Wien (awo) - Österreichische Lkw-Lenker, deren Lebensalter höher
als 65 Jahre war, hatten in letzter Zeit Probleme in Italien, da gemäß inneritalienischem Recht nur
Fahrer bis zum Alter von 65 Jahren Lkw über 20 Tonnen lenken dürfen. Österreichische Lenker, die
dieses Alterslimit überschritten, wurden am Weiterfahren gehindert. Für die betroffenen Speditionen entstand
dadurch erheblicher finanzieller Schaden.
Aufgrund von Interventionen der WKÖ-Außenhandelsstellen in Italien haben nun die italienischen Zentralbehörden
zugegeben, dass diese Bestimmung nicht gegenüber Lkw-Fahrern anwendbar ist, die nicht in Italien ihren ordentlichen
Wohnsitz haben.
Die Außenwirtschaftsorganisation (AWO) der WKÖ unterstützt jetzt österreichische Firmen, die
durch die bisherige Praxis der italienischen Polizei Schaden erlitten haben, bei der Durchsetzung ihrer Amtshaftungsansprüche
gegen die italienische Polizei. |