Italien: Erfolg der Außenhandelsstellen für Lkw-Fahrer  

erstellt am
14. 05. 04

Wien (awo) - Österreichische Lkw-Lenker, deren Lebensalter höher als 65 Jahre war, hatten in letzter Zeit Probleme in Italien, da gemäß inneritalienischem Recht nur Fahrer bis zum Alter von 65 Jahren Lkw über 20 Tonnen lenken dürfen. Österreichische Lenker, die dieses Alterslimit überschritten, wurden am Weiterfahren gehindert. Für die betroffenen Speditionen entstand dadurch erheblicher finanzieller Schaden.

Aufgrund von Interventionen der WKÖ-Außenhandelsstellen in Italien haben nun die italienischen Zentralbehörden zugegeben, dass diese Bestimmung nicht gegenüber Lkw-Fahrern anwendbar ist, die nicht in Italien ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

Die Außenwirtschaftsorganisation (AWO) der WKÖ unterstützt jetzt österreichische Firmen, die durch die bisherige Praxis der italienischen Polizei Schaden erlitten haben, bei der Durchsetzung ihrer Amtshaftungsansprüche gegen die italienische Polizei.
     
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