Einheitliche Regelung und Spruchpraxis der Gerichte gewährleistet
Wien (nvm) - Vizekanzler Hubert Gorbach, in dessen Kompetenzbereich auch das österreichische
Patentamt liegt, begrüßt die neue europäische Richtlinie zur Patentierung von sogenannten computerimplemetierten
Erfindungen als Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit. Die neue Richtlinie zieht eine klare Grenze zur Patenterteilungspraxis
in den USA. Im Gegensatz zum europäischen Vorschlag werden in den USA beispielsweise auch Geschäftsmethoden
und Algorithmen zur Patentierung zugelassen.
Die Richtlinie bringt endlich eine einheitliche Regelung und Spruchpraxis der Gerichte. Da das europäischen
Patentamt in München schon jetzt Softwarepatente erteilte und sich dabei immer weiter dem amerikanischen Modell
annäherte, bildet die Richtlinie nunmehr die Position der Mitgliedstaaten der Union ab.
Mit der EU-Richtlinie geht Europa den Weg der goldenen Mitte: eine gesamteuropäisch einheitliche Regelung
mit ausreichendem Schutz des geistigen Eigentums, erhöhte Rechtssicherheit bei Patentstreitigkeiten und Sicherstellung
eines fairen Wettbewerbs durch den geforderten technischen Beitrag und der Sicherstellung der Interoperabilität
mit anderen Programmen.
"Mit dem Softwarepatent wird Österreichs kleinstrukturierter Softwareindustrie ein taugliches Werkzeug
gegen eine zu weitreichende Patentierungspraxis in die Hand gegeben. Österreich wird daher der Richtlinie
zustimmen", schloss Gorbach. |