Heimvertragsgesetz und Musterheimvertrag bringen mehr Sicherheit für Heimbewohner/innen
Wien (bmsg) - Am 1. Juli tritt das neue Heimvertragsgesetz in Kraft, welches mehr Sicherheit für
Heimbewohner/innen bringen wird. Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt: "Ich bin froh und glücklich,
dass das Heimvertragsgesetz morgen in Kraft tritt. Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben nämlich
ein Recht darauf, anständig, respektvoll und der Menschenwürde entsprechend betreut zu werden. Das Heimvertragsgesetz
ist ein wesentlicher Baustein in unseren Bemühungen, unser soziales und humanes Österreich noch weiter
auszubauen. Währendessen in manchen nördlichen Staaten der EU zum Beispiel über aktive Sterbehilfe
diskutiert wird, gehen wir den Weg der Familienhospizkarenz. Das sind unsere humanen Antworten auf einen Zeitgeist,
bei dem Österreich sicherlich nicht mitgehen wird und der auch abzulehnen ist." Das neue Heimvertragsgesetz
sei auf jeden Fall eine wesentliche Verbesserung für Heimbewohner. In den letzten Jahren gab es gerade in
diesem Bereich immer wieder massive Verunsicherungen. "Unsere Initiative hingegen ist ein Schritt zu mehr
Rechtssicherheit für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, aber auch ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinschaft
der Generationen", bekräftigte Haupt.
Bisher wies nahezu jeder Heimvertrag rechtswidrige Vertragsbestimmungen auf, viele Verträge waren unvollständig.
Unklar war etwa, welche Leistungen das Heim anbietet, wie die ärztliche Bereitschaft organisiert ist, welche
pflegerischen Leistungen angeboten werden bzw. welches Entgelt für welche Leistungen zu erbringen ist. Derartige
Unklarheiten wird es in Hinkunft nicht mehr geben, bekräftigte der Konsumentenschutzminister: "Ein wichtiges
Anliegen meinerseits war eine gesetzliche Klarstellung, wonach Alten- und Pflegeheimverträge nicht zu vergebühren
sind - bisher wurden Gebühren in Höhe von bis zu 2.000 Euro eingehoben."
Die neuen Regelungen des Heimvertragsgesetzes
Voranzustellen ist, dass auf Heimverträge die bestehenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes
Anwendung finden. Diese sollen nunmehr ergänzt werden um folgende weitere Konsumentenschutzbestimmungen:
- Vorgesehen ist eine Verpflichtung des Heimträgers zu einer umfassenden (schriftlichen) Information vor
Vertragsabschluss mit Detailangaben zum Leistungsangebot (Unterkunft, Pflege, Verpflegung) und das dafür zu
entrichtende Entgelt. Damit ist für Interessenten die Vergleichbarkeit der Heime gewährleistet.
- Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden und bestimmte Mindestinhalte jedenfalls aufweisen
(z. B. Vertragsdauer, genaue Angaben zu den Leistungen und zum Entgelt sowie entsprechende Aufschlüsselung).
- Spezielle Leistungen (besondere Verpflegungsleistungen (Diätkost), pflegerische und medizinische Leistungen
sowie etwa kulturelle oder soziale Leistungen sind - so sie angeboten werden - ebenfalls anzuführen bzw. hat
der Heimträger darauf hinzuweisen, dass er diese nicht anbietet.
- Im Falle der Abwesenheit (z. B. Krankenhaus) oder der mangelhaften Leistungserbringungen ist das Entgelt entsprechend
zu mindern.
- Vertrauenspersonen sind auf Wunsch des Bewohners bei wichtigen Angelegenheiten beizuziehen oder zu informieren.
- Kautionen dürfen nur in bestimmter Höhe verlangt werden und nur in geregelten Fällen in Anspruch
genommen werden. Zahlungen ohne Gegenleistungen ("Eintrittsgelder" für Heimplätze) sind verboten
und können zurückverlangt werden.
- Kündigungen durch den Heimträger sind nur aus wichtigen Gründen zulässig.
- Verstöße gegen diese Vorschriften können von bestimmten Verbänden (z. B. Verein für
Konsumenteninformation) mit Verbandsklage bekämpft werden.
Der Musterheimvertrag
"Mit dem Musterheimvertrag des Generationenministeriums wurde ein praktikables und einfach handhabbares
Instrument geschaffen, das unseren älteren Mitmenschen in Heimen jene Sicherheit, Lebensqualität und
Würde garantiert, auf die sie ein Recht haben und die sie verdienen", so Minister Haupt. Der Musterheimvertrag
ist auf der Homepage des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz herunterzuladen
(www.bmsg.gv.at <http://www.bmsg.gv.at>).
"Heimvertragsgesetz und Musterheimvertrag werden die Rechtsposition der älteren oder pflegebedürftigen
Personen, somit der besonders schwachen Mitglieder der Gesellschaft, wesentlich verbessern, und das ist gut so",
so der Konsumentenschutzminister abschließend.
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