Erleichterungen bei chefarztpflichtigen Medikamenten  

erstellt am
24. 05. 04

Neue Verfahrensordnung bei der Kostenübernahme durch die Sozialversicherung
Wien (sv) - 120 Mio. Euro Einsparungen für die soziale Krankenversicherung, große Erleichterungen bei der Chefarztpflicht für die Patienten sowie einen neuen Erstattungskodex für Medikamente: Das waren die wesentlichen Ergebnisse des Ende vergangenen Jahres zwischen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Pharmawirtschaft, der Apotheker- und Ärztekammer vereinbarten Arzneimittelpaketes. Während das Einsparungspaket fixiert werden konnte, blieben die Verhandlungen mit Ärztekammer zur Neuordnung der Chefarztpflicht bislang ergebnislos. Der Hauptverband hat nun mangels Einigung mit der Ärztekammer dem Gesetz entsprechend die Grundsätze zur chefärztlichen Bewilligung beschlossen und dem Gesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass ab 1. Jänner 2005 nur mehr das Rezept und nicht der Patient zum Chefarzt muss. Nach den Grundsätzen des Hauptverbandes ist die Bewilligung durch den Arzt entweder auf elektronischem Weg oder per Fax einzuholen. Die Erledigung durch den Chefarzt wird während der Ordinationszeiten sichergestellt und soll binnen 30 Minuten erfolgen. Das entsprechende Umsetzungsprojekt ist auf Schiene gestellt.

Dr. Josef Probst, zuständiger Geschäftsführer im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: "Eine Vereinbarung mit der Ärztekammer über die Vereinfachung der chefärztlichen Bewilligung war nicht erzielbar. Es hat lange, zähe Verhandlungen gegeben; auch der gesetzlich vorgegebene Termin für die Neuregelung der Bewilligung ist von uns wegen der Aussicht auf einen Abschluss hinausgeschoben worden".

Die Ärztekammer hat kurz vor Vertragsabschluß unerwartete und überzogene Forderungen gestellt; unter anderem eine Honorarforderung von 11,1793 Euro pro Bewilligungsvorgang. Probst: "Damit hätte die Sozialversicherung zusätzliche Ausgaben von 56 Mio. Euro jährlich verkraften müssen". Zusätzlich verlangte die Ärztekammer, dass auch der Postweg für die Bewilligung in Frage kommt. Probst: " Wir versuchen, kundenorientiert und schnell zu agieren, die Ärztekammer will Patienten länger als bisher auf das Medikament warten lassen".

Für den Geschäftsführer des Hauptverbandes ist es selbstverständlich, den Patienten in Österreich auch in Zukunft Medikamente nach dem neuesten Stand der Medizin zur Verfügung zu stellen. Probst: "Die soziale Krankenversicherung ist für die medizinische Versorgung von 8 Millionen Versicherten verantwortlich. Diese haben ein Recht darauf, im Krankheitsfall mit den besten auf dem Markt befindlichen Medikamenten versorgt zu werden."
Von den derzeit insgesamt 4.720 lieferbaren Arzneispezialitäten werden 3.013 bewilligungsfrei abgegeben. Die 1.707 bewilligungspflichtigen Arzneimittel machen zwar nur 5 % aller ärztlichen Verordnungen aus; mit fast 20 % Kostenanteil sind sie aber eine wesentliche Ursache für die extrem hohen Ausgabensteigerungen.

Neuer Erstattungskodex für Medikamente
Mehr Transparenz im Heilmittelbereich soll ein neues System für frei verschreibbare und bewilligungspflichtige Arzneimittel bringen; dies mit Hilfe eines "Boxensystems" und einer Verfahrensordnung, mit der die Aufnahme neuer und die Zuordnung der am Markt befindlichen Medikamente geregelt wird. Das wesentlichste Kriterium ist der besondere Nutzen für die Patienten. Durch eine aktive Preispolitik soll die Ausgabensteigerung in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden. Die Preiskommission im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) wird dafür sorgen, dass die Preise der einzelnen Medikamente den EU-Durchschnitt nicht übersteigen.

Der Hauptverband hat diese Verfahrensordnung am gleichen Tag wie die Grundsätze der chefärztlichen Bewilligung beschlossen. Für verschreibende Ärzte und Patienten soll das neue Erstattungsmodell künftig mehr Klarheit und Sicherheit bringen. Probst: "Unsere Ziele bleiben hohe Qualität, Kostendämpfung und Transparenz im Heilmittelbereich und die patientenfreundliche Einholung der chefärztlichen Bewilligung durch den behandelnden Arzt."
     
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