Unbefristete Verlängerung der Buchpreisbindung im Kulturausschuss beschlossen
Wien (övp-pk) - Das im Jahr 2000 von allen vier Parlamentsparteien beschlossene Buchpreisbindungsgesetz
kann mit Fug und Recht als voller Erfolg bezeichnet werden. Es konnte den Zielen der Aufrechterhaltung der Büchervielfalt
sowie einer Vielfalt von Verlagen gerecht werden. Zudem hat es sich nicht nur im Inland in seinen Grundzügen
sehr bewährt, sondern es wurde vielmehr zu einem europäischen Vorzeigemodell. Das sagte Staatssekretär
Franz Morak am Freitag (02. 07.) anlässlich des heutigen Kulturausschusses, bei
dem die Buchpreisbindung auf der Tageordnung stand.
Morak erinnerte daran, dass beispielsweise in Deutschland das Buchpreisbindungsgesetz dem österreichischen
Modell weitgehend nachempfunden wurde und auch von europäischer Ebene keinerlei Einwände gegen dieses
Gesetz vorgebracht wurden. Ebenso wurden die gegen dieses Gesetz beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten zwei
Individualanträge der Libro AG als unzulässig zurückgewiesen. "Damit ist die Buchpreisbindung
auch aus rechtlicher Sicht unbestritten und abgesichert".
"Dieses Gesetz hat somit seine Bewährungsproben bestens bestanden und es spricht somit nichts dagegen,
die seinerzeit vorgesehene Befristung aufzuheben und das Buchpreisbindungsgesetz unbefristet zu verlängern.
Ich bin davon überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, die Buchpreisbindung ohne Befristung gesetzlich
zu verankern. Durch die Tatsache, dass dies bereits ein Jahr vor Auslaufen der Befristung passiert, wird in dem
sensiblen Bereich des Buchhandels ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für die heimischen Buchhändler,
die Verlage und die Konsumenten gewährleistet", zeigte sich der Staatssekretär überzeugt.
Besonders erfreut zeigte sich Morak, dass wie beim Initiativantrag des Jahres 2000, auch diesmal ein gemeinsames
Handeln aller vier Parlamentsparteien zustande gekommen ist. |