Unabhängigkeit des FWF wurde im Zuge der Forschungsreform abgesichert
Wien (bm:bwk) - „Mit dem heute im Wissenschaftsausschuss behandelten Forschungspaket wird die lang
geforderte Strukturbereinigung in der österreichischen Forschungsförderungs- landschaft Wirklichkeit.
Die wirtschaftsnahen Forschungsförderungs-Organisationen und das Büro für internationale Forschungs-
und Technologiekooperation (BIT) werden in einer neuen Österreichischen Forschungsförderungs-Gesellschaft
zusammengeführt. Der Wissenschafts- fonds (FWF) wird modernisiert und die Autonomie des Rates für Forschung
und Technologie- entwicklung in seiner Funktion als beratendes Organ wird gestärkt. Damit werden moderne,
effiziente und kundenorientierte Strukturen der Forschungsförderung geschaffen“, erklärte Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer am Mittwoch (09. 06.).
Die Unabhängigkeit des FWF wurde im Zuge der Forschungsreform abgesichert. „Drei der sieben Aufsichtsräte
des Wissenschaftsfonds (FWF) werden durch die Delegiertenversammlung bestellt, der auch alle 21 Universitäten
angehören. Da auch das Bildungsministerium einen profilierten Vertreter der Wissenschaft in den Aufsichtsrat
entsenden wird, ist die Mehrheit der Wissenschaft im Aufsichtsrat mit einem Verhältnis von 4:3 jedenfalls
gesichert“, so Gehrer weiter. Der Aufsichtsrat wird neben seinen Controlling-Aufgaben vor allem für die Beschlussfassung
über die neu vom Wissenschaftsfonds zu erstellenden Mehrjahresprogramme zuständig sein. Die Universitäten
sind die wichtigsten Partner des FWF. Durch die Vertretung aller 21 Universitäten in der Delegiertenversammlung
wird die gute Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und dem FWF sichergestellt.“
Neues Denken an den Universitäten - Gezielte Schwerpunktförderung statt Gießkannenprinzip
Zum Antrag der Opposition auf 100 Mio. Euro Soforthilfe für die Universitäten hielt Gehrer fest, dass
den Universitäten heuer mit dem Globalbudget und den Studienbeiträgen insgesamt rund 6 Prozent mehr zur
Verfügung stehen als im Jahr 2003. „Der größte Teil des Universitätsbudgets ist das gesetzlich
gesicherte Globalbudget. Dadurch ist gewährleistet, dass der Staat auch weiterhin seine Verantwortung wahrnimmt.“
Das Globalbudget wurde im Rahmen der Gesetzeswerdung des UG 2002 gemeinsam mit Vertretern der Rektorenkonferenz
berechnet und mit dem Finanzministerium ausverhandelt. Alle neuen finanziellen Verpflichtungen, die nun von den
Universitäten direkt zu bezahlen sind, wurden berücksichtigt und zusätzlich in das Globalbudget
hineingerechnet.
Neben diesem gesicherten Globalbudget werden im Jahr 2004 Initiativen zur Stärkung der Profilentwicklung an
den Universitäten gesetzt. Dies bedeutet eine gezielte Schwerpunktförderung statt einer Mittelvergabe
nach dem „Gießkannenprinzip“. Mit den Sonderprogrammen Vorziehprofessuren und Uni-Infrastruktur II stehen
den Universitäten schon jetzt zusätzlich rund 29 Mio. Euro aus der Forschungsoffensive der Bundesregierung
zur Verfügung. „Wie überall in Europa positiv festgestellt wird, gibt es in Österreich eines der
modernsten Universitätsgesetze, mit dem die Universitäten eigenverantwortlich über ihr Globalbudget
verfügen können und die Autonomie der Universitäten im Mittelpunkt steht“, so Gehrer abschließend.
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