Weiterer Vorstoß der Kommission zur Harmonisierung beim Verkehrsministerrat im Juni
Wien (nvm) - Am Mittwoch (26. 05.) am späten Abend wurde in Brüssel
in einer Coreper-Sitzung beschlossen, dass die Frage der Harmonisierung der Fahrverbote beim nächsten Verkehrsministerrat
am 10./11. Juni 2004 erneut auf die Tagesordnung kommen wird. "Österreich war strikt dagegen, diese Thematik
wieder im Rat zu behandeln. Die Absicht hinter den Harmonisierungsbestrebungen ist klar: man will sich europaweit
auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Für uns hieße das, dass wir unsere bestehenden Wochenendfahrverbote
nicht aufrecht erhalten könnten. Wir werden alles daran setzen, die Harmonisierung zu verhindern", erklärte
VK Infrastrukturminister Hubert Gorbach zum Vorschlag der Kommission.
Es gelte nun, in dieser Frage neue Verbündete für eine Sperrminorität zu finden, denn nach der Erweiterung
liege die Latte mit nunmehr 37 statt 26 notwendigen Stimmen höher als bisher, so Gorbach. Noch im Verkehrsministerrat
vom 5. Dezember 2003 war der Vorschlag zur Harmonisierung durch die Sperrminorität von Österreich, Deutschland,
Frankreich und Luxemburg abgelehnt worden. "Es ist uns gelungen, die Briten auf unsere Seite zu ziehen. Damit
fehlt uns noch eine Stimme. In den nächsten Wochen werde ich besonders bei den neuen Mitgliedsländern
Slowenien, der Slowakei und Tschechien Überzeugungsarbeit leisten", so Gorbach. Er habe am Dienstag vergangenen
Dienstag mit dem Botschafter der Tschechischen Republik, Rudolf Jindrak, über diese Thematik gesprochen und
darauf hingewiesen, dass diese Frage für Österreich äußerst wichtig sei, schloss Gorbach.
"Für ein vom Straßengüterverkehr ohnehin besonders betroffenenes Land wie Österreich
würde die Vereinheitlichung einen weiteren Anstieg des Lkw-Verkehrs mit all seinen negativen Auswirkungen
zur Folge haben. Zu befürchten sind eine weitere Zunahme der Lärm- und Schadstoffemissionen, vermehrte
Staus und eine eklatante Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit", argumentierte der Verkehrsminister.
Außerdem würde die nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Straßenverkehrsordnungen
massiv eingeschränkt und damit eindeutig gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, schloss Gorbach.
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