Ausschreibung des Förderungspreises für künstlerische Fotografie
2004
Wien (bpd) - Das Bundeskanzleramt, Kunstsektion, vergibt auch in diesem Jahr wieder den Förderungspreis
für künstlerische Fotografie, der mit 5.000 Euro dotiert ist. Die Bewerber müssen österreichische
Staatsbürger sein oder als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ihren ständigen
Wohnsitz seit zumindest drei Jahren in Österreich haben. Bisherige Träger des Förderungspreises
sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, welche
die Einreichungen bewertet. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert.
Die schriftliche Bewerbung soll neben einem formlosen Antragsschreiben eine Künstlerbiografie und eine Dokumentation
der bisherigen künstlerischen Arbeit enthalten (Originalfotoarbeit oder Reproduktion, maximal A3 Format, keine
Dias, Videos oder CD Rom). Bei Verlust oder Beschädigung der erhaltenen Arbeiten kann keine Haftung übernommen
werden. Eingesandte Fotoarbeiten werden nach der Jurysitzung retourniert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2004 (im Bundeskanzleramt einlangend) an die Abteilung
II/3 des Bundeskanzleramtes, Schottengasse 1, 1014 Wien, zu senden oder dort abzugeben. Zudem sollte die Einreichung
außen unbedingt den Vermerk „Förderungspreis für künstlerische Fotografie 2004“ enthalten. |