Bundesamt und Forschungszentrum für Wald
wird Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit
Wien (bmlfuw) - Der Ministerrat hat am Mittwoch (26. 05.) die Regierungsvorlage
zum Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 beschlossen. Die insgesamt 8 Novellierungen betreffen insbesondere Umsetzungen
von Richtlinien der Europäischen Union sowie organisations- rechtliche Maßnahmen zur Steigerung der
Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Dienststellen des Lebensministeriums als Servicecenter für den
ländlichen Raum. Die Regierungsvorlage wird noch vor der Sommerpause im Parlament behandelt werden. Dies teilt
das Lebensministerium mit.
Das Agrarrechtsänderungsgesetz besteht aus Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes, des Pflanzenschutzmittelgesetzes,
des Saatgutgesetzes , des Weingesetzes, des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, des Bundesgesetzes
über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, des Forstgesetzes
und des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird (BFW-Gesetz).
Kernpunkt der Sammelnovelle ist die Neugliederung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald (BFW) in
ein „Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ sowie in das „Bundesamt
für Wald“. Durch die Änderung der Rechtsform werden mehr Handlungsmöglichkeiten nach unternehmerischen
Gesichtspunkten, Zugriffsmöglichkeiten auf Drittmittel, eine selbständige Ressourcenverwaltung und klarere
Zuständigkeiten gegenüber der vorgesetzten Aufsichtsebene angestrebt. Da das derzeitige BFW auch hoheitliche
und gemeinwirtschaftliche Tätigkeiten mit hoher forst- und umweltpolitischer Sensibilität wahrnimmt,
erfolgt die Ausgliederung in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts in Anlehnung an bisherige Ausgliederungen
im Bereich der Universitäten oder der Statistik Austria. Die Reform soll am 1. Jänner 2005 in Kraft treten.
Die Novelle sieht weiters die Zusammenlegung der Bundesanstalt für alpenländische Landwirtschaft Gumpenstein
mit der Höheren Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Raumberg/Trautenfels zur „Höheren
Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein“ vor. Die Bundesanstalt für
Landtechnik soll mit der Höheren Landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt Franzisco-Josephinum zur „Höheren
Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Franzisco Josephinum“
in Wieselburg verschmolzen werden. Diese ab 2005 wirksam werdende Konzentration zu Kompetenzzentren führt
zu Synergieeffekten zwischen Forschung und Lehre und gewährleistet auch in Zukunft einen hohen Standard bei
der Ausbildung der künftigen Agraringenieure.
Ferner wird mit der Novelle des Weingesetzes der Weinkontrolle durch zusätzliche Ermächtigungen die Möglichkeit
gegeben, mit der modernen Entwicklungen vor allem am Kellereiartikelsektor Schritt zu halten.
Durch die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes schließlich werden die Vorschriften über die Vornahme
der Betriebskontrollen und die Durchführung der Probennahmen präzisiert.
Beim Saatgutgesetz ist auf Grund des Ablaufes einer gemeinschaftsrechtlichen Übergangsfrist, die eine Einschränkung
des In-Verkehr-Bringens von Saatgutmischungen im Binnenmarkt erlaubt hat, eine Neufassung dieser Vorschriften erforderlich.
Die Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes dient der Umsetzung zweier EU-Richtlinien für die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung sowie über Sicherheitshinweise für besondere Gefahren durch Pflanzenschutzmittel
in nationales Recht. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit. |