zufriedenstellenden Lösung, bleibt dem Konsumenten nur die Klage. Er muss sich jedoch im Klaren sein, dass Klagen immer mühsam und kostspielig sind. Geklagt werden muss der Verkäufer in den meisten Fällen in seinem Heimatland, also in den neuen Beitrittsländern. Eine Aus-nahme gibt es allerdings: Falls sich der Verkäufer direkt über Werbung, Flugblätter, Brie-fe, etc an den österreichischen Konsumenten gewendet hat, dann hat er das Recht, den ausländischen Händler an seinem österreichischen Wohnort zu klagen.

Autoeinkauf
Wenn ein neuer Kleinwagen aus einem EU-Beitrittsland billiger ist, können Abgaben und Nebenkosten den Preis in die Höhe treiben, sagt AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Die Mehrwertsteuer des Beitrittslandes kommt zwar weg, aber dafür kommt wieder die österreichische Mehrwertsteuer samt der Normverbrauchsabgabe dazu sowie Nebenkosten bei der Einfuhr, zB Transport, Überstellungskennzeichen, Kurzhaftpflichtversicherung. Außerdem gibt es im Osten meist weniger Ausstattung als in Österreich.

Die Autos in den EU-Betrittsländern sind oft unterschiedlich ausgestattet - Modelle und Ausführungen sind nicht immer die selben wie in Österreich und unterscheiden sich oft erheblich. Meist wird viel weniger als in Österreich angeboten, zB keine Klimaanlage.

Zusatzkosten erhöhen den Preis
Die Mehrwertsteuer in den Beitrittsländern wird bei Neuwägen rückerstattet und ist daher vom Bruttoverkaufspreis abzuziehen, sagt Glatz. Die Mehrwertsteuer beträgt in Tschechien 22 Prozent, Slowakei 19 Prozent, Slowenien 20 Prozent, Ungarn 25 Prozent. Achtung: Es gibt auch Abgaben, die bei der Autoausfuhr nicht zurückerstattet werden wie in Ungarn eine "Registrierungsgebühr". Bei der Einfuhr nach Österreich ist dann die österreichische Mehrwertsteuer (20 Prozent) zu zahlen und die Normverbrauchsabgabe (NOVA). Konsumenten dürfen auch nicht die Nebenkosten außer Acht lassen, zB Transportkostenbeiträge, Überstellungskennzeichen, Kurzhaftpflichtversicherung, Reise- und Überstellungskosten.

Schwierige Gewährleistung
Tritt beim Auto ein Mangel auf, gilt auch hier die Gewährleistung von zwei Jahren nach Kauf des Autos: Der Konsument kann vom Verkäufer (Händler) verlangen, dass das Auto repariert oder ausgetauscht wird. Allerdings ist zu beachten, dass nur in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf der Verkäufer die Nachweispflicht hat, dass der Mangel schon beim Verkauf des Autos vorhanden war. Danach hat der Käufer die Beweislast, was unter Umständen zu teuren Sachverständigengutachten führt, warnt Glatz.

Einfacher ist es für den Konsumenten, die Werksgarantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen, die er beim Kauf eines Neuwagens bekommt. Auch hier gilt: Er kann zu jeder Reparaturwerkstätte des Herstellers in Österreich fahren. Die Garantien decken in den meisten Fällen nicht alle Gewährleistungsrechte der Konsumenten ab und sind oft kürzer als die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Und eine Reparatur ist meist mit zusätzlichen Kosten (Selbstbehalt) verbunden.
     
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