Brüssel (eu-int) - Die Kommission wird bis Ende 2005 die derzeitige Liste der Märkte des elektronischen
Kommunikationssektors, für die die nationalen Regulierungsbehörden eine Vorabregulierung vorsehen können,
bis Ende 2005 beibehalten. Die Liste ist in einer Empfehlung der Kommission über relevante Produkt- und Dienstemärkte
(die „Empfehlung“) enthalten, die am 11. Februar 2003 erlassen wurde. Die Aktualisierung der Empfehlung Ende 2005
statt im Juni 2004 wird den Marktakteuren Stabilität und Rechtssicherheit bringen und eine aussagekräftigere
Bewertung der relevanten Märkte zur Folge haben.
Vier Faktoren haben die Kommission bei der Festlegung dieses Zeitplans für ihre Überprüfung der
relevanten Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation beeinflusst:
- Die Einleitung einer Überprüfung der derzeitigen Empfehlung über relevante Märkte würde
unnötigerweise zu mehr Unsicherheit bei den Marktakteuren führen und darüber hinaus die Arbeitsprogramme
der nationalen Regulierungsbehörden, die sich auf die aktuelle Empfehlung stützen, erheblich stören.
- Einige Mitgliedstaaten haben den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation noch nicht umgesetzt.
Zu ihnen gehören Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Malta, Polen und die Tschechische
Republik.
- Selbst die Mitgliedstaaten, die den Rechtsrahmen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt haben,
haben die Marktanalysen für alle 18 in der Empfehlung genannten Märkte noch nicht abgeschlossen.
- Die Veränderungen auf den Märkten für elektronische Kommunikation vollziehen sich nicht in einem
Tempo, das eine frühzeitige Überprüfung rechtfertigen oder die Neudefinition einer der Märkte
erfordern würde, die in der Empfehlung aufgeführt werden.
Ferner wird eine Überprüfung der Empfehlung Ende 2005 der Kommission die Möglichkeit geben, einen
besseren Einblick in die Märkte des elektronischen Kommunikationssektors in allen Mitgliedstaaten, insbesondere
in den neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, zu gewinnen.
Hintergrund
Die Empfehlung betreffend Produkt- und Dienstleistungsmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die
am 11.Februar 2003 erlassen wurde[1], enthält eine Liste der relevanten Märkte, die für eine Vorabregulierung
in Betracht kommen. Sie ergänzt die sechs Richtlinien, die den EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation
bilden, und nennt die Märkte, bei denen eine Vorabregulierung durch die Regulierungsbehörden möglicherweise
gerechtfertigt ist. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen Marktanalysen für jeden der aufgelisteten
Märkte durchführen. Wird festgestellt, dass ein oder mehrere Marktbeteiligte über eine beträchtliche
Marktmacht verfügen, müssen die nationalen Regulierungsbehörden diesen mindestens eine regulatorische
Verpflichtung auferlegen. Verfügt kein Marktbeteiligter über eine beträchtliche Marktmacht, müssen
die Regulierungsmaßnahmen zurückgefahren werden. In der Empfehlung hat sich die Kommission dazu verpflichtet,
die Notwendigkeit einer Aktualisierung spätestens bis zum 30. Juni 2004 zu prüfen.
[1] Empfehlung der Kommission 2003/311/EG vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und
Dienstemärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische
Kommunikationsnetze und –dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, ABl. L 114 vom 8.5.2003, S.
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