Praxisorientierung und verbesserte Handhabbarkeit sehen im Vordergrund
Eisenstadt (blms) - "Das Burgenland konnte sich in den letzten Jahren mit vielen vorbildlichen
Aktivitäten als Vorreiter im Bereich des Naturschutzes in Österreich etablieren. Die Novellierung des
Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, die in der Landtagssitzung am 7. Juli 2004 beschlossen
werden soll, bringt einerseits die erforderliche Anpassung an geltendes EU-Recht und gleichzeitig in wichtigen
Bereichen auch besser handhabbare Gesetzesvorgaben. Damit soll sichergestellt werden, dass die positive Entwicklung
des Naturschutzes im Land fortgeführt werden kann", erklärte Naturschutzreferent Landesrat Paul
Rittsteuer vor Medienvertretern in Eisenstadt.
Wesentliches Ziel dieser Gesetzesnovelle ist eine praxisorientierte Anpassung der bisher im Burgenländischen
Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz 1990 bereits umgesetzten Inhalte der Flora-Fauna-Habitats- und der Vogelschutzrichtlinie
der EU. Insbesondere wurden die bisherigen Bestimmungen in Bezug auf die Erstellung von Managementplänen in
Natura 2000-Gebieten detaillierter ausgeführt. So wird die verpflichtende Einbindung u. a. der Grundeigentümer
und der Interessenvertretung, der Jagd und Fischerei und des Umweltanwaltes bei der Planerstellung festgelegt.
Außerdem soll die Umsetzung der Maßnahmen nur im Einvernehmen mit den Grundeigentümern erfolgen.
Zur besseren Transparenz ist der Managementplan zwei Monate in den betroffenen Gemeinden aufzulegen und die Auflage
ist im Landesamtsblatt zu verlautbaren.
Rittsteuer: "Die stärkere Praxisorientierung des Gesetzes ist ein großer Vorteil für unsere
Arbeit vor Ort. Gerade im Bereich der Natura 2000-Gebiete bietet sich damit für das Burgenland die Möglichkeit,
seine Spitzenposition zu festigen. Mit 15 Natura 2000-Gebieten mit einer Gesamtfläche von über 108.000
ha bzw. einem Anteil an der Landesfläche von 27,3 % liegen wir heute mit deutlichem Abstand vor Niederösterreich
(15,7 %) und Salzburg (15,2 %) an der Spitze der Bundesländer. Die fünf nach der Vogelschutzrichtlinie
erlassenen Natura 2000-Gebiete haben bereits den rechtlichen Status eines Europaschutzgebietes. Die laufenden Arbeiten
zur Erstellung von Managementplänen sollen für die kleineren Natura 2000-Gebiete noch heuer abgeschlossen
werden. Wir arbeiten derzeit auch noch an der Nachnominierung von zwei kleinen Fledermausgebieten im Raum Forchtenstein
und beim Auwald Hagensdorf. Vorarbeiten laufen weiters für eine Vergrößerung des Natura 2000-Gebietes
Hansag und für ein Fledermausschutzgebiet im Norden des Bezirkes Oberwart."
Derzeit sind im Burgenland bereits 131.760 ha bzw. 33 % der Landesfläche als Schutzgebiete – 25 Naturschutzgebiete,
15 Natura 2000-Gebiete, 1 Nationalpark, 6 Landschaftsschutzgebiete, 4 Naturparke, 4 Natur- und Landschaftsschutzgebiete,
2 Geschützte Lebensräume, 1 Geschützter Landesteil – ausgewiesen und damit durch Rechtsvorschriften
besonders geschützt. |