Wien (bmsg) - Die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie über die allgemeine Produkt-
sicherheit für Verbraucherprodukte hat am Mittwoch (26. 05.) den Ministerrat passiert
und ist auf dem Weg ins Parlament. Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt: "Das Produktsicherheitsgesetz
2004 ist ein Gesetz, das die Güte und vor allem die Sicherheit des Warenangebotes für die Konsumentinnen
und Konsumenten in Österreich entscheidend verbessern wird. Und dies nicht nur auf Grund besserer Kontrollen,
sondern vor allem durch eine gute Zusammenarbeit der Anbieter mit den Behörden und mehr Klarheit hinsichtlich
der Sicherheitsanforderungen, die europaweit an Verbraucherprodukte gestellt werden. Dies kommt vor allem durch
europaweit anerkannte Normen zum Tragen, in denen der Sicherheitsaspekt eine besondere Berücksichtigung findet."
Die Europäische Union hat im Jänner 2001 die Neufassung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
beschlossen, die nun auch in Österreich kurz vor der Umsetzung steht. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung
ist der heutige Beschluss des Ministerrates. Nun steht einer Einbringung ins Parlament nichts mehr im Wege.
Das Produktsicherheitsgesetz 2004
Das neue Produktsicherheitsgesetz beinhaltet einen besseren Schutz der Konsumenten/innen vor Produkten, die nicht
die erwartete Sicherheit im Gebrauch gewährleisten, und zwar dadurch, dass
- der Produktbegriff auch auf Heimwerkerprodukte und auf Produkte ausgeweitet wird, die im Rahmen einer Dienstleistung
zur Verfügung gestellt werden,
- verbesserte Informations- und Meldepflichten der Hersteller und Händler bestehen,
- es sowohl die Pflicht zur Rücknahme aus der Vertriebskette als auch die zum Rückruf von Produkten
gibt, die bereits bei den Konsumenten sind,
- es mindestens eine bekannte Anfragestelle für Konsumenten geben wird, in der sie Informationen über
gefährliche Produkte einholen und eigene Beobachtungen über mögliche Gefahrenquellen melden können.
Auch die Erweiterung des Produktsicherheitsbeirates, in dem zukünftig mehr Vertreter/innen aus interessierten
Kreisen, wie z. B. besonders schützenswerter Bevölkerungsgruppen oder an der Unfallverhütung interessierte
Institutionen, vertreten sein werden, soll die Angebotssituation am österreichischen Verbrauchermarkt verbessern.
Nicht zuletzt wird eine verstärkte Zusammenarbeit all jener Behörden, die in Europa für die Umsetzung
und Vollziehung der Richtlinie verantwortlich sind, ein besserer Informationsaustausch und die gegenseitige Anerkennung
von Gutachten wesentlich zu einer rascheren Identifikation von gefährlichen Produkten und ihrer Entfernung
vom Markt beitragen.
Auch eine bessere Gestaltung der Zusammenarbeit der österreichischen Behörden - einerseits der Aufsichtsbehörden
in den Ländern, andererseits der Bundesbehörden, die für Produkte mit besonderen Gefahrenquellen
wie z.B. Elektrizität oder Überdruck (um nur einige zu nennen) zuständig sind - wird zu einer Vereinfachung
und Erleichterung der teilweise mühevollen Arbeit der Markaufsichtsbehörden führen. Damit wird auch
der Sicherheitsstandard der in Österreich zum Verkauf angebotenen Produkte besser werden.
Aber auch für Hersteller und Händler bringt das Produktsicherheitsgesetz 2004 Verbesserungen:
- Sie können sich zukünftig mehr darauf verlassen, dass die Produkte, die sie verkaufen möchten,
die österreichischen und europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen, wenn diese Produkte einer
in der EU anerkannten Sicherheitsnorm entsprechen.
- Es wird von den Behörden Rat und Hilfe bei der Durchführung von Rückrufen gefährlicher
Produkte geben.
- Darüber hinaus soll eine zukünftig noch bessere Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Behörden
für bessere Information und größere Zufriedenheit zwischen Verbrauchern, Anbietern und Behörden
sorgen.
"In diesem Sinne, vor allem aber im Hinblick auf die zahlreichen Vorteile für die Konsumentenschaft,
hoffe ich, dass das Produktsicherheitsgesetz 2004 mit all seinen Verbesserungen möglichst rasch in Kraft treten
wird", so der Konsumentenschutzminister abschließend.
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