5.000 Euro für bestes Foto  

erstellt am
14. 05. 04

Ausschreibung des Förderungspreises für künstlerische Fotografie 2004
Wien (bpd) - Das Bundeskanzleramt, Kunstsektion, vergibt auch in diesem Jahr wieder den Förderungspreis für künstlerische Fotografie, der mit 5.000 Euro dotiert ist. Die Bewerber müssen österreichische Staatsbürger sein oder als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ihren ständigen Wohnsitz seit zumindest drei Jahren in Österreich haben. Bisherige Träger des Förderungspreises sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, welche die Einreichungen bewertet. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert.

Die schriftliche Bewerbung soll neben einem formlosen Antragsschreiben eine Künstlerbiografie und eine Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit enthalten (Originalfotoarbeit oder Reproduktion, maximal A3 Format, keine Dias, Videos oder CD Rom). Bei Verlust oder Beschädigung der erhaltenen Arbeiten kann keine Haftung übernommen werden. Eingesandte Fotoarbeiten werden nach der Jurysitzung retourniert.

Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2004 (im Bundeskanzleramt einlangend) an die Abteilung II/3 des Bundeskanzleramtes, Schottengasse 1, 1014 Wien, zu senden oder dort abzugeben. Zudem sollte die Einreichung außen unbedingt den Vermerk „Förderungspreis für künstlerische Fotografie 2004“ enthalten.
     
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