Sozial faire Neuregelung spiegelt tatsächliche Versorgungslage der Hinterbliebenen besser
wider
Wien (bmsg) - Sehr zufrieden mit der Neuregelung der Witwen/Witwer-Pensionen zeigte sich Sozialminister
Mag. Herbert Haupt am Dienstag (04. 05.). Die vom VfGH teilweise als verfassungswidrig
aufgehobene bisherige Berechnungsweise der Witwen/Witwer-Pensionen habe nach Ansicht des Höchstgerichtes die
tatsächliche Versorgungslage der hinterbliebenen Menschen nicht widergespiegelt. Haupt: "Dieses Erkenntnis
hat uns die Möglichkeit gegeben, entscheidende soziale Verbesserungen für Witwen bzw. Witwer umzusetzen.
Wir sind hier den richtigen, den sozial fairen Weg gegangen, Menschen, die durch den Verlust ihres geliebten Lebenspartners
es ohnehin schwer haben, finanziell besser abzusichern."
Bisher war es so, dass der Vergleich der Bemessungsgrundlagen des/der Verstorbenen und der Witwe/des Witwers die
Basis für die Pensionshöhe gebildet hat. Da dies jedoch in einer nicht zu vernachlässigenden Zahl
von Fällen nicht die tatsächliche Versorgungslage der Hinterbliebenen widergespiegelt hatte, musste nun
rasch gehandelt werden, um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen.
Mit der neuen Regelung wird nun eine dem zuletzt erworbenen Lebensstandard nahekommende Versorgung für die
Hinterbliebenen erreicht. Dies geschieht dadurch, dass künftig das Einkommen der letzten zwei Kalenderjahre
vor dem Todeszeitpunkt als Berechnungsbasis herangezogen wird. "Dadurch wird auch dem Umstand Rechnung getragen,
dass im letzten Kalenderjahr vor dem Todeszeitpunkt das Einkommen des/der Verstorbenen vielfach durch Krankheit
oder Arbeitslosigkeit sinkt, sodass das alleinige Abstellen auf dieses Jahr eine gewisse Verzerrung des Lebensstandards
mit sich brachte. Wir haben mit dieser Neuregelung, die ich für fair und gut halte, auch bewiesen, dass wir
laufend an Verbesserungen unseres guten Sozialsystems arbeiten", erklärte der Sozialminister abschließend.
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