Klare Mehrheit der Wissenschaft im FWF-Aufsichtsrat  

erstellt am
14. 06. 04

Unabhängigkeit des FWF wurde im Zuge der Forschungsreform abgesichert
Wien (bm:bwk) - „Mit dem heute im Wissenschaftsausschuss behandelten Forschungspaket wird die lang geforderte Strukturbereinigung in der österreichischen Forschungsförderungs- landschaft Wirklichkeit. Die wirtschaftsnahen Forschungsförderungs-Organisationen und das Büro für internationale Forschungs- und Technologiekooperation (BIT) werden in einer neuen Österreichischen Forschungsförderungs-Gesellschaft zusammengeführt. Der Wissenschafts- fonds (FWF) wird modernisiert und die Autonomie des Rates für Forschung und Technologie- entwicklung in seiner Funktion als beratendes Organ wird gestärkt. Damit werden moderne, effiziente und kundenorientierte Strukturen der Forschungsförderung geschaffen“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Mittwoch (09. 06.).

Die Unabhängigkeit des FWF wurde im Zuge der Forschungsreform abgesichert. „Drei der sieben Aufsichtsräte des Wissenschaftsfonds (FWF) werden durch die Delegiertenversammlung bestellt, der auch alle 21 Universitäten angehören. Da auch das Bildungsministerium einen profilierten Vertreter der Wissenschaft in den Aufsichtsrat entsenden wird, ist die Mehrheit der Wissenschaft im Aufsichtsrat mit einem Verhältnis von 4:3 jedenfalls gesichert“, so Gehrer weiter. Der Aufsichtsrat wird neben seinen Controlling-Aufgaben vor allem für die Beschlussfassung über die neu vom Wissenschaftsfonds zu erstellenden Mehrjahresprogramme zuständig sein. Die Universitäten sind die wichtigsten Partner des FWF. Durch die Vertretung aller 21 Universitäten in der Delegiertenversammlung wird die gute Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und dem FWF sichergestellt.“

Neues Denken an den Universitäten - Gezielte Schwerpunktförderung statt Gießkannenprinzip
Zum Antrag der Opposition auf 100 Mio. Euro Soforthilfe für die Universitäten hielt Gehrer fest, dass den Universitäten heuer mit dem Globalbudget und den Studienbeiträgen insgesamt rund 6 Prozent mehr zur Verfügung stehen als im Jahr 2003. „Der größte Teil des Universitätsbudgets ist das gesetzlich gesicherte Globalbudget. Dadurch ist gewährleistet, dass der Staat auch weiterhin seine Verantwortung wahrnimmt.“ Das Globalbudget wurde im Rahmen der Gesetzeswerdung des UG 2002 gemeinsam mit Vertretern der Rektorenkonferenz berechnet und mit dem Finanzministerium ausverhandelt. Alle neuen finanziellen Verpflichtungen, die nun von den Universitäten direkt zu bezahlen sind, wurden berücksichtigt und zusätzlich in das Globalbudget hineingerechnet.

Neben diesem gesicherten Globalbudget werden im Jahr 2004 Initiativen zur Stärkung der Profilentwicklung an den Universitäten gesetzt. Dies bedeutet eine gezielte Schwerpunktförderung statt einer Mittelvergabe nach dem „Gießkannenprinzip“. Mit den Sonderprogrammen Vorziehprofessuren und Uni-Infrastruktur II stehen den Universitäten schon jetzt zusätzlich rund 29 Mio. Euro aus der Forschungsoffensive der Bundesregierung zur Verfügung. „Wie überall in Europa positiv festgestellt wird, gibt es in Österreich eines der modernsten Universitätsgesetze, mit dem die Universitäten eigenverantwortlich über ihr Globalbudget verfügen können und die Autonomie der Universitäten im Mittelpunkt steht“, so Gehrer abschließend.
     
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