Keine Änderungen für bestehende und bereits genehmigte Anlagen
Wien (bmwa) - "Das grundsätzliche Bekenntnis zur Förderung von Ökostrom kann
nicht ausschließen, dass im Interesse der Stromkunden bei Ökostromanlagen etwas geschehen muss, sonst
laufen die Kosten aus dem Ruder", erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein
am Donnerstag (24. 06.) zur geplanten Novelle des Ökostromgesetzes. Ökostromförderung
dürfe nicht zu "einem Fass ohne Boden" werden, daher müsse "die Verbindung zwischen einem
Ökokapitalismus mit überdurchschnittlich hohen Renditen und gesetzlich garantierten Tarifen, die vom
Kunden verpflichtend zu bezahlen sind, aufgehoben werden", setzte der Minister fort und trat dafür ein,
dass "gute Investitionen auch gute Renditen abwerfen, aber bitte in einem freien Markt".
Die im geltenden Ökostromgesetz für 2008 formulierten Ziele eines Stromanteils von vier Prozent aus Ökostromanlagen
(Windkraft, Biomasse, Photovoltaik) werde bereits 2005 erreicht und 2006 mit 4,6% bis 5,4% deutlich überschritten.
Als Folge davon muss der den Stromkunden in Rechung gestellte Ökostrom-Zuschlag von 0,368 Cent auf 0,374 Cent
pro Kilowattstunde erhöht werden.
Um eine Abkehr von diesen gleichsam zwangsweisen Erhöhungen zu erreichen, wird Bartenstein im Juli dieses
Jahres eine Novelle zum Ökostromgesetz in Begutachtung schicken, die eine fixe Obergrenze für das Fördervolumen
vorsieht. Dieses soll auf die Bereiche Wind, Biomasse und Photovoltaik aufgeteilt und in den jeweiligen Sparten
ausgeschrieben werden. Die besten bzw. effizientesten Projekte sollen sodann eine Förderung in Form eines
Einspeisetarifs bekommen, der für zehn Jahre mit einer jährlichen Degression um fünf Prozent garantiert
wird. Diese Degression, so der Minister, entspreche den Finanzierungsbedürfnissen der Investoren und sei auch
ein Anreiz, noch während des Betriebs Effizienzsteigerungen vorzunehmen. Bartenstein: "Mein Ziel ist
es, Ökostrom zur Marktreife zu führen und von der Ergänzung zur Alternative zu machen. Wir müssen
aber auch politisch die Diskussion führen, was uns die Stromerzeugung aus ökologischen Anlagen wert ist."
Mit der fixen Aufteilung des Fördervolumens auf die bedeutendsten Öko-Energieträger will Bartenstein
die Bedeutung von Biomasse gegenüber der Windkraft anheben, bei der bereits Diskussionen über die Landschaftsbelastung
beginnen. "Österreich ist für mich nicht das klassische Windstromland, es könnte aber das klassische
Land für Strom aus Biomasse werden", erklärte er dazu.
Zur Verteilung und Vermarktung von Ökostrom soll eine eigene Ökoenergie-Gesellschaft gegründet werden.
Ausdrücklich hielt Bartenstein fest, dass für alle Ökostromanlagen, die bis 31.12.2004 alle für
Errichtung und Betrieb erforderlichen Genehmigungen erteilt bekommen haben und bis 30.06.2006 in Betrieb gehen,
die derzeitige Rechtslage mit den darin fest geschriebenen Einspeisetarifen gültig bleibt. Hier müsse
unbedingte Rechtssicherheit gelten.
Bartenstein hofft, dass das novellierte Gesetz mit 01.01.2005 in Kraft treten kann. |