EU-Kommission genehmigt Beihilfe für AMA-Gütesiegel und -Biozeichen  

erstellt am
01. 07. 04

Brüssel/Wien (aiz.info) - Die Europäische Kommission hat Österreich am Mittwoch (30. 06.) ermächtigt, eine Beihilfe in Höhe von insgesamt EUR 4,9 Mio. pro Jahr für Kosten im Zusammenhang mit dem von Agrarmarkt Austria (AMA) vergebenen Gütesiegel und dem AMA-Biozeichen zu zahlen. Das Gütesiegel kann an landwirtschaftliche Erzeugnisse verliehen werden, deren Qualität deutlich höher ist als die herkömmlicher Produkte. Das Biozeichen kann nur an Erzeugnisse aus ökologischem Landbau vergeben werden. Zugang zu den beiden Zeichen haben alle Unternehmen in der EU, sofern sie die Anforderungen des Programms im Hinblick auf die Qualität der gekennzeichneten Erzeugnisse erfüllen.

Die Beihilfe soll unter anderem die Kosten für Kontrollen der an dem Programm teilnehmenden Unternehmen abdecken, weiters für die Information der Konsumenten über das Zeichen sowie für Absatzförderung und Werbung.

Das Gütesiegel kann an Erzeugnisse aus allen Mitgliedsstaaten verliehen werden, die deutlich über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Qualitätsnormen erfüllen. Die für das Biozeichen in Frage kommenden Erzeugnisse aus ökologischem Landbau müssen den Anforderungen der EU-Verordnung über den ökologischen Landbau entsprechen.

Die Zeichen können an die meisten Gruppen landwirtschaftlicher Erzeugnisse verliehen werden. Sie können für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Eier, Milch und Milcherzeugnisse, Getreide, Gemüse, Obst und verschiedene verarbeitete Erzeugnisse verwendet werden. Auf den Zeichen kann auch der Ursprung der Erzeugnisse angegeben werden.
     
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