Musikalische Volkskultur als wichtiger Teil der Gesamtkultur eines Volkes
Salzburg (lk) - Musikalische Volkskultur ist Teil der Gesamtkultur eines Volkes. Als musikalische
Teilkultur umfasst sie den gesamten Bereich des primär nichtprofessionellen Musizierens, allgemein als „Laienmusik“
oder „Amateurmusik“ bezeichnet. Sie ist von der inhaltlichen, formalen und stilistischen Vielfalt ihrer Traditions-
und Vermittlungsformen geprägt. Jede Traditionsform ist zugleich eine Vermittlungsform, aber nicht jede Vermittlungsform
ist eine Traditionsform.
Teilweise bestehen jahrhundertealte Traditionsformen bis in unsere Zeit hinein (Brauchformen, alpenländische
Volksmusik, Chöre, Musikvereine, Konzertgesellschaften), teils handelt es sich um sehr junge Traditionsformen
wie etwa Barbershop-Chöre, Gospel-Chöre oder Perkussionsgruppen. Eine sehr alte Vermittlungsinstanz ist
die Schule bei der Pflege der Lied- und Singtraditionen. Auch zeigen sich in der Volksmusikpflege sowohl sehr alte
Überlieferungen – auch in der Reaktivierung althergebrachter Formen – als auch neue Traditionsformen (z.B.
Folklore, Pop, Rock und Jazz).
Vom Wirtshaussingen bis zur Straßenmusik, vom Dreigesang bis zum Massenchor, von der Stubenmusi bis zum Liebhaberorchester,
vom Spielmannszug bis zum Blasorchester, von der Combo bis zur Big Band... Die unterschiedlichen Formen der Tradierung
und Vermittlung im Bereich der musikalischen Volkskultur sichern nicht nur ihren Fortbestand, sondern schaffen
damit auch die Voraussetzungen für Entwicklungen und die Herausbildung neuer Formen (Auszug aus der CD-ROM
„Bräuche im Salzburger Land – Vom Frühling bis zum Herbst“, Günther Noll: Musikalische Volkskultur). |