Luftverkehrssicherheit: Kommission beschließt Vorschriften zur Durchsuchung des Personals
in Sicherheitsbereichen auf EU-Flughäfen
Brüssel (eu-int) - Die Kommission verabschiedete am Mittwoch (23. 06.)
eine neue Rechtsvorschrift zur Festlegung einer gemeinsamen Definition der sensiblen Teilbereiche von Sicherheitsbereichen
auf Flughäfen der EU. So soll zum ersten Mal verbindlich vorgeschrieben werden, dass Flughafenpersonal beim
Betreten von Sicherheitsbereichen durchsucht werden muss. "Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt getan,
um die Sicherheit der Flüge von Flughäfen der EU zu verbessern. Mit dieser Maßnahme werden nicht
nur die Standards in der gesamten EU generell angehoben, sondern auch international in diesem Bereich neue Maßstäbe
gesetzt. Es ist richtig und angemessen, das Flughafenpersonal zumindest den gleichen Kontrollen zu unterziehen
wie die Flugpassagiere”, so Vizepräsidentin Loyola de Palacio.
Mit der neuen Verordnung der Kommission soll festgelegt werden, welche Flughafenbereiche im Hinblick auf strengere
Sicherheitsanforderungen als ”sensibel” einzustufen sind. Alle Angehörigen des Personals, das solche sensiblen
Bereiche betritt, ist demnach zu durchsuchen.
Nach Auffassung der Kommission sollten die sensiblen Bereiche zumindest die Bereiche eines Flughafens umfassen,
die von durchsuchten abfliegenden Fluggästen und Handgepäck oder von durchleuchtetem abgehenden im Frachtraum
zu befördernden Gepäck passiert werden können oder wo solches Gepäck aufbewahrt werden kann,
falls das Gepäck nicht gesichert wurde. Wurde das Gepäck jedoch so gesichert, dass eine Manipulation
ausgeschlossen ist, soll eine Abfertigung durch nicht durchsuchtes Personal zulässig sein.
Mit dieser Definition wird nicht angestrebt, die Festlegung sensibler Bereiche auf allen EU-Flughäfen einheitlich
vorzuschreiben. Vielmehr wird ein dynamischer Ansatz sowohl in zeitlicher wie in räumlicher Hinsicht ermöglicht,
bei dem der sensible Teilbereich als beweglicher Bereich rund um die durchsuchten Fluggäste und das durchleuchtete
Gepäck auf ihrem Weg zum Flugzeug definiert wird.
Dieses Konzept gestattet größere Flexibilität entsprechend den betrieblichen Erfordernissen, während
die Anforderung aufrechterhalten bleibt, die Integrität zuvor durchgeführter Sicherheitskontrollen zu
wahren. Diese Flexibilität ermöglicht es insbesondere kleineren Flughäfen, Verpflichtungen bezüglich
sensibler Teilbereiche auf der Grundlage von Vorschriften zu erfüllen, die nicht übermässig und
nicht so starr sind, dass sie den Betrieb ernsthaft beeinträchtigen.
Die Mitgliedstaaten verfügen über eine Frist von maximal 5 Jahren, um die Verordnung in vollem Umfang
anzuwenden.
Mit dieser Maßnahme gehören die Länder der Europäischen Union zu den wenigen weltweit, in
denen strenge Auflagen für die Durchsuchung von Flughafenpersonal gelten. |