Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 beschlossen  

erstellt am
27. 05. 04

Bundesamt und Forschungszentrum für Wald wird Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit
Wien (bmlfuw) - Der Ministerrat hat am Mittwoch (26. 05.) die Regierungsvorlage zum Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 beschlossen. Die insgesamt 8 Novellierungen betreffen insbesondere Umsetzungen von Richtlinien der Europäischen Union sowie organisations- rechtliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Dienststellen des Lebensministeriums als Servicecenter für den ländlichen Raum. Die Regierungsvorlage wird noch vor der Sommerpause im Parlament behandelt werden. Dies teilt das Lebensministerium mit.

Das Agrarrechtsänderungsgesetz besteht aus Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes, des Pflanzenschutzmittelgesetzes, des Saatgutgesetzes , des Weingesetzes, des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, des Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, des Forstgesetzes und des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird (BFW-Gesetz).

Kernpunkt der Sammelnovelle ist die Neugliederung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald (BFW) in ein „Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ sowie in das „Bundesamt für Wald“. Durch die Änderung der Rechtsform werden mehr Handlungsmöglichkeiten nach unternehmerischen Gesichtspunkten, Zugriffsmöglichkeiten auf Drittmittel, eine selbständige Ressourcenverwaltung und klarere Zuständigkeiten gegenüber der vorgesetzten Aufsichtsebene angestrebt. Da das derzeitige BFW auch hoheitliche und gemeinwirtschaftliche Tätigkeiten mit hoher forst- und umweltpolitischer Sensibilität wahrnimmt, erfolgt die Ausgliederung in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts in Anlehnung an bisherige Ausgliederungen im Bereich der Universitäten oder der Statistik Austria. Die Reform soll am 1. Jänner 2005 in Kraft treten.

Die Novelle sieht weiters die Zusammenlegung der Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein mit der Höheren Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Raumberg/Trautenfels zur „Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein“ vor. Die Bundesanstalt für Landtechnik soll mit der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Franzisco-Josephinum zur „Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Franzisco Josephinum“ in Wieselburg verschmolzen werden. Diese ab 2005 wirksam werdende Konzentration zu Kompetenzzentren führt zu Synergieeffekten zwischen Forschung und Lehre und gewährleistet auch in Zukunft einen hohen Standard bei der Ausbildung der künftigen Agraringenieure.

Ferner wird mit der Novelle des Weingesetzes der Weinkontrolle durch zusätzliche Ermächtigungen die Möglichkeit gegeben, mit der modernen Entwicklungen vor allem am Kellereiartikelsektor Schritt zu halten.

Durch die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes schließlich werden die Vorschriften über die Vornahme der Betriebskontrollen und die Durchführung der Probennahmen präzisiert.

Beim Saatgutgesetz ist auf Grund des Ablaufes einer gemeinschaftsrechtlichen Übergangsfrist, die eine Einschränkung des In-Verkehr-Bringens von Saatgutmischungen im Binnenmarkt erlaubt hat, eine Neufassung dieser Vorschriften erforderlich.

Die Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes dient der Umsetzung zweier EU-Richtlinien für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung sowie über Sicherheitshinweise für besondere Gefahren durch Pflanzenschutzmittel in nationales Recht. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
     
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