Behördliche Zustellungen ab sofort elektronisch möglich  

erstellt am
21. 05. 04

Wien (bpd) - Ab sofort ist die Zustellung amtlicher Schriftstücke auch elektronisch möglich. Unter der Adresse http://www.zustellung.gv.at hat der behördliche Zustelldienst den Betrieb aufgenommen. Auf dieser Site des Bundeskanzleramtes sind die relevanten Informationen sowie die Applikationen für das elektronische Zustellservice zu finden. Mit diesem Verwaltungsdienst verfügt Österreich als erstes Mitgliedsland der Europäischen Union über eine sichere elektronische Zustellung.

Das persönliche Abholen eingeschriebener Briefe und der damit verbundene Weg zum Postamt können damit vermieden werden. Ein elektronischer Zustellnachweis garantiert den Empfängern wie auch den Absendern einen eindeutigen Nachweis, dass das Schriftstück auch tatsächlich zugestellt wurde. Mit dem neuen Zustellservice können Behörden sowohl einfache Mitteilungen, als auch Sendungen mit Empfangsbestätigung (RSA-Brief) einfach und kostengünstig zustellen.

Die Verantwortung für einen einwandfreien Verlauf des Zustellvorganges trägt der elektronische Zustelldienst. Die Nutzer des Zustelldienstes werden über das Einlangen einer Sendung per E-Mail verständigt. Eine Verständigung per SMS ist in Zukunft ebenfalls vorgesehen. Im Fall, dass eine elektronische bzw. telephonische Verständigung des Adressaten nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte, wird diese Verständigung per Post zugesandt.

Um den elektronischen Zustelldienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine Registrierung beim behördlichen Zustelldienst erforderlich. Dazu ist die Verwendung einer "Bürgerkarte" nötig. Die Bürgerkarte muss mit einer elektronischen Signatur versehen sein und dient dazu, den Nutzer eindeutig zu identifizieren. Diese Signatur ersetzt auf elektronischem Weg die eigenhändige Unterschrift des Nutzers. Es gibt die Möglichkeit, signaturfähige Bürgerkarten über den Mobiltelefonbetreiber A1 oder über den österreichischen öffentlichen Zertifizierungsdiensteanbieter A-Trust anzumelden. Die für eine Registrierung notwendigen Anmeldeapplikationen sind ebenfalls auf http://www.zustellung.gv.at verfügbar. Ein weiteres notwendiges Kriterium für die Verständigung ist die Bekanntgabe einer E-Mail Adresse. Um ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten, ist auf Wunsch des Empfängers auch eine verschlüsselte Zustellung möglich. Der elektronische behördliche Zustelldienst ist für die Empfänger und Empfängerinnen kostenlos.
     
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