WEB-Skandal: Haupt freut sich über Sammelklagen  

erstellt am
17. 05. 04

In bisher eingebrachten Klagen verlangen 1646 geschädigte Kapitalanleger rund 58 Mio Euro von der Sparkasse ersetzt – erfolgreiches Anlaufen der Klagsaktion
Wien (bmsg) - Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt zeigte sich am Freitag (14. 05.) besonders erfreut darüber, dass die von den Anwälten der WEB-Geschädigten zusammen mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) - beauftragt durch das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz - und dem Prozesskostenfinanzierer AdvoFin organisierten Sammelklagen gegen die Salzburger Sparkasse voll angelaufen sind. "Wer verhindern will, dass seine Ansprüche verjähren, der ist aufgerufen, sich den Klagen rasch anzuschließen", riet Minister Haupt allen Betroffenen.

Der WEB/Bautreuhand/IMMAG-Skandal hinterließ Tausende geschädigte Kleinanleger. In drei Strafverfahren wurden die Haupttäter, aber auch Beitragstäter zu langjährigen Haftstra-fen verurteilt. Auch führende Organe der Salzburger Sparkasse waren darunter. Das diesbezügliche Strafurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Beweisverfahren ergibt aber ausreichend Anhaltungspunkte, um gegen die Salzburger Sparkasse mit Schadenersatzforderungen in Millionen-Euro-Höhe vorzugehen.

Neben einem - vom Versicherungsverband unterstützten - Musterprozess zur Klärung der Haftung der Salzburger Sparkasse gibt es für alle Geschädigten das Angebot, durch die Beteiligung an Sammelklagen des VKI (im Auftrag des BMSG und mit Unterstützung der AdvoFin) eine allfällige Verjährung von Ersatzforderungen hintanzuhalten. Diese Klagsaktionen sind zwischenzeitlich voll angelaufen.

Schadensumme kann 100 Mio Euro übersteigen
In dieser Woche wurde die zweite Klagstranche der Schadenersatzklagen von WEB-Bautreuhand-IMMAG-Geschädigten gegen die Salzburger Sparkasse bei Gericht überreicht. Insgesamt 1646 Kläger haben in den letzten zwei Monaten entweder selbst oder über den VKI Forderungen mit einem Gesamtstreitwert von 58.685.568,69 Euro (setzt sich zusammen aus einem Kapitalschaden von 28.380.465,96 Euro und einem Zinsschaden von 30.305.102,73 Euro) geltend gemacht. "Bis zum Sommer 2004 rechnen wir damit, dass insgesamt rund 2500 bis 3000 Geschädigte die Salzburger Sparkasse geklagt haben werden, wobei die Gesamtforderung aller Kläger inklusive zukünftiger Schäden die 100 Mio Euro übersteigen könnte", so Haupt weiter.

Geschädigte Anleger können sich an weiteren Klagen noch beteiligen
Geschädigte Anleger können nicht zuwarten, wie die Ge-richte die anhängigen Prozesse entscheiden werden. Sie würden riskieren, dass berechtigte Ansprüche derweilen verjähren.

Geschädigte, die für Schadenersatzklagen über die Deckung einer Rechtsschutzversicherung verfügen bzw die das Prozesskostenrisiko selbst tragen können und wollen, sollten daher rasch ebenfalls Klagen einbringen.

Geschädigte, die das Prozesskostenrisiko nicht selbst tragen können oder wollen, können sich an Sammelklagen mit Prozesskostenfinanzierung beteiligen.

Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Organisation von Sammelklagen nach österreichischem Recht beauftragt. Das Prozesskostenrisiko wird vom Prozesskosten- finanzierer AdvoFin übernommen. Die Geschädigten tragen also selbst kein Risiko, verpflichten sich aber, im Erfolgsfall an AdvoFin eine Quote von 37 Prozent des ersiegten Betrages zu bezahlen. Diese Sammelklagen haben das Ziel, eine Verjährung berechtigter Ansprüche zu verhindern.

Beteiligung an Sammelklagen
Informationen für WEB-Geschädigte auf http://www.verbraucherrecht.at.

Die Beratung der geschädigten Anleger und die Führung der Sammelklagen liegt in den Händen folgender Rechtsanwälte:

  • Dr. Werner Steinacher Rechtsanwalt GmbH, Jahnstraße 11, 5020 Salzburg, Tel. 0662/88 34 73, Fax 0662/88 34 73-2, E-Mail: office@law-sbg.at, http://www.law-sbg.at oder http://www.web-klagen.at
  • Dr. Manfred Korn, Stelzhamerstraße 5a, 5020 Salzburg, Tel. 0820/82 00 78, Fax 0820/82 00 79, E-Mail: manfred.korn@kanzleizentrum.at, http://www.web-drei.at
  • Dr. Rudolf Tobler, Untere Hauptstraße 72, 7100 Neusiedl am See, Tel. 02167/22 53, Fax 02167/22 53-13, E-Mail: office@tobler-goetz.at, http://www.web-rechtsverfolgung.at

Geschädigte sind aufgerufen, sich mit den Anwälten in Verbindung zu setzen. Im Internet kann man auf den Homepages der genannten Anwälte die notwendigen Informationen zur Teilnahme an Sammelklagen auffinden und herunterladen.

Auch bei fehlenden Unterlagen Beteiligung an Klagen möglich
Da es im Zuge von Insolvenz- und Strafverfahren zur Sicherstellung von Geschäftsunterlagen gekommen ist, kann - mit einigem Rechercheaufwand - eine Beteiligung und damit eine Schädigung durchaus noch nachgewiesen werden. Daher können sich Geschädigte - auch wenn sie über keine Unterlagen mehr verfügen - an der Klagsaktion beteiligen. Die Rechtsanwälte der Geschädigten werden - gegen Abgeltung des zusätzlichen Rechercheaufwandes - versuchen, Belege für die Ansprüche aufzuspüren.

Wie geht es weiter bei Gericht?
Insgesamt sind 18 Klagen beim Landesgericht und beim Bezirksgericht Salzburg eingereicht. Frau Dr. Ursula Meßner und Herr Dr. Helmut Zöttl sind bereits aktiv geworden. Eine erste vorbereitende Gerichtsverhandlung hat am Freitag, den 30.04.2004, bereits stattgefunden. Ca. Mitte Juli und Mitte November sind zwei weitere Verhandlungsrunden ausgeschrieben. Anfang Jänner 2005 wird mit dem Beweisverfahren begonnen. Die Richter planen größere Ver-handlungsrunden; der nähere Verhandlungsplan soll im November 2004 festgesetzt werden.

Über Initiative der beiden Senatsvorsitzenden Dr. Ursula Meßner und Dr. Helmut Zöttl, Vergleichsgespräche noch vor einem OGH-Urteil in der Strafsache zu führen und dadurch eine Befriedung herbeizuführen, hat der Vertreter der Salzburger Sparkasse angekündigt, binnen vier Wochen mitzuteilen, ob die Salzburger Sparkasse in Vergleichsverhandlungen eintreten wird.

     
zurück