Neue Verfahrensordnung bei der Kostenübernahme durch die Sozialversicherung
Wien (sv) - 120 Mio. Euro Einsparungen für die soziale Krankenversicherung, große Erleichterungen
bei der Chefarztpflicht für die Patienten sowie einen neuen Erstattungskodex für Medikamente: Das waren
die wesentlichen Ergebnisse des Ende vergangenen Jahres zwischen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, dem Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Pharmawirtschaft, der Apotheker- und Ärztekammer
vereinbarten Arzneimittelpaketes. Während das Einsparungspaket fixiert werden konnte, blieben die Verhandlungen
mit Ärztekammer zur Neuordnung der Chefarztpflicht bislang ergebnislos. Der Hauptverband hat nun mangels Einigung
mit der Ärztekammer dem Gesetz entsprechend die Grundsätze zur chefärztlichen Bewilligung beschlossen
und dem Gesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass ab 1. Jänner 2005 nur
mehr das Rezept und nicht der Patient zum Chefarzt muss. Nach den Grundsätzen des Hauptverbandes ist die Bewilligung
durch den Arzt entweder auf elektronischem Weg oder per Fax einzuholen. Die Erledigung durch den Chefarzt wird
während der Ordinationszeiten sichergestellt und soll binnen 30 Minuten erfolgen. Das entsprechende Umsetzungsprojekt
ist auf Schiene gestellt.
Dr. Josef Probst, zuständiger Geschäftsführer im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger:
"Eine Vereinbarung mit der Ärztekammer über die Vereinfachung der chefärztlichen Bewilligung
war nicht erzielbar. Es hat lange, zähe Verhandlungen gegeben; auch der gesetzlich vorgegebene Termin für
die Neuregelung der Bewilligung ist von uns wegen der Aussicht auf einen Abschluss hinausgeschoben worden".
Die Ärztekammer hat kurz vor Vertragsabschluß unerwartete und überzogene Forderungen gestellt;
unter anderem eine Honorarforderung von 11,1793 Euro pro Bewilligungsvorgang. Probst: "Damit hätte
die Sozialversicherung zusätzliche Ausgaben von 56 Mio. Euro jährlich verkraften müssen". Zusätzlich
verlangte die Ärztekammer, dass auch der Postweg für die Bewilligung in Frage kommt. Probst: " Wir
versuchen, kundenorientiert und schnell zu agieren, die Ärztekammer will Patienten länger als bisher
auf das Medikament warten lassen".
Für den Geschäftsführer des Hauptverbandes ist es selbstverständlich, den Patienten in Österreich
auch in Zukunft Medikamente nach dem neuesten Stand der Medizin zur Verfügung zu stellen. Probst: "Die
soziale Krankenversicherung ist für die medizinische Versorgung von 8 Millionen Versicherten verantwortlich.
Diese haben ein Recht darauf, im Krankheitsfall mit den besten auf dem Markt befindlichen Medikamenten versorgt
zu werden."
Von den derzeit insgesamt 4.720 lieferbaren Arzneispezialitäten werden 3.013 bewilligungsfrei abgegeben. Die
1.707 bewilligungspflichtigen Arzneimittel machen zwar nur 5 % aller ärztlichen Verordnungen aus; mit fast
20 % Kostenanteil sind sie aber eine wesentliche Ursache für die extrem hohen Ausgabensteigerungen.
Neuer Erstattungskodex für Medikamente
Mehr Transparenz im Heilmittelbereich soll ein neues System für frei verschreibbare und bewilligungspflichtige
Arzneimittel bringen; dies mit Hilfe eines "Boxensystems" und einer Verfahrensordnung, mit der die Aufnahme
neuer und die Zuordnung der am Markt befindlichen Medikamente geregelt wird. Das wesentlichste Kriterium ist der
besondere Nutzen für die Patienten. Durch eine aktive Preispolitik soll die Ausgabensteigerung in einem vernünftigen
Rahmen gehalten werden. Die Preiskommission im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) wird dafür
sorgen, dass die Preise der einzelnen Medikamente den EU-Durchschnitt nicht übersteigen.
Der Hauptverband hat diese Verfahrensordnung am gleichen Tag wie die Grundsätze der chefärztlichen Bewilligung
beschlossen. Für verschreibende Ärzte und Patienten soll das neue Erstattungsmodell künftig mehr
Klarheit und Sicherheit bringen. Probst: "Unsere Ziele bleiben hohe Qualität, Kostendämpfung und
Transparenz im Heilmittelbereich und die patientenfreundliche Einholung der chefärztlichen Bewilligung durch
den behandelnden Arzt." |