Deutsche Medien sehen Rückschlag für Pressefreiheit
Straßburg (pte) - Prinzessin Caroline von Monaco hat im Kampf gegen Paparazzi-Fotos in deutschen
Zeitschriften einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzielt. Der Gerichtshof
in Straßburg hat entgegen der deutschen Rechtssprechung entschieden, dass die Veröffentlichung von privaten
Fotos der Prinzessin gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die
Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse am Privatleben der Prinzessin. Private Fotos tragen auch nicht
zur Freiheit der Meinungsäußerung bei, so der Gerichtshof. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
(VDZ) sieht hingegen einen "Rückschlag für die Pressefreiheit in Europa".
Die Freiheit der Meinungsäußerung gilt zwar auch für Fotos, so der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte, allerdings handle es sich in diesem Fall um Fotos aus dem Privatleben, die in keinem Bezug
zu öffentlichen Pflichten stehen. Es handle sich bei den in den neunziger Jahren in den deutschen Zeitschriften
"Bunte", "Freizeit Revue" und "Neue Post" veröffentlichten Fotos nicht um die
Verbreitung von Ideen. Die Fotos enthalten im Gegenteil sogar persönliche und intime Informationen aus dem
privaten Alltag. Die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse an diesen Informationen, dem Schutz des
Privatlebens sei daher Vorrang vor der freien Meinungsäußerung zu geben.
Das Urteil degradiere die Presse zum "Hofberichterstatter", meint VDZ- Geschäftsführer Wolfgang
Fürstner. Der Verband werde sich dafür einsetzen, dass die deutsche Bundesregierung gegen die Entscheidung
Rechtsmittel einlegt. "In seiner Entscheidung hat der Gerichtshof die sehr differenzierte Abwägung des
Bundesverfassungsgerichts zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz, der in Deutschland hohen
Rang genießt, unzureichend berücksichtigt", zitiert der VDZ den Menschenrechtsexperten Christoph
Grabenwarter von der Universität Graz http://www.kfunigraz.ac.at . Diese Entscheidung könne Auswirkungen
auf jegliche Art von Bildberichterstattung in Europa haben. Das Gericht habe nicht hinreichend die Bedeutung von
"public figures" für die öffentliche Debatte gewürdigt, die keine Politiker seien. Prominente
erlangen so Kontrolle darüber, was in den Medien erscheinen darf.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 1999 die Veröffentlichung von Fotos von Caroline von Monaco mit
ihren Kindern untersagt und sich für den Schutz der Familie ausgesprochen. Gegen die Veröffentlichung
privater Fotos (ohne Kinder) hatte das deutsche Gericht aber keine Einwände, weil es Caroline als "absolute
Person der Zeitgeschichte" sah, die eine Veröffentlichung von Fotos auch aus ihrem Privatleben hinnehmen
müsse. Die Öffentlichkeit haben ein Recht zu erfahren, wie sich eine solche Person allgemein im öffentlichen
Leben verhält. Dieser Ansicht hat der Europäische Gerichtshof nun widersprochen. Das deutsche Urteil
wird damit nicht aufgehoben. Allerdings muss sich die deutsche Rechtssprechung künftig an der europäischen
Entscheidung orientieren, ansonsten kann der Europarat Sanktionen gegen Deutschland verhängen. Das Urteil
ist auf der Website der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte veröffentlicht worden. |