Kukacka: Sonderfall ÖBB ist durch neues Dienstrecht beseitigt worden!  

erstellt am
05. 05. 04

Kulturwandel vom Schienenmonopol zur Dienstleistungsgesellschaft eingeleitet
Wien (bmvit) - „Mit der Einigung auf ein neues modernes Dienstrecht, gehört der Sonderfall ÖBB endlich der Vergangenheit an. Damit hat die Bundesregierung ihr strategisches Ziel erreicht, die ÖBB zu einem normalen Unternehmen zu machen, das einerseits den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen einer Kapitalgesellschaft verpflichtet und andererseits in ihrem Dienstrecht der österreichischen Arbeitsrechtsordnung angepasst ist. Der Weg von der staatlichen 'Schienen-Monopolgesellschaft' hin zu einem dem Wettbewerb verpflichteten Dienstleistungsunternehmer ist zwar damit rechtlich und politisch abgeschlossen, der weitere Reformweg der ÖBB ist aber noch nicht am Ziel“, erklärte Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka am Dienstag (04. 05.). Es liege nun in der Verantwortung des Aufsichtsrates und des Vorstandes, dass diese Maßnahmen effizient und umfassend umgesetzt werden, und für alle ÖBB Unternehmen die damit entstandenen Chancen optimal ausgenützt werden.

Mit dieser Reform sei die ÖBB jetzt in eine Holding- und in mehrere Kapitalgesellschaften umgewandelt worden, die Führung erfolge durch den jeweiligen Vorstand und Aufsichtsrat. Das Dienstrecht der ÖBB orientiert sich jetzt nach den Prinzipien der österreichischen Arbeitsrechtsordnung. Das ÖBB-Bahnbetriebsverfassungsgesetz (BBVG), das die überzogenen Personalvertretungsrechte enthielt, wurde abgeschafft und es gelte für die Vertretungsrechte des Betriebsrats das überall in Österreich übliche Arbeitsverfassungsgesetz, so der Staatssekretär.

Auf Drängen der Regierung, obwohl nicht in den vier Verhandlungspunkten enthalten, wurde weiters zusätzlich vereinbart: - dass die betrieblichen Sozialpartner zeitgerecht Maßnahmen erarbeiten werden um den konzerninternen Personaleinsatz zu ermöglichen. - Um die Wirksamkeit des Verhandlungsergebnisses abzusichern sind Maßnahmen zu setzen, damit das Verhandlungsergebnis nicht unterlaufen werden und die Vorteile von ÖBB-Dienstrecht sowie der jeweiligen Banchenkollektivverträge nicht kumuliert werden können.

„Die inhaltliche Konsequenz und politische Hartnäckigkeit der Bundesregierung hat sich bezahlt gemacht. Wir haben mit dieser Reform im Dienstrecht wie vereinbart 100 Millionen jährlich nachhaltig eingespart, dem Steuerzahler damit viel Geld erspart und mehr Gerechtigkeit für alle ÖBB-Mitarbeiter geschaffen, da in Zukunft stärker nach den unterschiedlichen Arbeitsbereichen und der Leistung der einzelnen Mitarbeiter differenziert werden kann. Gemeinsam mit der Strukturreform haben wir den Grundstein für einen grundsätzlichen Kulturwandel in den ÖBB gelegt, weg vom Staatsmonopol zur modernen Dienstleistungsgesellschaft, und haben für die Zukunft wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen, für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und für mehr Kundenorientierung. Damit machen wir die ÖBB fit für die kommenden Herausforderungen", schloss Kukacka.
     
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