Eisl: Erster Schritt zur Verringerung der Diskriminierung
Salzburg (lk) - Der Salzburger Landtag hat am Mittwoch (07. 07.)
in seiner Sitzung die „Holzfreundlichste Bauordnung“ Österreichs beschlossen. „Mit diesem Beschluss können
wir den Baustoff Holz endlich seiner Vielfalt und Bedeutung gerecht einsetzen. Holz ist ein ökologischer Baustoff,
der auch in Sachen Raumklima und Wohnkomfort absolut unschlagbar ist. Und eine verstärkte Nutzung des Rohstoffes
Holz hilft unseren Wäldern und stärkt die heimische Wirtschaft“, betonte Landesrat Sepp Eisl.
Mit dieser Novelle werde ein wichtiger erster Schritt zur Verringerung der Diskriminierung des Baustoffes Holz
gesetzt. In einem weiteren Schritt soll jedenfalls auch die Systematik von Brandabschnitten eingeführt werden,
so Eisl. Darüber hinaus sei vorgesehen, einer generellen Überarbeitung des Baurechts die Einsatzmöglichkeiten
von Holz als Baustoff zu verbessern bzw. vereinfachen.
Die Novelle enthält insbesondere folgende wichtige Verbesserungen
Die Differenzierung von Baustoffen in brennbare und unbrennbare verliert an Bedeutung, weil in erster Linie auf
Brandwiderstandsklassen abgestellt wird und die zwingende Verwendung unbrennbarer Baustoffe stark eingeschränkt
wird. Holz ist zwar im Gegensatz etwa zu Stahlbeton als brennbar einzustufen, es verbrennt aber kontrolliert und
ist zum Beispiel für Rettungsmannschaften wesentlich besser einzuschätzen als so manch ,unbrennbarer’
Baustoff.
Erleichterungen kommen auch bei Gebäuden bis zur Größe eines so genannten „Kleinwohnhauses“ – das
sind Wohnhäuser mit maximal fünf Wohnungen auf drei Ebenen: Hier genügt künftig die Brandwiderstandsklasse
F 60 (hochbrandhemmend). Bei Einfamilienwohnhäusern mit höchstens zwei Wohnungen wird dies selbst dann
gelten, wenn diese an der Grundgrenze zusammengebaut werden. So können auch größere Komplexe wie
zum Beispiel Reihenhauszeilen in den Genuss der vereinfachten Bestimmungen kommen. Bauen mit Holz wird dadurch
einfacher und auch preiswerter, was den Einsatz dieses ökologischen Baustoffes fördern soll.
Bei größeren Gebäuden, insbesondere bei Schulen, Hotels u. ä. wurde im Holzbau bisher die
Begrenzung auf drei Vollgeschoße und ein Dachgeschoß als hinderlich empfunden. Schon bisher konnten
zwar Ausnahmebewilligungen für ein viertes Vollgeschoß erteilt werden – künftig werden aber generell
vier Vollgeschoße möglich sein. Das war neben der Differenzierung nach Brandwiderstandsklassen das zweite
zentrale Anliegen der Holz-Bauer. |