Wien (statistik austria) - Fragen der Ausbildung und Qualifikation sind zentrale Themen unserer Zukunft.
Deshalb haben Politik und Verwaltung innerhalb Österreichs wie auch auf EU-Ebene Konzepte und Maßnahmen
zur Förderung der Aus- und Weiterbildung der Bevölkerung entwickelt.
Die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen kann nur durch hochwertige statistische Daten überprüft
werden, wie sie das Bildungsdokumentationsgesetz vorsieht. SchülerInnen- und Studierende-Daten sollen in einer
Weise erhoben werden, welche den zeitlichen Verlauf und damit den Erfolg von Bildungskarrieren statistisch erkennbar
macht. Hier ist die Erhebung der Sozialversicherungsnummer von entscheidender Bedeutung, da nur sie eine Verlaufsanalyse
über die Grenzen der einzelnen Bildungsinstitutionen wie Schulen, Akademien, Fachhochschulen und Universitäten
hinweg ermöglicht.
Nur so kann etwa beantwortet werden, wie viele Schüler z.B. Ausbildungen abbrechen, nach einem Schulabbruch
keine weitere Ausbildung mehr besuchen, wie hoch (oder niedrig) der Anteil der Maturanten ist, die ursprünglich
z.B. die Hauptschule besucht haben, oder wie viele Menschen später noch die Matura nachholen. Auf Basis dieser
Daten können in der Folge entsprechende bildungspolitische Maßnahmen gesetzt werden, um negativen Entwicklungen
entgegenzusteuern und positive Trend zu verstärken.
Gegenwärtig findet in den Bildungsinstitutionen die Sammlung der Daten über Schüler und Studierende
statt. Dass mitunter Anlaufschwierigkeiten aufgetreten sind, ist bei einer derart großen Umstellung der Datenlieferung
nicht verwunderlich. Um Unklarheiten hinsichtlich der Verwendung der Sozialversicherungsnummer auszuräumen:
Diese wird ausschließlich für statistische Zwecke benötigt, und keinesfalls für interne Abfragen
von Einzelpersonen oder gar die Datenweitergabe an andere Stellen außerhalb der Statistik Austria wie Arbeitgeber
etc. Das Bundesstatistikgesetz verbietet ebenso wie das Datenschutzgesetz eine solche Verwendung, und es gab in
der Geschichte der amtlichen Statistik Österreichs auch keinen einzigen solchen Missbrauchsfall. Das Recht
auch Datenschutz ist auch verfassungsrechtlich abgesichert. Außerdem wird die Sozialversicherungsnummer auch
gar nicht dauerhaft abgespeichert, da sie mit Hilfe einer speziellen Verschlüsselungstechnik so umgeformt
wird, dass sie ohne den nur in der Statistik Austria vorliegenden Schlüssel technisch auch gar nicht mehr
erzeugt werden kann (nicht rückführbare Verschlüsselung). Auf diese Weise sind auch technische Vorkehrungen
gegen einen Datenmissbrauch gegeben.
Diese moderne und mit den Erfordernissen des Datenschutzes abgestimmte schul- und hochschulstatistische Erhebung
ermöglicht auch den Verzicht auf künftige Volkszählungen, da aus dem Bildungsstandregister jederzeit
statistische Auswertungen über den Bildungsstand der österreichischen Bevölkerung vorgenommen werden
können – was für Fragen des Wirtschaftsstandortes von großer Bedeutung ist - und nicht mehr die
gesamte Bevölkerung mittels Fragebogen behelligt werden muss.
International gesehen gibt es eine Reihe europäischer Staaten, die seit vielen Jahren Register der Bildungsabschlüsse
mit einem personenbezogenen Identifikator führen und daraus die Statistiken über den Bildungsstand der
Bevölkerung erzeugen. Dazu zählen Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden. |