Tirol: Neue Golfleitlinien als verbindliche Verordnung  

erstellt am
25. 05. 04

LR Hosp: »Qualität statt Quantität wird künftiger Grundsatz bei Errichtung von Golfanlagen!«
Innsbruck (lk) - Die für Raumordnung zuständige LR Anna Hosp stellte am Montag (25. 05.) die künftigen Grundsätze für die Errichtung von Golfanlagen in Tirol vor. Nach einer Evaluierung der Ist-Situation, die das Land in Auftrag gegeben hatte, zeichnet sich deutlich ab, dass man künftig vermehrt in Qualität statt Quantität investieren müsse, fasst LR Hosp zusammen: „Das heißt ganz klar, dass bestehende Anlagen optimiert werden müssen, statt eine Vielzahl neuer zu errichten. Ein Golfplatz muss mindestens 18 Loch haben, um als hochwertige Anlage zu gelten sowie wirtschaftlich rentabel zu sein und direkte touristische Auswirkungen, die sich in Nächtigungen ausdrücken, nach sich zu ziehen. Isolierte und qualitativ weniger gute Anlagen bringen nicht dieses regionalwirtschaftliche Ergebnis, zudem erwarten sich Golfspieler eine gute Rahmen-Struktur, wie sie nur eine Golfregion bieten kann.“

Als „Golfregion“ wird künftig lediglich der Bereich Kitzbühel und Umgebung gelten; dort ist allenfalls eine weitere Anlage regionalwirtschaftlich sinnvoll. Darüberhinaus könnte im Großraum Innsbruck eine öffentliche Golfanlage errichtet werden. Für alle anderen Tiroler Golfbetreiber heißt es nach dem Motto „Klasse statt Masse“: Investitionen in bestehende Anlagen (Ausbau auf 18 Loch oder mehr), aber keine Errichtung neuer Golfplätze mehr! Lediglich kleinere Übungsanlagen bis zu 5ha, wie sie beispielsweise hochwertige Hotels für ihre Gäste anbieten, fallen nicht unter diese neuen Grundsätze, die als Teil des Raumordnungs-Programmes rechtlich verbindlichen Charakter in Form einer generellen Verordnung haben werden.

Darüberhinaus wird es absolute Tabuflächen geben, die weder Aus- noch Neubauvorhaben in Sachen Golf zulassen. LR Anna Hosp dazu: „Schutzzonen mit umgebenden Pufferzonen, Wälder mit hoher Schutz- und Erholungsfunktion, Flächen in roten Zonen oder hochwertige landwirtschaftliche Flächen kommen für Golfanlagen nicht in Frage.“ Zudem werde künftig eine Gruppe mit drei Experten aus den Bereichen Raumordnung und Umweltschutz interessierten Betreibern schnell und unbürokratisch innerhalb von zwei Monaten Auskunft zu möglichen Erweiterungen geben können.

Die neuen Grundsätze befinden sich derzeit in der Begutachtungsphase, sie werden voraussichtlich im Herbst von der Regierung beschlossen werden.
     
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